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Alte Kriege, neue Regeln – die Auswirkungen hybrider Kriege auf Frauen

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnte vor wenigen Tagen die internationale Staatengemeinschaft in ihrer Rede vor den Vereinten Nationen (UN) dringend, „der Resolution 1325 [des UN-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2000] mehr Geltung im Alltag zu verleihen“.1 Und der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier ergänzte: „immer mehr und immer häufiger sind es die nichtstaat­lichen Akteure, die für Krieg und Gewalt verantwortlich sind. Für die keine Regeln zu gelten scheinen, nicht einmal die Mindeststandards des Kriegsvölkerrechts.“2

Das gilt unter anderem für die Terrororganisationen Islamischer Staat (IS) und Boko Haram, die beide immer noch nicht auf der sanktionsbewehrten Terrorliste der Vereinten Nationen stehen. 

Die neuen Aggressionsformen in den aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen auf mehreren Kontinenten verschärfen die Situation für die Menschen in den betroffenen Gebie­ten deutlich. Sie finden nicht auf isolierten Schlachtfeldern zwischen bewaffneten Soldaten statt, sondern beziehen gezielt die Zivilbevölkerung in ihre Terrorakte mit ein. Dies hat zur Folge, dass sehr viele Frauen und Kinder zu Opfern dieser Kriege werden. Es wird eine neue Begrifflichkeit genutzt, „hybride Kriegführung“, die wie folgt erklärt werden kann: Es ist „die Verbindung von verdeckten und offenen Operationen, von diplomatischem Druck und wirtschaftlichem Zwang, von Desinformation und Cyberattacken, das ist der Stopp von Gaslieferungen und das Hochfahren von Propagandasendern. Es ist das Ineinandergreifen von militärischen und zivilen Mitteln. Es ist, mit einem Wort, das Verwischen von Krieg und Nichtkrieg.“3 Die internationale Rechtslage in Bezug auf hybride Kriegführung ist noch nicht geklärt. 

Aus der Sicht der Frauen und Kinder, die als civilians seit 1949 mit den Genfer Kriegs­rechtsparagraphen eigentlich geschützt sein sollten, ist es unerheblich, wie die Aggression benannt wird, die ihre Menschenrechte fundamental verletzt. Der geschlechtsbasiert­en, sexualisierten Gewalt, die als taktische Waffe in erklärten bewaffneten Konflikten oder in „Nichtkriegen“ ausgeübt wird, muss dabei besondere Beachtung zukommen. Menschen werden mit brutaler Gewalt „gebrochen“, und die Täter suggerieren dabei in den häufig patriarchalen Gesellschaften, dass Männer ihre Familien, ihre Frauen und Kinder nicht schützen können. Die zur Demoralisierung der Gegner verübten Vergewaltigungen – auch in speziell dazu eingerichteten Vergewal­tigungs-Camps – werden auch zur Rekrutierung von Kämpfern, zur Einschüchterung oder Vertreibung der Bevölkerung und sogar zur Erzielung von Einkünften durch den Handel mit Frauen eingesetzt. Die Versklavung von Frauen und Mädchen, Zwangsverheiratungen und sogar Steinigungen destabilisieren inzwischen Völkergemeinschaften und entlassen vormalige Kriegsteilnehmer häufig brutalisiert. Diese Verrohung schwappt nach den beendeten Kriegshandlungen in die neu aufzubauenden Gesellschaften und die später „häusliche Gewalt“ genannte Gewaltform steigt signifikant an. Die an Frauen und Mädchen verübte sexualisierte Gewalt bedeutet ein Sicherheits­problem in den Gesellschaften und zeitigt spürbare ökonomische Folgen. 

Wie schon aus den Geschichten der Antike zu erfahren ist, wurde sexualisierte Gewalt „schon immer“ als taktische Kriegswaffe eingesetzt. Frauen und Mädchen waren Beute der Sieger. 

Doch spätestens mit der Gründung der Vereint­en Nationen, der Verabschiedung der Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist sich die internationale Staatengemeinschaft sicher, dass geschlechtsbasierte, sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten oder in „Nichtkriegen“ eine massive Menschenrechtsverletzung ist und bestraft werden muss. 

Seither sind zur Strafverfolgung dieses Kriegsverbrechens eine Reihe von Rechtsinstrumenten aufgesetzt. Dazu zählen unter anderem das „Römische Statut“ von 1998, welches den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einsetzte und die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die 2013 ergänzt wurde mit der allgemeinen Empfehlung Nr. 30 für Frauen in Konfliktprävention, Kon­flikt- und Nachkonflikt­situationen und die deutlich benennt, dass die Umsetzung von Resolution 1325 in den Zuständigkeitsbereich jedes Staats fällt. Seit 2014 liegt das auf Initiative des britischen Außenministers William Hague entstandene „London Protocol“ vor, welches Handreichungen zur Bekämpfung der Menschenrechts­verletzung der sexualisierten Kriegsgewalt beinhaltet. 

Die UN-Sicherheitsratsresolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist mit acht ergänzenden Nachfolgeresolutionen das umfassendste rechtliche Regelwerk für die Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten, die aktive Einbindung von Frauen in allen Phasen der Konfliktbewältigung („Frauen an die Friedenstische“), Konfliktprävention (agents for change) , sowie für den Schutz von Frauen und Mädchen. 

Leider wird die Resolution 1325 noch immer nicht genügend beachtet und im Alltag umgesetzt. Die Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen ist eher die Norm als die Ausnahme – das ist auch bei Übergriffen in den UN-Friedensmissionen zu beobachten. Damit aber bleibt für Frauen und Mädchen eine große Sicherheits­lücke bestehen. 

Frauen und Mädchen fallen in aktuellen bewaffneten Konflikten wenigstens drei Rollen zu: Sie sind Opfer insbesondere von sexualisierter Kriegsgewalt, sie sind Kombattantinnen in den female brigades von IS oder Alshaabab- Milizen, und sie setzen sich für den Aufbau und die Gestaltung der Nachkriegsgesellschaften als Teilnehmerinnen an Friedensverhandlungen und/oder „Trümmerfrauen“ ein.

Auch wenn seit der Annahme von Resolution 1325 der Anteil der unterzeichneten Friedenserklärungen, die einen Verweis auf Frauen enthalten, von elf auf 27 Prozent gestiegen ist, werden Frauen noch nicht in ausreichender Anzahl an Friedensverhandlungen beteiligt. Ich erinnere an den UN-Beauftragten Lakhdar Brahimi für die Syrien-peace talks in Genf 2014, von dem die Rede geht, er habe anstehende Verhandlungen abgesetzt mit den Worten: “No women in my room.” Es werden das Wissen und Engagement der Frauen beim Wiederaufbau und bei der Prävention von Konflikten ungenügend berücksichtigt.

Es werden deutlich zu wenige Frauen von Regierungen für Friedensmissionen vorgeschlagen und eingesetzt. Auch wenn am Tag des Peacekeepers 2015 in Deutschland neun Frauen aus Militär, Polizei und Zivilgesellschaft eine öffentliche Würdigung ihrer friedensfördernden Arbeit erfuhren, sind Frauen nur ein kleiner Anteil in unseren deutschen Kontingenten von Friedensmissionen. 

Bis heute haben erst 54 Staaten einen Natio­nalen Aktionsplan zur Resolution 1325 aufgelegt. Viel zu langsam beginnen die nationalen Regierungen zu erkennen, welche Bedeutung nationalen Heilungsprozessen als Teil ganzheitlicher Gerechtigkeits- und Rechenschafts­prozesse zukommt und welche ent­schei­dende Rolle Frauen darin übernehmen.4 Der deutsche Nationale Aktionsplan von 2012 steht im kommenden Jahr zur Überprüfung an, und die deutsche Zivilgesellschaft wird ihre Forde­rungen aus den Erfahrungen der Hilfs­arbeit in Kriegsgebieten in diesen Prozess einbringen. 

Phumzile Mlambo-Ngcuka, Exekutivdirek­torin von UN Women (Einheit der Vereint­en Nationen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte der Frau), forderte im Oktober 2015 mit Bezug auf die aktuellen bewaffneten Konflikte und „Nichtkriege“ in Syrien und Nigeria, den Aufruf des UN-Gene­ralsekretärs an die betroffenen Staaten und die internationale Staatengemeinschaft zu unterstützen, die Gleichstellung der Geschlechter ins Zentrum der Verhandlungen zu stellen. Das sei der einzige nachhaltige und systemisch richtige Weg, um auf den gewalttätigen Extremismus zu reagieren und ihn zu verhindern. Starke Frauen und starke Gemeinschaften seien die beste Verteidigung gegen Radikalismus und weitere Gewalt. Sie sagte weiter: „Wir müssen die Terrorismusabwehr stärken. Wir müssen Frauen als gleichwertige Partner in alle friedensschaffenden Maßnahmen einbeziehen. Müssen die Zivilgesellschaft schützen, Mittel und Wege suchen und Abhilfe schaffen, um Frauen und Mädchen, die sexualisierte Gewalt erfuhren, Zugang zu umfassender Hilfe zu ermöglichen. Es müssen Mechanismen eingeführt werden, die die Kinderheirat und Zwangsverheiratung stoppen. Neben diesen Maßnahmen besteht die dringende Notwendigkeit, Frauen bei der Gestaltung der humanitären Hilfsprojekte zu beteiligen, die insbesondere für Frauen und Mädchen wichtig sind. Schulen müssen weiter­arbeiten können, nicht nur, um Wissen und Bildung zu vermitteln, die sie weitergeben können, sondern auch, um Kindern eine Struktur zu geben, Halt und Sicherheit, Solidarität und Regeln in ihrer Welt, die so tief verstörend und zerstört ist.“5        

Sie verweist damit auf den wichtigen An­satz, dass Männer und Frauen nur gemeinsam Krie­­­ge beenden und Frieden schaffen kön­nen – wenngleich auch deutlich wird, dass ohne Frauen kein Frieden und keine Entwicklung nachhaltig sein kann: “Without women, neither peace nor development can be realized.”6

1 Rede der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel beim „Global Leaders’ Meeting“ der Vereinten Nationen in New York, 27. September 2015.   

2 Rede des deutschen Außenministers Frank-Walter Steinmeier vor den Vereinten Nationen in New York, 1. Oktober 2015.

3 Matthias Naß, DIE ZEIT, Nr. 11/2015, 12. März 2015. 

4 Global Study: „Preventing Conflict, Transforming Justice, Securing the Peace“, 14. October 2015.

5 www.unwomen.org/en/news/stories/2015/10/statement-by-executive-director-on-boko-haram.    

6 Ambassador Anwarul K. Chowdhury , Mitinitiator der Resolution 1325, 7. September 2015.

Zusammenfassung

Karin Nordmeyer

Karin Nordmeyer ist Menschenrechtsaktivistin mit Schwerpunkt Frauenrech­te. Seit den 1990er Jahren arbeitet sie im Europarat als Vertreterin von Zonta International und war u. a. bei der Ausarbeitung der Texte der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie der “Istanbul-Konvention“ Sprecherin für die Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen. Die Frauenrechtslage in der Balkanregion und in vielen osteuropäischen Ländern ist ihr durch langjähriges Engagement in den Institutionen des Europarats bekannt. Seit 2004 ist sie Vorsitzende des Deutschen Komitees für UN Women e.V. (vormals UNIFEM), der Einheit der Vereinten Nationen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frau. Karin Nordmeyer vertritt den Verein in deutschen und internationalen Gremien, u.a. ist sie Mitglied der deutschen Delegation bei der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen und ist in den Beirat der Bundesregierung für Zivile Krisenprävention berufen.

k.nordmeyer@unwomen.de


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Alle Artikel dieser Ausgabe

Hybride Angriffe erfordern umfassende Verteidigung
Bastian Giegerich
Hybride Kriege. Die Auflösung der binären Ordnung von Krieg und Frieden und deren Folgen
Herfried Münkler
"Hybride Kriegführung" – ein möglicher Trigger für Vernetzungsfortschritte?
Fouzieh Melanie Alamir
Von hybriden Bedrohungen zur hybriden Sicherheitspolitik
Christian Mölling
Just Peacemaking und hybride Kriege
Drew Christiansen SJ
Alte Kriege, neue Regeln – die Auswirkungen hybrider Kriege auf Frauen
Karin Nordmeyer
Mythen vom hybriden Krieg
Mary Ellen O’Connell
Der "hybride Krieg" im Kontext der Tradition des „gerechten Krieges“ im 21. Jahrhundert
David Whetham
Mediale Schlachtfelder: Hybride Kriege und ihre kommunikative Kriegserklärung
Bernd Zywietz

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