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Gerechter Frieden trotz Krieg? Zur Verteidigung eines in die Kritik geratenen Konzepts

Die Idee der europäischen Einigung ist von Beginn an mit dem Wunsch nach Frieden und Versöhnung verbunden gewesen. Er gehört zu den wesentlichen Motiven und Leitbildern Europas[1], zu den wichtigsten Lehren aus dessen Geschichte.[2] Von den Römischen Verträgen (1957) bis zum Vertrag von Lissabon (2009) gilt als Ziel der Europäischen Union (EU), den Frieden, die europäischen Werte und das Wohlergehen der europäischen Völker zu fördern. Die Friedensorientierung, die nicht zuletzt dazu führte, dass die EU im Jahr 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, gilt auch für die Streitkräfte ihrer Mitgliedsstaaten. Denn die EU sieht sich im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie ihrer wertegeleiteten Außenpolitik als ein globaler Akteur für den Frieden. Frieden kann daher neben Gerechtigkeit als der zentrale europäische Wert bezeichnet werden.[3]

Wer nach einem Bezugsrahmen für die militärische Berufsethik europäischer Streitkräfte fragt, kommt daher an einer friedensethischen Legitimierung dieser Streitkräfte nicht vorbei. In den christlichen Kirchen hat sich das Konzept des gerechten Friedens als ein ethischer Ansatz etabliert, der nicht nur das christliche Friedensgebot, sondern auch die Forderung ernst nimmt, Politik und Militär sollten am Frieden orientiert sein. Das Konzept des gerechten Friedens, das in seinem Kern auf Gewaltprävention abzielt, steht allerdings vor großen Herausforderungen: Analysten scheuen sich derzeit nicht davor, die aus den aktuellen Konflikten und Kriegen entstandene Weltlage mit Begriffen wie „Welt im Aufruhr“ (Herfried Münkler) oder „Weltunordnung“ (Carlo Masala) zu versehen und dem Westen das Scheitern seiner werteorientierten Außen- und Sicherheitspolitik zu bescheinigen. Diese Form der Selbstkritik ist auch in der friedensethischen Diskussion kirchlicher Kreise zu beobachten: Mit dem Scheitern gewaltvorbeugender Maßnahmen durch den russischen Angriffskrieg mehrten sich die Stimmen, dass dieses Konzept gescheitert sei und die Friedensethik zur Lehre vom gerechten Krieg zurückkehren oder wenigstens deren Kernforderungen wieder stärker würdigen sollte. Im Folgenden seien nur einige deutsche Stimmen aus dem Raum der römisch-katholischen Kirche genannt: Manfred Spieker forderte als Antwort auf den Ukrainekrieg eine Abkehr vom gerechten Frieden, da das Konzept die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg „verdunkle“ und eine gerechte Verteidigung unmöglich mache.[4] Peter Schallenberg ist davon überzeugt, dass der Ukrainekrieg die Lehre vom gerechten Krieg wiederbelebt habe, dass gerechter Krieg und gerechter Friede Ausdruck einer christlichen Zwei-Schwerter-Lehre seien und es letzteren nicht ohne ersteren geben könne.[5] Auch Franz-Josef Bormann geht davon aus, dass wir Kriterien zur Prüfung der Legitimität militärischer Gewaltanwendung benötigen, die sich insbesondere in der Lehre des gerechten Krieges fänden, sodass die alleinige Hinwendung zu einer Lehre des gerechten Friedens die Frage nach der Legitimität militärischer Gewalt nicht habe beantworten können.[6]

Der Zusammenbruch der Lehre vom gerechten Krieg

Die Kritik ist angesichts der russischen Aggression nachvollziehbar und korreliert in gewisser Weise mit der in der Politik vollzogenen „Zeitenwende“. Dennoch gibt es auch Einwände gegen die Renaissance des Begriffs, die im Folgenden zur Sprache kommen sollen. Da wäre zunächst ein historischer und begriffsgeschichtlicher Einwand zu nennen: Eberhard Schockenhoff hat in seiner 2018 erschienenen „Friedensethik für eine globalisierte Welt“ ausführlich und überzeugend dargestellt, dass zu Beginn des 20. Jahrhunderts, das heißt vor und während des Ersten Weltkrieges, die Lehre vom gerechten Krieg innerlich zusammengebrochen sei, da sie „sowohl auf der theoretischen Ebene als auch durch den praktischen Gebrauch, die nationale Propaganda und religiöse Kriegsbegeisterung von ihr machten, zu einer theoretischen Legitimation nahezu aller Kriege, auch des totalen Vernichtungskrieges, verkam“. Denn im Ersten Weltkrieg, so Schockenhoff weiter, „hielten Theologen und Bischöfe, aber auch liberale Philosophen noch zu der Zeit, als die militärische Auseinandersetzung in der Phase des Abnutzungskrieges längst die Form eines anonymisierten und mechanisierten massenhaften Tötens angenommen hatte, an der Überzeugung fest, einen gerechten und notwendigen Krieg zu führen“[7].

Die historische Forschung der letzten Jahre zum Ersten Weltkrieg und seiner Wahrnehmung in den christlichen Kirchen hat deutlich vor Augen geführt, dass eine aus dem Traditionsbestand des christlichen Denkens herrührende Kriegsmoral, wie sie sich in der Lehre vom gerechten Krieg ausdrückt, unter den Bedingungen des modernen Krieges versagt hat. Es ist ihr nicht mehr gelungen, die Kriegsführung zu humanisieren und militärische Gewalt einzuhegen. Vielmehr wurde der gerechte Krieg Teil einer nationalistischen Kriegslegitimation, die eine über die eigene Nation hinausgehende Orientierung am Gemeinwohl klar ablehnte. So ging der Philosoph Max Scheler (1874−1928) im zweiten Kriegsjahr zwar davon aus, dass der gerechte Krieg zur sittlichen Läuterung der Kriegsgegner führe, die durch ihre Niederlage zu der Einsicht gelangen werden, dass die eigene „staatliche und sittliche Existenz“ Fehler und Mängel aufweise. Er war sogar davon überzeugt, dass ein solcher Krieg pazifizierend wirken wird: „Das schmerzende Schwert des überlegenen Feindes wird eben in einem gerechten Kriege notwendig immer auch als heilendes Richtschwert empfunden.“[8] Allerdings stand für ihn unzweifelhaft fest, dass allein die Deutschen einen gerechten Krieg ausfochten und die erwartete Heilung nur durch deren Sieg herbeigeführt werde. Die Nationalisierung der Moral des gerechten Krieges verhinderte, dass Läuterung, Frieden und Versöhnung bei den Besiegten einsetzte.[9]

Antonia Leugers und Andreas Holzem haben eindrücklich gezeigt, dass die Einhegung von Hass und Gewalt, die christliche Theologen mit der Lehre vom gerechten Krieg intendiert hatten, nach dem verlorenem Krieg in Deutschland nicht funktioniert hat. Der Erste Weltkrieg blieb „für die Mehrheit derer, die an ihm teilgenommen hatten und die ihn nun deuteten, ein Feld der Gerechtigkeit und Ehre, der Frieden hingegen ein Un-Ort der Ungerechtigkeit und Schmach“[10]. Die Verbindung von Gerechtigkeit und Krieg war in der religiösen Deutung an einen Sieg gekoppelt, was dazu führte, die Niederlage im Krieg als Ungerechtigkeit anzusehen. Es gelang nicht, einen alternativen Zugang zum Trauma des verlorenen Krieges zu finden. Insbesondere die Kirchen „als Großsysteme des Religiösen hatten keine Idee des Friedens, die eine Hinnahme und Annahme der Niederlage mit einer Idee von Zukunft und Versöhnung hätte verknüpfen können“[11]. Die Lehre vom gerechten Krieg versagte hier und das Festhalten an ihr war ein Teil des Problems.

Der Zweite Weltkrieg verschärfte das Problem weiter, da die Kriterien des gerechten Krieges noch weniger griffen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und der Güterabwägung, die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten sowie andere Errungenschaften des ius in bello wurden nicht nur wegen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik missachtet, sondern auch durch die weiter fortgeschrittene Technologisierung und Totalisierung des modernen Krieges obsolet. Die nachhaltige Diskreditierung des gerechten Krieges durch die verheerenden Auswirkungen militärischer Gewalt zwang gerade die Kirchen, neu über den Krieg nachzudenken. Es sei hier an die erste Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen erinnert, die bereits 1948 unmissverständlich deutlich machte, dass die Lehre des gerechten Krieges versagt habe, da die ungezügelte Gewalt des modernen Krieges den Zusammenhang von Krieg und Rechtfertigung ad absurdum führte, sodass diese Lehre keine Geltung mehr beanspruchen könne. Die Delegierten bekannten sich theologisch zu einem Grundsatz, der drei Jahre zuvor in der Charta der Vereinten Nationen völkerrechtlich als allgemeines Gewaltverbot formuliert worden ist. Mit der Kritik an einem Recht zur Kriegsführung hier und der moralischen Ächtung des Krieges dort, hervorgegangen aus den Erfahrungen zweier Weltkriege, dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen und der hohen Anzahl ziviler Opfer, ergab sich sowohl für die Politik als auch für die Kirchen die Pflicht, eine neue Form der Friedensverantwortung zu finden. Die Frage danach, wann und wie ein Krieg moralisch erlaubt sein könne, schien keine adäquaten Antworten auf die Möglichkeiten militärischer Gewalt mehr zu liefern.

Bekannte Beispiele dieser Neuausrichtung christlicher Friedensethik auf katholischer Seite sind die Enzyklika Pacem in terris von Johannes XXIII. aus dem Jahr 1963 oder auch die friedensethischen Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils zwei Jahre später. Diese Neuausrichtung wurde in den 1980er Jahren von der „Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in der DDR“ auf den Punkt gebracht: „Mit der notwendigen Überwindung der Institution des Krieges kommt auch die Lehre vom gerechten Krieg, durch welche die Kirchen den Krieg zu humanisieren hofften, an ein Ende. Daher muss schon jetzt eine Lehre vom gerechten Frieden entwickelt werden [...]“[12] Dieser Forderung nach Etablierung einer solchen Lehre haben sich zu Beginn des neuen Jahrtausends verschiedene Kirchen gestellt; erinnert sei hier an das Hirtenwort „Gerechter Friede“ (2000) der deutschen Bischöfe und die Friedensdenkschrift der EKD „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ (2007). Der Fokus wurde hierbei auf die Schaffung von Strukturen gelegt, die geeignet seien, Kriegen vorzubeugen, Konflikte friedlich zu lösen und Gewalt zu vermeiden. Gleichzeitig – und hier zeigt sich, dass das Leitbild des gerechten Friedens sowohl als Alternative zum gerechten Krieg als auch zu einem bedingungslosen Pazifismus konzipiert worden ist – könne es nicht darum gehen, Frieden und Gewaltlosigkeit derart zu verabsolutieren, dass ungerechte Verhältnisse damit legitimiert würden. Es geht nicht um einen Frieden um jeden Preis, sondern darum, notfalls auch unter Anwendung von Gewalt gerechte Verhältnisse zu erhalten oder zu schaffen.[13] Denn Frieden sei mehr sei als die Abwesenheit von Gewalt: „Eine Welt, in der den meisten Menschen vorenthalten wird, was ein menschenwürdiges Leben ausmacht, ist nicht zukunftsfähig. Sie steckt auch dann voller Gewalt, wenn es keinen Krieg gibt. Verhältnisse fortdauernder schwerer Ungerechtigkeit sind in sich gewaltgeladen und gewaltträchtig.“[14]

Gewaltvorbeugende Maßnahmen und gewaltfreie, zivile Konfliktbearbeitung haben Vorrang, um die „tiefliegenden Ursachen des Krieges“ zu bekämpfen, aber als Ultima Ratio müsse es auch möglich bleiben, militärische Gewalt anzuwenden, wenn Frieden nicht anders ermöglicht und Not nicht anders abgewehrt werden kann. Humanitäre Interventionen werden in diesem Konzept daher nicht ausgeschlossen. Doch – und hier liegt der große Vorteil und Unterschied zur Lehre vom gerechten Krieg – es müsse im Wesentlichen auf Frieden und Gewaltfreiheit hin agiert werden. Hierzu zählen zentral der Einsatz für Abrüstung, die Stärkung internationaler Organisationen und der Aufbau einer internationalen Friedens- und Rechtsordnung. Der Ansatz zeigt, dass es um weit mehr als eine Kriteriologie geht, die darüber entscheidet, wann und wie militärische Gewaltanwendung legitim sei.

Es sollte daher nicht vergessen werden, dass das Konzept „in bewusster Abkehr vom gerechten Krieg“[15] entwickelt wurde, dessen Aporien damit bewusst gemacht worden sind. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang das Hirtenwort der deutschen Bischöfe anlässlich des 75. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges. Die Bischöfe verweisen darauf, dass die Mühe des historischen Verstehens notwendig sei, um das Versagen der Christinnen und Christen im Krieg zu begreifen. Zwar habe man nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr ausdrücklich von einem gerechten Krieg gesprochen, dennoch protestierten die deutschen Bischöfe der damaligen Zeit nicht gegen den nationalsozialistischen Vernichtungskrieg. „Die tradierte kirchliche Sicht des Krieges und das nationale Bewusstsein standen gegen aufkommende Zweifel.“[16] Mitverantwortlich wird hier die Lehre vom gerechten Krieg gemacht, da sie „entgegen ihrer Intention der Gewaltbegrenzung im Laufe der Neuzeit zusehends zu einem Mittel der Gewaltlegitimation geworden“ war und „zur Gewöhnung an Gewaltmittel beigetragen“ hatte. „Auch wenn am gewachsenen politischen Umgang mit dieser Lehre seit den Erfahrungen des Ersten Weltkrieges Zweifel lauter wurden, hat sie doch dazu beigetragen, dass die allermeisten Christinnen und Christen den Krieg als Form politischer Auseinandersetzung dem Grundsatz nach in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch nicht hinterfragten.“[17] Das Leitbild des gerechten Friedens reagierte hierauf und wollte die Einsichten der Lehre des gerechten Krieges so zur Geltung zu bringen, „dass sie ihrer Intention der Gewalteindämmung besser gerecht werden“[18].

Das päpstliche Lehramt unter Franziskus – ein sozialethisches Gegenmodell?

Die aus der Kritik des gerechten Friedens herrührende Wiederbelebung des gerechten Krieges im katholischen Denken ist nicht nur deswegen erstaunlich, weil der gerechte Friede im Unterschied zu einem kompromisslosen Pazifismus durchaus die Anwendung militärischer Gewalt in Form gerechter Verteidigung legitimieren kann, sondern auch deswegen, so ein zweiter Einwand, weil Papst Franziskus die Idee der Überwindung des Krieges, wie es sich im Konzept des gerechten Friedens findet, nicht nur unterstützt, sondern in deutlicher Abgrenzung zum gerechten Krieg vertritt. In seiner Sozialenzyklika Fratelli tutti aus dem Jahr 2020 sprach sich der Papst unmissverständlich klar für eine Ächtung des Krieges aus und stellte dessen Ungerechtigkeit in den Mittelpunkt seiner Überlegungen. Damit zeigt er, dass das Konzept des gerechten Friedens keinen deutschen Sonderweg darstellt.

Das Konzept des gerechten Friedens stellt keinen deutschen Sonderweg dar

Krieg, so der Papst, diene niemals der Lösung von Konflikten. „Jeder Krieg hinterlässt die Welt schlechter, als er sie vorgefunden hat. Krieg ist ein Versagen der Politik und der Menschheit […]“[19] Mit seinem Fokus auf der Ächtung des Krieges lässt sich Franziskus zu einem guten Teil in der Friedensverkündigung seiner Kirche, das heißt in den Aussagen des kirchlichen Lehramts verorten. Das Zweite Vatikanische Konzil sowie seine Vorgänger im Papstamt plädierten allesamt für die Stärkung einer internationalen Rechtsordnung, für einen Frieden durch Recht. Um Krieg zu vermeiden, so Franziskus, müsse „die unangefochtene Herrschaft des Rechtes sichergestellt werden sowie der unermüdliche Rückgriff auf die Verhandlung, die guten Dienste und auf das Schiedsverfahren, wie es in der Charta der Vereinten Nationen, einer wirklich grundlegenden Rechtsnorm, vorgeschlagen wird“[20]. Die UN-Charta sei „ein verpflichtender Maßstab für Gerechtigkeit und ein Werkzeug für den Frieden“[21]. Die Partikularinteressen, mit denen einige Staaten in der UNO auf ihren eigenen Vorteil bedacht seien, ohne am Gemeinwohl orientiert zu sein, verurteilt er daher scharf. Er mahnt zu ehrlicher Mitarbeit in der UNO und spricht in diesem Zusammenhang auch von der Leichtfertigkeit, mit der man sich für den Krieg als vermeintliche Lösung von Problemen entscheide und dies mit „angeblich humanitären, defensiven oder präventiven Vorwänden“ rechtfertige.

Er geht in der Lehrverkündigung aber noch einen Schritt weiter, indem er den gerechten Krieg nicht nur für obsolet erklärt, sondern explizit ablehnt. In seiner Botschaft an den UN-Sicherheitsrat, die auf dessen Sitzung vom 14. Juni 2023 vorgetragen wurde, wiederholte er seine Kritik am nationalistischen Eigennutz, der die Arbeit der UN torpediere. Bemerkenswert – mit Blick auf die im Sicherheitsrat vertretenen Nationen – ist seine Aussage: „Um den Frieden aufzubauen, müssen wir die Logik der Rechtmäßigkeit des Krieges hinter uns lassen: Wenn diese in vergangenen Zeiten, in denen bewaffnete Konflikte eine beschränktere Tragweite hatten, Gültigkeit haben konnte, so ist heute mit den Atom- und Massenvernichtungswaffen das Schlachtfeld praktisch unbegrenzt und die Auswirkungen sind potenziell katastrophal geworden. Es ist an der Zeit, ernsthaft ‚Nein‘ zu sagen zum Krieg, zu sagen, dass nicht die Kriege gerecht sind, sondern dass nur der Friede allein gerecht ist.“[22]

Die Ächtung des modernen Krieges aufgrund historischer Erfahrung, wie sie hier zum Ausdruck kommt, muss nicht zwangsläufig als eine pazifistische Position verstanden werden, die militärische Gewalt a priori ausschließt, wie die im Zuge des russischen Angriffskrieges geäußerte deutliche Kritik an der päpstlichen Haltung unterstellt. Sie kann auch als Bekenntnis zum gerechten Frieden gelten.[23] Drei Punkte scheinen dafür zu sprechen:

(1) Trotz seiner Ächtung des Krieges verweist der Papst auf den Katechismus der katholischen Kirche, der die „Möglichkeit einer legitimen Verteidigung mit militärischer Gewalt“ offenhält. Man kann daher nicht behaupten, der Papst delegitimiere eine solche Gewalt vollständig, allerdings erscheint es ihm nahezu unmöglich zu entscheiden, wann sie moralisch erlaubt sei; wann also der hypothetische Nutzen größer als der zu befürchtende Schaden sei. Zwar nennt der Katechismus einige Kriterien, die militärische Gewalt legitimieren können, doch muss der Kontext berücksichtigt werden: Es geht in dem Abschnitt um das 5. Gebot und die „Vermeidung des Krieges“.[24] Franziskus widerspricht daher nicht dem Katechismus, sondern stellt eine sehr restriktive Auslegung vor. Den Fokus auf Kriegsvermeidung, Gewaltvorbeugung, Friedenssicherung und Stärkung der Vereinten Nationen zu richten, liegt auf der Linie des Konzils und seiner Vorgänger im Papstamt.

(2) Für diese Lesart spricht auch ein Satz, der sich immer wieder in den päpstlichen Verlautbarungen findet: „Nie wieder Krieg!“ Mit diesem Satz hatte sein Vorgänger Paul VI. die Vollversammlung der Vereinten Nationen 1965 zur Friedensarbeit ermahnt. Dessen Nachfolger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. haben diesen Satz mehrfach eindringlich wiederholt. Franziskus nahm ihn nicht nur in seiner Enzyklika, sondern auch in seiner Predigt am Allerseelentag 2017 auf, an dem er auf dem US-amerikanischen Soldatenfriedhof von Nettuno einen Gottesdienst für die Gefallenen aller Kriege feierte. Der Satz zeigt eindrücklich, dass Franziskus sich trotz neuer Akzente bewusst in eine Traditionslinie mit seinen Vorgängern stellt.[25]

(3) Dem Papst wurde in Bezug auf den Ukrainekrieg mehrfach vorgeworfen, unterschiedslos jeden Krieg – egal ob Angriffs- oder Verteidigungskrieg – zu verurteilen. So erfuhr seine Ansprache auf der Abschlussveranstaltung des Internationalen Friedenstreffens der Weltreligionen in Rom am 25. Oktober 2022 deutliche Kritik. Darin heißt es: „Der Schrei nach Frieden darf nicht verstummen. Er erklingt in den Herzen der Mütter, er zeigt sich auf den Gesichtern der Flüchtlinge, der fliehenden Familien, der Verwundeten oder der Sterbenden. […] Der Schrei nach Frieden bringt den Schmerz und das Grauen des Krieges zum Ausdruck, der der Vater aller Armut ist.“[26] Franziskus nimmt konsequent die Perspektive der Opfer ein, die ihm wichtiger ist als die Frage nach der Legitimität eines Krieges. Die Opfer sind für ihn die normierende Norm im Nachdenken über den Krieg: „Schauen wir auf die vielen massakrierten Zivilisten als ‚Kollateralschäden‘. […] Achten wir auf die Flüchtlinge, auf diejenigen, die unter atomarer Strahlung oder chemischen Angriffen gelitten haben, auf die Frauen, die ihre Kinder verloren haben, auf die Kinder, die verstümmelt oder ihrer Kindheit beraubt wurden. Achten wir auf die Wahrheit dieser Gewaltopfer, betrachten wir die Realität mit ihren Augen und hören wir ihren Berichten mit offenem Herzen zu.“[27]

Die Perspektive auf die Opfer als Erkenntnisort des Krieges mag militärische Gewalt auf den ersten Blick delegitimieren. Wer sie aber ernsthaft vertritt, muss die Opfer zu Wort kommen lassen

Diese Perspektive auf die Opfer als Erkenntnisort des Krieges mag militärische Gewalt auf den ersten Blick delegitimieren. Wer sie aber ernsthaft vertritt, muss die Opfer zu Wort kommen lassen: die Ukrainerinnen und Ukrainer, deren Leben und Land durch die russische Aggression zerstört werden. Die etwa 18 Millionen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Die etwa 20.000 geraubten Kinder, von denen ein Teil offenbar bereits zur Adoption freigegeben wurde. Die massakrierten und zu Tode gequälten Menschen in Butscha und anderen Orten. Die systematisch von russischen Soldaten vergewaltigten Frauen. Die Verschleppten, die in russischen Gefangenenlagern gefoltert werden. Die Oppositionellen, die ermordet wurden oder im Exil leben müssen, in der Angst, auch dort nicht sicher zu sein. Die unter der massiven, mutwilligen und rechtswidrigen Zerstörung ziviler Infrastruktur leidende Zivilbevölkerung. Wird man wirklich diesen Opfern gerecht, wenn man ihnen außer Mitleid keine Nothilfe zukommen lässt, wie es das Leitbild des gerechten Friedens vorschlägt? Wenn man es ihnen nicht ermöglicht, sich gegen Gewalt und Kriegsverbrechen, gegen die Vernichtung ukrainischer Identität zu verteidigen? Fest steht, dass der Blick auf die Opfer bedeutet, solidarisch zu ihnen zu stehen. Und das heißt zu benennen, wer Opfer und wer Täter ist.

Gerechter Frieden – auch ein politisches Leitbild

Es sollte nicht vergessen werden, so ein dritter Einwand, dass es auch außerhalb kirchlicher Kreise Stimmen gibt, die sich für einen gerechten Frieden aussprechen, der nicht das Resultat eines gerechten Krieges ist. Es zeigt die Anschlussfähigkeit des kirchlichen Leitbildes und seiner Friedensorientierung an die politische Diskussion. Erinnert sei an die mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Ukraine-Resolution der UN-Generalversammlung vom 23. Februar 2023, die ein Ende der Gewalt und einen „gerechten Frieden“ für die Ukraine forderte. Tags zuvor hatte Josep Borrell, Vizepräsident der EU-Kommission und Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, auf der Emergency Session der UN-Generalversammlung für die Resolution geworben. In seiner Ansprache erinnerte er an die Ursprünge der europäischen Einigung und verwies darauf, dass die EU immer ein Friedens- und Versöhnungsprojekt gewesen sei: „The European Union has always been a peace project. We have been quite successful in bringing peace to the European continent and promoting it around the world. It is central to our DNA; it is in our origin.“ Daran, wie ein solcher Frieden aussehen müsse, ließ Borrell keine Zweifel: Es müsse ein gerechter Frieden („just peace“) sein, so wie ihn die Resolution ausdrücklich fordere; in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht. Am Tag nach der Resolution äußerte sich UN-Generalsekretär António Guterres vor dem UN-Sicherheitsrat auf erstaunlich ähnliche Weise. Er nannte den Angriff auf die Ukraine eine unverhohlene Verletzung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Dabei lenkte auch er den Blick auf die zahlreichen russischen Kriegsverbrechen, auf die massiven Schäden, die der Krieg hervorrufe, und forderte ebenfalls einen gerechten Frieden: „The guns are talking now, but in the end we all know that the path of diplomacy and accountability is the road to a just and sustainable peace.“[28]

Einen Nebenschauplatz, der aber doch bezeichnend für die Friedensarbeit der Kirchen und deren Anschlussfähigkeit an die politische Diskussion ist, bildet eine Kontroverse im Deutschen Bundestag um eine geforderte „Friedensinitiative“ für die Ukraine und Russland. Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag vom 2. Februar 2023 die Bundesregierung dazu auf, Deutschland möge seiner Verantwortung für Frieden in Europa gerecht werden und sich engagierter für ein Ende der Kampfhandlungen und für eine Friedensinitiative einsetzen, die Sicherheitsgarantien für beide Kriegsparteien enthalte.[29] Mit dem Antrag sollte der Bundestag zudem die verschiedenen Friedensbemühungen und Vermittlungsversuche einzelner Staaten und der Vereinten Nationen unterstützen, den Vorschlag des französischen Präsidenten Emmanuel Macron vom 4. Dezember 2022 und den Friedensappell von Papst Franziskus. Der Papst hatte sich während des Angelus-Gebets am 2. Oktober 2022 deutlich zum Ukraine-Krieg geäußert, direkt den russischen Präsidenten aufgefordert, die Spirale von Gewalt und Tod zu stoppen, auch zum Wohl seines eigenen Volkes, und an den ukrainischen Präsidenten appelliert, für „ernsthafte Friedensgespräche“ offen zu sein. Dabei sprach er sich erneut für eine Ächtung des Krieges aus: Krieg könne niemals eine Lösung sein, sondern führe nur zu Zerstörung. „Der Krieg an sich ist ein Irrtum und ein Horror.“[30] Bei der Debatte im Bundestag am 9. Februar 2023 wurde der AfD-Antrag über alle Parteigrenzen hinweg mit großer Empörung abgelehnt, da er Täter wie Opfer verschweige. Zudem wurde den Abgeordneten vorgeworfen, einen russischen Diktatfrieden zu favorisieren. So holte Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) zu einer fundamentalen Kritik des Antrags aus, ging aber auch auf ein alternatives Verständnis von Frieden ein: „Wir müssen Frieden als Ziel unseres Handelns haben, aber wir müssen klar haben, dass dieser Frieden nicht existieren kann in Form eines einseitigen Diktats. Er beruht nicht auf Wehrlosigkeit, sondern ein gerechter Frieden, der ist mehr als die Abwesenheit von Krieg. Das Konzept des gerechten Friedens, wie es die evangelische Kirche definiert hat, das ist etwas, was als politisches Leitbild tatsächlich auch ein Stück Wehrhaftigkeit mit voraussetzt und deshalb ist es bitter, deswegen ist es schwer, aber es ist notwendig, die Ukraine so auszustatten, dass sie nicht von einem imperialistischen Aggressor in der Tradition von Eroberungskriegen überrannt wird.“[31] Damit stellte Trittin den gerechten Frieden als politisches Leitbild in unmittelbare Nähe zur Friedensdenkschrift der EKD von 2007. Nicht zuletzt dieses klare Bekenntnis zum christlichen Ursprung des Begriffs im Raum des Politischen lässt danach fragen, ob nicht auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier diese Referenz bedient, wenn er in seinen Reden von einem gerechten Frieden für die Ukraine gesprochen hat.[32]

Fazit

Frieden ist ein umkämpfter und häufig missbrauchter Begriff. Die christliche Soziallehre legt daher auf einen bestimmten Friedensbegriff wert: Frieden ist nur dann als ein solcher zu bezeichnen, wenn er gerechte Verhältnisse und ein Leben in Freiheit ermöglicht. Ein Frieden, der Menschen in Ungerechtigkeit, Zwangsverhältnissen und Unfreiheit belässt, ist des Namens nicht wert. Alles für den Frieden zu tun, bedeutet, sich für einen solchen gerechten Frieden zu engagieren.

Dies in Abgrenzung zu einem gerechten Krieg zu tun, bedeutet nicht, wegzuschauen und sich zu scheuen, vom „scharfen Ende“ des Soldatenberufes, vom Kämpfen, Töten und Sterben zu sprechen. Wird in diesen Tagen verschiedentlich an die „Kriegstüchtigkeit“ als wesentliches Merkmal von Streitkräften erinnert, so darf bei aller Schwierigkeit, die man mit diesem Begriff auch wegen seiner Ungenauigkeit haben kann, nicht vergessen werden, dass eine solche Tüchtigkeit die Verpflichtung zur Friedensorientierung dieser Streitkräfte nicht aufhebt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Konzept der Inneren Führung. Aufgrund seiner Forderung, den Soldatinnen und Soldaten sittlich verantwortetes Handeln abzuverlangen, wird es von den christlichen Kirchen als ein Vorbild für europäische und am Frieden orientierte Streitkräfte angesehen. Wolf Graf von Baudissin war davon überzeugt, dass Soldaten als „gewissensgeleiteten Individuen“ eine Verantwortung für den Frieden zukomme und dass die traditionellen Gründe, Krieg zu führen, keine Geltung mehr hätten. Dennoch verlangte er bereits Anfang der 1950er-Jahre von den Soldaten ein Höchstmaß an „abwehrbereiter Kriegstüchtigkeit“, da man nur so Kriege verhüten und am Frieden orientiert bleiben könne.[33]

Es geht beim Leitbild des gerechten Friedens nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um einen Perspektivwechsel

Es geht beim Leitbild des gerechten Friedens also nicht um einen Paradigmenwechsel, der in der Wissenschaftstheorie zur Folge hat, dass Vertreter des alten sich nicht mehr mit denen des neuen Paradigmas verständigen können, sondern es geht um einen Perspektivwechsel, der das, was mit dem gerechten Krieg zum Ausdruck gebracht werden sollte, besser in den Blick bekommt.[34] Es geht darum, den notwendigen „Wandel von der Kriegsmoral zur Friedensethik“[35] glaubhaft zu vollziehen. Words matter! Wenn man Frieden will, dann sollte man auch von Frieden sprechen. Um es mit den Worten der UNESCO-Verfassung von 1945 zu sagen: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.“ Friedensorientierung muss daher neben aller notwendigen „Kriegstüchtigkeit“ weiterhin zum Mindset von Streitkräften gehören.

Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine und dem Scheitern der Gewaltprävention ist das Konzept des gerechten Friedens nicht in den Brunnen gefallen. Wichtige Momente bleiben weiter bestehen: die Orientierung an Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, der Blick auf die Opfer von Gewalt, die Benennung von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, die Bemühungen um die Überwindung von Gewaltverhältnissen, die Suche nach einer gewaltminimierenden und konstruktiven Konfliktbearbeitung, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Anstrengungen des Dialogs und der Versöhnungsarbeit, die Aufklärung über die friedensgefährdenden bzw. -zerstörenden Potenziale von nationalistischen Ideologien und von Klischees vorgeblicher ethnischer Überlegenheit – all das muss jetzt nicht aufgegeben werden; all das ist auch jetzt noch möglich, ja nötiger denn je.

Der gerechte Frieden bringt angemessener das christliche Nachdenken über das Phänomen des Krieges zum Ausdruck als der gerechte Krieg. Aber auch über die religiöse Dimension hinaus ist sein Anliegen anschlussfähig: Die konsequente Fokussierung auf Gewaltprävention ist in gewisser Weise die Antwort der christlichen Ethik auf die Entwicklungen des modernen Völkerrechts, dem es ebenfalls um die Verhinderung von Gewalt geht, sodass völkerrechtlich nicht mehr von einem als defizitär erachteten ius ad bellum – ein zentrales Moment der Lehre vom gerechten Krieg –, sondern vielmehr vom ius contra bellum gesprochen wird.[36] Der gerechte Frieden blendet daher nicht die von Kriegen gekennzeichnete Wirklichkeit aus, sondern ebnet einen Weg aus den Aporien, in die die Lehre des gerechten Krieges geraten ist.

 


[1] Schmuck, Otto (2020): Motive und Leitbilder der europäischen Einigung. In: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 345 (4/2020): Europäische Union. Bonn, S. 10−17; Weidenfeld, Werner (62021): Die Europäische Union. Paderborn u. a., S. 19−25.

[2] Assmann, Aleida (2018): Der europäische Traum. Vier Lehren aus der Geschichte. München, S. 21−29. S. 83−96.

[3] Vgl. hierzu: Merkl, Alexander (2018): Die Europäische Union und ihre Werte – normative Leitvorstellungen oder moralisches „Feigenblatt“? “ https://www.ethikundmilitaer.de/ausgabe/2018-02/article/die-europaeische-union-und-ihre-werte-normative-leitvorstellungen-oder-moralisches-feigenblatt (Stand: 10.10.2023). NB: Diese europäische Werteorientierung ist nicht auf eine EU-Mitgliedschaft beschränkt.

[4] Spieker, Manfred (2022): Zur Debatte der christlichen Friedensethik um den Krieg in der Ukraine: Gerechte Verteidigung. In: Herder-Korrespondenz 76, S. 47−49.

[5] Schallenberg, Peter (2022): Zwei Schwerter: Gerechter Krieg und gerechter Frieden (= Kirche und Gesellschaft, Nr. 492). Mönchengladbach; ders.: Der Krieg in der Ukraine. Anmerkungen aus Sicht der katholischen Friedensethik. www.bkc-paderborn.de/content/dam/f4307-0/pdf/veranstaltungen/Artikel_Gerechter %20Krieg%20und%20gerechter%20Frieden_erweitert_06.2022.pdf (Stand: 1.11.2023).

[6] Bormann, Franz-Josef (2023): Eine „Zeitenwende“ auch für die katholische Friedenslehre? Moraltheologische Überlegungen zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. In: Theologische Quartalschrift 203, S. 25−43, S. 31 f.

[7] Schockenhoff, Eberhard (2018): Kein Ende der Gewalt? Friedensethik für eine globalisierte Welt. Freiburg i. Br., S. 284 f.

[8] Scheler, Max (1915): Der Genius des Krieges und der Deutsche Krieg. Leipzig, S. 105.

[9] Vgl. hierzu auch: Schockenhoff, Eberhard (2018), s. Endnote 7, S. 297−299.

[10] Holzem, Andreas und Leugers, Antonia (2021): Krieg und Frieden in München 1914−1939. Topografie eines Diskurses. Leiden u. a., S. 478.

[11] Ebd., S. 490.

[12] Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung Dresden-Magdeburg-Dresden. Hrsg. vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (= EKD-Texte, 38). Hannover 1991, S. 32, Ziffer 36.

[13] Vgl. hierzu: Vogt, Markus (2022): Der Ukrainekrieg als Herausforderung zur Weiterentwicklung christlicher Friedensethik. In: Ethik und Militär. Kontroversen in Militärethik & Sicherheitspolitik. Ausgabe 2022/2 – Krieg in der Ukraine: www.ethikundmilitaer.de de/themenueberblick/20222-krieg-in-der-ukraine/vogt-der-ukrainekrieg-als-herausforderung-zur-weiterentwicklung-christlicher-friedensethik/ (Stand: 17.10.2023)

[14] Die deutschen Bischöfe (2000): Gerechter Friede. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe, 66). Bonn, Nr. 59.

[15] Werkner, Ines-Jacqueline (32023): Der gerechte Frieden und die ethische (De-)Legitimierung militärischer Gewalt. In: Leonhard, Nina u. dies. (Hg.): Militärsoziologie – Eine Einführung. Wiesbaden, S. 223-239, S. 228.

[16] Die deutschen Bischöfe (2020): Deutsche Bischöfe im Weltkrieg. Wort zum Ende des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe, 107). Bonn, S. 14.

[17] Ebd., S. 17.

[18] Ebd., S. 22.

[19] Die deutschen Bischöfe (2000), s. Endnote 14, Nr. 261.

[20] Papst Franziskus: Ansprache an die Mitglieder der UN-Generalversammlung (New York, 25. September 2015). Zit. nach: https://www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2015/september/documents/papa-francesco_20150925_onu-visita.html (Stand: 20.11.2023).

[21] Papst Franziskus (2020): Enzyklika Fratelli tutti von Papst Franziskus – Über die Geschwisterlichkeit und die soziale Freundschaft. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, 227). Bonn, Nr. 257.

[22] Papst Franziskus: Ansprache an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (14. Juni 2023). Zit. nach: https://www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2023/june/documents/20230614-consigliosicurezza-onu.html (Stand: 20.11.2023).

[23] Versuche, den Papst und seine Enzyklika in diese Richtung zu deuten, finden sich bei: Vogt, Markus (2022), s. Endnote 13, und Merkl, Alexander (2022): Von „Pacem in terris“ bis „Fratelli tutti“, vom „gerechten Krieg“ zum „gerechten Frieden“. Eckpunkte des kirchlichen und theologisch-ethischen Nachdenkens über Krieg, Konflikt, Gewalt und Frieden. In: Die Friedensbotschaften der Päpste. Von Paul VI. bis Franziskus. Hrsg. von Alexander Merkl, Patrick Körbs und Bernhard Koch. Freiburg i. Br., S. 37−50, S. 46−49.

[24] Ecclesia Catholica (1993): Katechismus der Katholischen Kirche. München u. a., Nr. 2308 ff. Vgl. hierzu: Elßner, Thomas R. (2023): Von friedensethischen Zeitenwenden und einer Achillesferse. In: Wort und Antwort. Dominikanische Zeitschrift für Glauben und Gesellschaft 64, S. 74−80.

[25] Zu den Kontinuitäten, die sich bei Franziskus im Hinblick auf seine Vorgänger finden, vgl.: Ernesti, Jörg (2022): Friedensmacht. Die vatikanische Außenpolitik seit 1870. Freiburg i. Br., S. 224−244.

[27] Papst Franziskus, s. Endnote 21, Nr. 261.

[29] Bundestag-Drucksache 20/5551, 07.02.2023.

[31]www.bundestag.de/mediathek (Stand: 1.11.2023).

[33] Freiherr von Rosen, Claus (2011): Die Bedeutung des kriegstüchtigen Soldaten in Baudissins Überlegungen. In: Staack, Michael (Hg.): Zur Aktualität des Denkens von Wolf Graf von Baudissin. Baudissin Memorial Lecture. Opladen, S. 9−26, S. 12 f.

[34] Vgl. hierzu: Overbeck, Franz-Josef (2024): Konstruktive Konfliktkultur und Friedensethik. In: Konfliktkulturen in Geschichte und Gegenwart. Hrsg. von Markus Thurau (im Erscheinen); Göbel, Christian (2024): Braucht Religion Konflikt? Vom Einspruch des homo religiosus gegen den homo conflictus. In: Ebd.

[35] Schockenhoff, Eberhard (2018), s. Endnote 7, S. 319.

[36] Hobe, Stephan und Fuhrmann, Johannes (2007): Vom ius in bello zum ius contra bellum: Der Beitrag der Zweiten Haager Friedenskonferenz zur Entwicklung des modernen Völkerrechts. In: Die Friedens-Warte 82, S. 97−117; Bothe, Michael (52010): Friedenssicherung und Kriegsrecht. In: Völkerrecht. Hrsg. von Wolfgang Graf Vitzthum. Berlin/New York, S. 639−740; Marxsen, Christian (2021): Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch. Theorie und Praxis der Illegalität im ius contra bellum (Jus publicum, 305). Tübingen.

Zusammenfassung

Markus Thurau

Markus Thurau hat Katholische Theologie, Philosophie und Soziologie in Halle, Berlin, Linz und Innsbruck ­studiert. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Katholische Theologie der Freien Univer­sität Berlin, promovierte in Berlin (Dr. phil.) und Innsbruck (Lic. theol.) und arbeitet seit 2015 als Katho­lischer Theologe am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam. Er forscht und publiziert zu den Themen Katholi­zismus und Moderne, historische Friedens- und Konfliktforschung, Religion und Gewalt, Katholische Militärseelsorge und Geschichte und Theologie der jüdisch-christlichen Beziehungen.

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