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Die Europäische Union und ihre Werte – normative Leitvorstellungen oder moralisches "Feigenblatt"?

Die Europäische Union sei eine „Wertegemeinschaft“. Diese Bestimmung ist nicht neu. Sie scheint mittlerweile gar zu einem Allgemeinplatz geworden zu sein, wenn über deren moralischen Anspruch gesprochen wird. Prominente Bestätigung erfuhr die EU hierin im Jahr 2012, als sie für ihren erfolgreichen Einsatz für Werte wie Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde.

Jedoch ist diese Bestimmung nicht unumstritten, denn unterschiedliche landesspezifi­sche Prägungen, divergierende nationale Iden­ti­täten und abweichende Gewichtungen sowie die Erosion eines einheitlichen und klar umgrenzten Wertekonsenses in Zeiten von Pluralisierung und Globalisierung erschweren zusehends eine wirklich überzeugende Rede von einem gemeinsamen europäischen Wertefundament, ungeachtet dessen schriftlicher ­Fixierung im Vertrag von Lissabon. Dies lässt sich durch aktuelle Zahlen veranschaulichen: So ist zwar eine knappe Mehrheit (53 Prozent) der befragten Europäerinnen und Europäer eines aktuellen Eurobarometers aus dem Frühjahr 2018 der Meinung, dass sich die Mitgliedstaaten der EU im Hinblick auf gemeinsame Werte „nah“ seien, jedoch vertreten ebenso 41 Prozent der Befragten die Ansicht, dass die EU-Länder in diesem Punkt „weit voneinander entfernt“ seien.1 

Hinzu kommt, dass der Rekurs auf Werte zu oft bei wohlfeilen Absichtsbekundungen haltzumachen scheint. Wertekodizes werden im politischen Spannungsfeld wirtschaftlichen Interessenkalküls, strategischer Beziehungen und realpolitischer Möglichkeitsabwägungen nicht selten zum moralischen „Feigenblatt“ degradiert, an die Ränder entsprechender Entscheidungsprozesse gedrängt oder gänzlich außer Acht gelassen.

Sollen europäische Werte aber mehr sein als ein moralisches „Feigenblatt“ und wollen sie bei ihren Bürgerinnen und Bürgern als gemeinsame Werte (besser) ankommen, dann muss die EU ihr politisches Handeln an diesen, doch von ihr selbst gesetzten ethischen Vorgaben zu jeder Zeit sowie allerorts messen lassen und noch entschiedener klären, was europäische Werte und was die europäischen Werte eigentlich sind.

Werte als normative Leitvorstellungen

Dies setzt mit der ganz grundlegenden Frage ein, was mit jenem ursprünglich der Ökonomie entlehnten Wertebegriff, vor jeder materialen Füllung, formal gemeint ist. Obgleich dies hier nicht abschließend im Sinne einer umfassenden Wertetheorie zu bestimmen ist, lässt sich doch auf allgemeiner Ebene sagen, dass Werte wie Frieden, Sicherheit, Glück und viele mehr normative Leitvorstellungen von Individuen oder Gruppen sind und diese bei deren Handlungswahl und Weltgestaltung orientieren sowie unterstützen. Sie fungieren als motivierender Bestimmungsgrund menschlichen Tuns und Leistens und sollen zumeist durch Normen, das heißt durch konkrete Richtschnüre für und Sollensforderungen an das menschliche Verhalten, geschützt werden. Ihre Festlegung ist dabei immer auch abhängig von sozialen, kulturellen, subjektiven und situativen Faktoren, was einen umfassenden, weithin geteilten Wertekonsens, wie eingangs angedeutet, oftmals erschwert.

Dabei können Werte durchaus auch als Gestaltungsprinzipien, d. h. als letzte und grundlegendste Orientierungsmaßstäbe politisch-ethischer Urteilsbildung, oder als Kriterien, das heißt als Unterscheidungsmerkmale für eine differenzierte und zugleich objektive Entscheidungsfindung, eingebracht werden, um Handlungen zu orientieren und die Praktikabilität von Normen zu überprüfen.2

Werte als normative Grundlage der EU

Als europäische Werte sind sodann jene normativen Leitvorstellungen zu verstehen, an denen sich die EU als globaler politischer Akteur in ihrem Handeln orientiert und auf die sie sich an zentralen Stellen ihrer Verfassungstexte wiederholt bezieht. Hierbei ist „auffällig, dass diese Werte eher den Charakter von politisch-rechtlichen Grundsätzen haben, die zudem als Kernprinzipien moderner Demokratien nicht spezifisch europäisch sind, sondern universale Bedeutung haben, weil sie eben für rechtsstaatliche Demokratien schlechthin grundlegend sind“3. Entsprechende Wertevorgaben setzt sich die EU selbst unter dem Titel „Gemeinsame Bestimmungen“ in Artikel 2 des Vertrages von Lissabon (EUV-L). Dort heißt es in recht rhapsodischer und wohl unabgeschlossener Aufzählung:

„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

Dieser expliziten Wertefundierung, die sich in ähnlicher Diktion auch in der Präambel der EU-Grundrechtecharta findet, ist die EU gleich einer normativen moralischen Grundlage verpflichtet: Das heißt, ihr kommt einerseits eine Bedeutung nach außen zu, da sie richtunggebend ist für das konkrete politische Handeln der Union auf allen Feldern internationaler Politik. Andererseits und vorrangig aber hat sie eine Bedeutung nach innen: Die europäischen Werte spiegeln als fundamentalpolitische Grundlage die (kollektive) Identität – besser: einen wichtigen politischen Identitätsbestandteil – und das vor allem historisch bedingte, gewaltgeprägten Teilen europäischer Geschichte gezielt entgegengesetzte Selbstverständnis der EU als politischer Gemeinschaft wider.

Die im Einzelnen aufgeführten Werte sind somit maßgeblich für die Entstehung, die Entwicklung, den Bestand und für die Erweiterung der Union, wodurch ihnen eine konstitutive Bedeutung für den europäischen Integrationsprozess zukommt. Sie werden als universelle, von allen Mitgliedstaaten geteilte und somit gemeinsame, einander verbindende Grundwerte begriffen. Sie sollen den innereuropäischen Zusammenhalt festigen, den europäischen Lebensstil auszeichnen und gefördert werden (Art. 3 EUV-L). Daher können nur europäische Länder, die sich ausdrücklich zu diesen Werten bekennen, sie achten und ihnen Geltung verschaffen, eine Mitgliedschaft in der EU beantragen (Art. 49 EUV-L). Entsprechend formulieren die „Kopenhagener Kriterien“, ein im Jahr 1993 von den damaligen EU-Staats- und Regierungschefs verabschiedeter Kriterienkatalog, als politisches Kriterium, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz bei Beitrittskandidaten unbedingt vorauszusetzen sind. Besteht hingegen die Gefahr einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen bereits in die EU aufgenommenen Staat, so kann der Rat nach Anhörung und Stellungnahme des betroffenen Landes gemäß Artikel 7 EUV-L mit qualifizierter Mehrheit den Beschluss fassen, bestimmte Rechte dieses Staates außer Kraft zu setzen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Debatte über die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Abstrakte Wertsprache und -ideale

An diesem vertraglich fixierten Wertefundament wird immer wieder, und nicht zu Unrecht, die Kritik geäußert, es handle sich vor allem um ideelle Programmatik und leere politische Rhetorik, die unter anderem moralische Überlegenheit aufgrund praxispolitischer Schwächen demonstrieren solle. Einem verbreiteten Empfinden nach blieben die genannten Werte zudem inhaltlich allzu häufig unbestimmt. Dieser Vorwurf liegt nahe, denn Wertediskussionen zeigen sich vornehmlich als Verständigungen über Abstraktes, und die daraus resultierende abstrakte Wertsprache ist ein offenes Problem, nicht nur für die ethische Reflexion, sondern auch für die Vermittlung ebendieser Werte in die europäischen Gesellschaften und für deren Umsetzung innerhalb der politischen Praxis. Zu oft nämlich bleibt es schlichtweg nebulös, was Werte allgemein sind und was man unter den im Einzelnen proklamierten Werten näherhin und im jeweiligen Kontext zu verstehen habe.

Denn gewiss, wer möchte ernsthaft in Zweifel ziehen, dass die Menschenwürde unantast­bar, dass sie zu achten und zu schützen ist? Was aber zeichnet dann das nicht nur friedens­ethisch so oft beschworene „menschenwürdige Leben“ oder entsprechende Mindeststandards für ein menschenwürdiges Leben ganz konkret aus, ohne hier nur an die aktuellen Herausforderungen im Zuge von Flucht und Migration zu denken? Und noch weiter ließe sich fragen: Wird die EU als Staatengemeinschaft und in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten dieser Werteverpflichtung stets gerecht?

Sicherlich zählt auch Gerechtigkeit zu den zentralen Säulen unseres europäischen Moralkompasses. Doch von welcher (Form der) Gerechtigkeit sprechen wir eigentlich? Von Gesetzes-, Verteilungs- oder Tauschgerechtigkeit, wie schon Aristoteles zu unterscheiden wusste? Von Chancen-, Beteiligungs-, Befähigungsgerechtigkeit oder von intergenerationeller Gerechtigkeit und von Letzterer nicht erst im Kontext der Herausforderungen des Klimawandels? Auch hier bedürfte es einer immer wieder neuen Auswertung, ob die EU durch ihre praktischen Maßnahmen wirklich immer gerecht handelt.

Zuletzt: Wer mag nicht Position beziehen für die Einhaltung der auf der Menschenwürde gründenden Menschenrechte – aber für welche Menschenrechte im Einzelnen? Für das Menschenrecht auf Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit, vor Verfolgung Asyl zu suchen, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auf den Schutz vor Sklaverei (auch vor ihren modernen Formen)? Und auch hier stellt sich die Frage: Erfüllt die EU, erfüllen ihre Institutionen und ihre Mitgliedstaaten diese Ansprüche?

Diese möglicherweise provokanten Fragen sind nicht einfach und schon gar nicht pauschal zu beantworten, sie mögen vielleicht auch verkürzen, können aber doch hoffentlich für mindestens drei Aspekte sensibilisieren: 

- dass erstens mit einem theoretisch-abstrakten Werteappell noch nicht viel gewonnen ist; dass europäische Werte das Sein und das Handeln der EU, ihrer Strukturen, Institutionen und Mitgliedstaaten praktisch-konkret prägen müssen. 

- dass zweitens stets zu klären bleibt, wovon genau gesprochen wird. Innerhalb der EU-Grundrechtecharta finden sich hier weiterführende Differenzierungen, zum Beispiel für abstrakte Werte wie Freiheit und Gleichheit. Dort werden klassische negative Freiheitsrechte wie der Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Versammlungs-, Vereinigungs- sowie Berufsfreiheit genannt. Im Kapitel zur Gleichheit wird unter anderem auf die beiden allgemeinen Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz und des Verbots der Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale oder aufgrund der sexuellen Ausrichtung hingewiesen. Andere Werte wie der Menschenrechtsschutz werden in der Europäischen Menschenrechtskonvention weiter entfaltet.

- dass drittens Werte im Spannungsfeld des realpolitisch Möglichen immer auch ideellen Charakter besitzen, ohne diese damit a priori als ohnehin unerreichbare Zielvorgaben abtun zu wollen. Die Erfüllung von Idealen erfolgt schrittweise und steht nicht selten am Ende eines langen und beschwerlichen Weges. Man ist unterwegs zu diesem Ideal, das die Richtung vorgibt, und die EU hat hier bereits eine sehr große Wegstrecke zurückgelegt. Ein Stück mehr Bescheidenheit und die Einsicht in die Realität des eigenen, europäischen Ungenügens ist daher ebenso angeraten wie das ausdauernde Festhalten an einer klar und deutlich definierten, gemeinsamen europäischen Werteorientierung. Wertneutralität nämlich darf, bei aller berechtigten Kritik, keine Option sein.

Sind europäische Werte christliche Werte?

Schnell bei der Hand ist auch die (Näher-)Bestimmung der europäischen Werte als christliche Werte, die es zu bewahren und vielerorts wieder neu zu entdecken gelte. Dies ist gewiss keineswegs falsch, wie ein Blick in die Präambel des Unionsvertrages zeigt:

„Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben […].“

Jedoch ist einerseits vor einer unlauteren Instrumentalisierung und einseitigen Vereinnahmung europäischer Werte als christlicher Werte um der Abgrenzung und mehr noch der Ausgrenzung willen zu warnen; andererseits bedarf es der Präzisierung, um die Rede von den christlichen Werten Europas einem allzu allgemeinen Niveau zu entheben.

Dabei darf an der besonderen christlichen Prägung Europas und der EU kaum ein Zweifel bestehen. Nach wie vor erwähnenswert und den Blick weitend ist dabei jedoch jene Trias, die nicht erst auf den emeritierten Papst Benedikt XVI. zurückgeht: Europa und dann auch die EU sind geprägt vom christlichen Glauben, vom römischen Recht und von griechischer Philosophie. Dieser Dreiklang findet sich schon beim ersten Bundespräsidenten der Bundesrepu­blik Deutschland, Theodor Heuss: „Es gibt drei Hügel, von denen das Abendland seinen Ausgang genommen hat: Golgatha, die Akropolis in Athen, das Capitol in Rom. Aus allen ist das Abendland geistig gewirkt, und man darf alle drei, man muss sie als Einheit sehen.“4 Benedikt XVI. hat in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag im September 2011 genau dieses Bild verwendet: „Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung des Gottesglaubens Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas.“5 Damit begegnet uns der christliche Glaube bei Heuss und Papst Benedikt als ein wesentlicher, aber nicht als alleiniger Quellgrund der europäischen (Werte-)Kultur.

Europäische Werte sind somit in besonderer, aber eben keinesfalls in ausschließlicher Weise innerhalb des christlichen Glaubens beheimatet und von diesem inspiriert. Die adjektivische Attribuierung „christlich“ darf nicht dadurch vereinnahmend und mit einem Ausschließlichkeitsanspruch verbunden werden, dass europäische und christliche Kultur, europäische und christliche Werte keinen Raum mehr für das „Nicht-Christliche“ lassen.

Friede als zentraler Wert

Als ein, wenn nicht gar als der zentrale europäische Wert darf der Friede gelten. Jüngste Ergebnisse des eingangs benannten Eurobarometers zeigen, dass der Wert Friede aus Sicht der Europäerinnen und Europäer sowohl die Europäische Union am besten repräsentiere (39 Prozent) als auch ihnen persönlich (45 Prozent) am wichtigsten sei. Bei aller Heterogenität der Wertempfindung ist dies ein sehr klares und mit Blick auf die europäische Geschichte nur folgerichtiges Votum.

Denn Friede ist nicht nur ein Grundwert, sondern auch ein originäres Wesensmerkmal der EU, die nach zwei verheerenden Weltkriegen ausgehend von der Montanunion als Wirtschaftsunion, aber auch als Friedens- und Versöhnungsprojekt ins Leben gerufen wurde. Womöglich hätten die Europäer dies selbst nicht ohne Anstöße von außen geschafft, und gewiss ging es zunächst um wirtschaftliche Interessen sowie um Kontrolle. Dennoch: Die EU sollte den europäischen Nationalstaaten Frieden bringen und tat dies, wenn auch zunächst auf die westeuropäischen Länder beschränkt. Über die Jahrzehnte verschiedentlich und nicht nur durch den Kalten Krieg und die Balkankonflikte herausgefordert, hat sich ihr Charakter als Friedensprojekt jedoch nachhaltig gewandelt. Heute muss sich die EU mehr denn je die Frage stellen, was Friede bedeutet und wie dieser Friede herzustellen beziehungsweise zu bewahren ist.

So kann es gewiss nicht nur um die Abwesenheit kriegerischer und gewaltsamer Konflikte gehen, ohne dies geringzuschätzen. Friede ist vor allem und mehr noch ein sich stets neu zur Aufgabe stellender, dynamischer, kontinuierlicher und spannungsvoller, an klaren Prinzipien orientierter, gewaltmindernder sowie ursachenorientierter Prozess zunehmender Konfliktbewältigung. Daran hat sich die EU gegenwärtig vor allem im Rahmen ihrer Außen- und Sicherheitspolitik zu orientieren. Aktuell stehen darin jedoch Begriffe wie Sicherheit und Resilienz stärker als der Friedensbegriff selbst im Fokus.

Werteorientierung konkret: Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Nicht nur für die Ausrichtung am Zentralwert Friede, sondern für die praktische Umsetzung des gesamten Wertekodex eröffnet sich mit der Gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ein weitverzweigtes, höchst aktuelles und relativ junges Anwendungs- und Bewährungsfeld, das insbesondere seit Beginn der 1990er-Jahre über die einzelnen „Vertragsetappen“ hinweg stetig weiterentwickelt und gestärkt wurde.

Bei aller bleibenden berechtigten Kritik und bei allen bislang ungelösten Umsetzungsproblemen, die hier nicht im Einzelnen zur Sprache gebracht werden müssen, mangelt es gegenwärtig nicht an weiterführenden Ansatzpunkten und Impulsen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, die zugleich mit veränderten Begrifflichkeiten einhergehen. Durch einen europäischen Verteidigungsfonds und Übereinkünfte im Rahmen einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO – Permanent Structured Cooperation) wurden im Bereich der Verteidigung im Jahr 2017 wichtige Weichenstellungen vorgenommen.

Im Wissen um diese aktuellen Tendenzen soll die GASP und ihr operativer Bestandteil, die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), ihrer Grundidee nach ausdrücklich zur Wahrung grundlegender Werte und Interessen der EU und damit zu Frieden und Sicherheit in der Welt beitragen, um die EU als verlässlichen Stabilitätsfaktor und Partner sowie als Vorbild in einer globalisierten Welt zu profilieren. Ein Übertrag des allgemeinen europäischen Wertefundaments auf das spezifische Anwendungsfeld der Außen- und Sicherheitspolitik in Art. 21 EUV-L überrascht daher kaum:

„Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“ 

Im Zuge dieser hier ausdrücklich ins Wort gesetzten „wertgeleiteten Außenpolitik“6 verfolgt die EU vor allem zwei Absichten: zum einen die Förderung und Verbreitung der europäischen Werte jenseits der EU-Grenzen, wie in Artikel 8 EUV-L angedeutet wird; zum anderen deren Einhaltung im Rahmen der konkreten außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen der EU. Hierfür werden innerhalb der sogenannten Global Strategy, die am 28. Juni 2016 unter dem Titel „Shared Vision, Common Action: A Stronger Europe“ als zentrales sicherheitspolitisches Strategiedokument veröffentlicht wurde, mehrere Beispiele genannt: Terrorismusbekämpfung, Klimawandel, Migration und Flucht, Cybersicherheit und einiges mehr.

Sollen die zunächst abstrakten und unspezifischen Werte aus Artikel 2 des Vertrags von Lissabon wirkliche europäische Werte und gemeinsame richtunggebende Leitvorstellungen sein, dann müssen sie die Identität und das Handeln der EU als Ganzer, ihrer Mitgliedstaaten im Einzelnen, aber auch von potenziellen Exekutivorganen wie einer europäischen Armee angesichts dieser Problemfelder konkret prägen.

1 Europäische Kommission (2018): Standard Euro­barometer 89, Frühjahr 2018. Bericht: Die Europäische Bürgerschaft. ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/83539 (Stand: 7. November 2018).

2 Vgl. Merkl, Alexander/Schlögl-Flierl, Kerstin (2017): Moraltheologie kompakt. Ein theologisch-ethisches Lehrbuch für Schule, Studium und Praxis. Münster, S. 10–12.

3 Mandry, Christof (2018/2019): „Das Wertefundament als ethisch-normative Grundlage der Europäischen Union – ‚empty rhetoric‘? Kritik und Verteidigung.“ In: Merkl, Alexander/Koch, Bernhard (Hrsg.): Die EU als ethisches Projekt im Spiegel ihrer Außen- und Sicherheitspolitik (Studien zur Friedensethik 63). Baden-Baden/Münster (im Erscheinen).

4 Heuss, Theodor (1956): Reden an die Jugend. Tübingen, S. 32.

5 Benedikt XVI. (2011): Rede im Deutschen Bundestag am 22. September 2011. www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede/250244 (Stand: 7. November 2018).

6 Algieri, Franco (2010): Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Wien, S. 158–164.

Zusammenfassung

Prof. Dr. Alexander Merkl

Prof. Dr. Alexander Merkl ist Juniorprofessor für Theologische Ethik am Institut für Katholische Theologie der Universität Hildesheim. Zuvor war er als wissenschaft­licher Mitarbeiter an der Universität Regensburg und als Projektleiter für Europäische Außen- und Sicherheits­politik am Institut für Theologie und Frieden in Hamburg tätig. Seine Dissertation „‚Si vis pacem, para vir­tutes.‘ Ein tugendethischer Beitrag zu einem Ethos der Friedfertigkeit“ wurde 2017 von der European Society for Catholic Theology als „Theological Book of the Year“ in der Kategorie „emerging scholar“ ausgezeichnet.

merkla@uni-hildesheim.de


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Alle Artikel dieser Ausgabe

Die Europäische Union und ihre Werte – normative Leitvorstellungen oder moralisches "Feigenblatt"?
Alexander Merkl
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