Zum Hauptinhalt springen

Fluchtbewegungen als Reflex auf hybride Kriege

Die „klassischen“ Kriege des 20. Jahrhunderts und dabei insbesondere der Zweite Weltkrieg führten weltweit zu der bis dato höchs­ten je gezählten Zahl von Flüchtlingen und Vertriebenen. Während des anschließenden Kalten Krieges waren aus Europäischer Sicht Flüchtlinge vor allem Einzelpersonen, die vor dem Kommunismus flohen, oder Opfer von Diktaturen in Südamerika. Fast vergessen ist, dass die Millionen von Palästinensern, die der Hohe Flüchtlingskommissar der Ver­einten Nationen (UNHCR) noch im Jahr 2014 als internationale Flüchtlinge zählte, Kriegsflüchtlinge infolge des israelischen Befreiungs­krieges sind. Die unzähligen Kriegsflüchtlinge infolge von Bürger- oder Stellvertreterkriegen, ob in Ruanda, im Kongo oder in Angola, wurden und werden in der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen. Das Ende des Kalten Kriegs brachte für Flüchtlinge und Vertriebene nicht die erhoffte Friedensdividende. Eher im Gegenteil. Seither haben Bürgerkriege und hybride Kriege ihre Zahl zu neuen Rekorden getrieben: Aktuell sind so viele Menschen auf der Flucht wie seit nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Wenn also Flucht und Vertreibung schon immer eine Folge von Kriegen waren, wozu dann die Frage nach ihrer Relevanz als Folge von hybriden Kriegen? Den Betroffenen ist es relativ gleichgültig, wie der Krieg benannt ist, der sie aus der Heimat treibt. Hybride Kriege sind aber von Natur aus in besonderem Maß für Flucht und Vertreibung verantwortlich.

Bei hybriden Kriegen fehlt der Adressat des humanitären Völkerrechts, das sich an Staaten als Rechtssubjekte, als die Akteure in einem Krieg richtet. Sind in einem hybriden Krieg Staaten gar nicht „offiziell“ beteiligt, kann von ihnen auch nicht die Einhaltung dieses Rechts gefordert werden. Wo nicht deutlich wird, wer die kriegführenden Parteien sind, wo auch staatliche Akteure mit „unkonventionellen“ Methoden vorgehen, bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung noch leichter auf der Strecke als bei klassischen zwischenstaatlichen Kriegen. Wo Destabilisierung zum Programm gehört, werden die Menschen selbst zum Ziel kriegerischer Handlungen. 

Das, was hybride Kriege definitorisch ausmacht, ihre Uneindeutigkeit, das Verschwimmen der Trennlinien zwischen Zivilem und Militä­r­ischem, die Nutzung moderner Medien und vor allem die Missachtung normativer und humanitärer Rücksichten, ist für die Zivilbevölkerung besonders gefährlich. In Syrien und der Ukraine wird exemplarisch deutlich, dass in hybriden Kriegen der im Völkerrecht vorgesehene Minimalkonsens zum Schutz von Zivilisten missachtet wird: Die humanitäre Hilfe wie die Versorgung von Verwundeten oder von Menschen, die zu Flüchtlingen im eigenen Land wurden (Binnenflüchtlinge), durch das Rote Kreuz oder den UNHCR ist kaum möglich. Die notwendige Hilfe für die Ostukraine wurde durch Russland politisiert und damit als Mittel der Kriegführung eingesetzt. In Syrien ist humanitäre Hilfe für Helfer aus dem Ausland zu gefährlich und nur noch vereinzelt möglich. Auch dies ist ein Grund dafür, dass der Krieg in Syrien als die größte humanitäre Krise unserer Zeit gilt. 

2014 waren laut der Statistik des UNHCR rund 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht – und anders als in Deutschland wahrgenommen kommt die Mehrheit Europa nicht nahe. 64 Prozent waren Binnenflüchtlinge vor allem in Syrien und in Staaten Asiens, Afrikas und Südamerikas. „Nur“ 19,5 Millionen waren in ein anderes Land geflohen. Zu den Haupther­kunfts­ländern der Flüchtlinge gehören neben Syrien weitere Länder, die unter Kriegen oder unter deren Spätfolgen leiden, wie Afghanistan, Irak, Somalia und die Zentralafrikanische Republik. Neu in der Statistik als Herkunftsland war im Jahr 2014 die Ukraine. Der Krieg in der Ukraine als oft genannter Prototyp des hybriden Krieges führte dazu, dass 2014 1,64 Millionen Menschen aus der Ostukraine geflohen sind. Etwa eine Million Menschen innerhalb der Ukraine und 640.000 in Nachbarländer. Russland als Mitverursacher und Akteur in diesem Krieg war gleichzeitig durch die Aufnahme von Ostukrainern im Jahr 2014 erstmals das Land, das weltweit die meisten Asylsuchenden neu aufnahm. Als Asylsuchende werden Menschen erfasst, die in ein anderes Land fliehen und dort förmlich um Asyl nachsuchen. Das waren im Jahr 2014 knapp zwei Millionen Menschen. Im Jahr 2015 wird diese Zahl vermutlich deutlich höher liegen und Deutschland könnte mit den derzeit erwarteten Asylanträgen – Schätzungen liegen zwischen 800.000 und 1,5 Millionen – das Hauptaufnahmeland von Asylbewerbern sein. Hinter Deutschland und Russland folgten 2014 die USA, die Türkei und Schweden.

Auch in der EU und in Deutschland suchen seit einigen Jahren verstärkt Menschen Schutz, die vor den Folgen hybrider Kriege fliehen. Syrer stellen derzeit die größte Gruppe, aber auch aus Afghanistan, dem Irak und Somalia kommen viele Menschen. Seit eine Vielzahl der Flüchtlinge nicht mehr in den Lagern in den Anrainerstaaten ausharren, sondern unter Lebensgefahr über das Mittelmeer und zu Fuß über den Balkan in die EU streben, wird deutlich, dass hybride Kriege nicht nur eine weit entfernte Herausforderung an die Außen- und Sicherheitspolitik darstellen. Die mit ihr einhergehende Destabilisierung von Staaten bis hin zur Funktionslosigkeit (sogenannte failed states) hat Folgen für die dort lebenden Menschen und mit deren Flucht auch zuneh­mend für die Staaten der EU. 

Die EU ringt derzeit darum, wie dem zu begegnen ist. Zu den Rezepten gehören stärkere Abschottung durch verstärkten Grenz­schutz und Bekämpfung von Schleppern sowie die Verteilung derer, die schon da sind, innerhalb der EU. Mit Blick auf Syrien sollen die Versuche intensiviert werden, den Krieg zu beenden. Anrainerstaaten und dabei insbesondere die Türkei sollen mehr Unterstützung bei der Flüchtlingsversorgung erhalten, im Gegenzug aber auch deren Ausreise in Richtung EU verhindern. Bislang kommen viele Staaten – auch der EU – den finanziellen Ver­pflichtungen, die sie zur besseren Versorgung der Flüchtlinge eingegangen sind, nicht nach. Damit sich die Lager nicht auf Jahrzehnte verstetigen und die Fluchtbewegungen nachlassen, brauchen die Flüchtlinge Perspektiven. Deshalb müssten die Nachbarstaaten von Krisenländern langfristige Unterstützung bei der Aufnahme und vor allem bei der Integration von Flüchtlingen erhalten.

Und Deutschland? Setzt auf die EU und hat gerade sein Asylrecht verschärft. Mit Blick auf die aktuellen Kriege und Krisen darf allerdings bezweifelt werden, dass es hilft, beispielsweise abgelehnten Asylsuchenden legale Arbeit zu verbieten und Sozialleistungen zu kürzen. Eine weitere nun beschlossene Maßnahme, Asylsuchende regelmäßig sechs Monate mit Arbeits­verbot in der Erstaufnahme zu belassen, verringert die Sorgen der Kommunen etwas. Das akuteste Problem – die Unterbringung – wird dadurch aber nur auf den Bund verlagert, nicht gelöst. Um hier weiterzukommen, wurde gerade das Baurecht geändert, um leichter Sammelunterkünfte schaffen zu können. Mit dieser Erstversorgung ist es nicht getan. Die Flüchtlinge stellen die staatlichen Strukturen derzeit auch vor Pro­bleme bei der Registrierung und der Durchführung von Asylverfahren in angemessener Frist. Im Durchschnitt dauert es noch immer wesentlich länger als die anvisierten drei Monate. Manche Asylsuchende warten sogar bis zu zwei Jahre auf eine Entschei­dung. Um dies zu ändern, braucht es vor allem mehr Personal. Derzeit bemüht sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg darum, das nötige Personal durch Neueinstellungen bereit­zustellen. Daneben wird das Bundesamt durch Personal aus Ministerien und anderen Behörden unterstützt.

Geht man von den derzeitigen Anerkennungs­quoten aus, wird ca. die Hälfte der Asylsuchenden längerfristig bleiben. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass sich Wohnungs- und Arbeitsmarkt-, Familien- oder Bildungspolitiker Gedanken darüber machen, was die Flüchtlingszuwanderung für ihre Bereiche bedeutet. Die Herausforderungen sind groß, aber nicht neu. Schließlich wandern seit Jahrzehnten Menschen in großer Zahl nach Deutschland ein. Erhalten Flüchtlinge einen Schutzstatus, stehen sie vor den gleichen Pro­blemen wie andere Zugewanderte auch: Sie müssen Deutsch lernen; es ist aufwendig, die mitgebrachten Qualifikationen anerkennen zu lassen; es muss eine Arbeit und eine Wohnung gefunden werden. Im Moment hat Deutschland einen hohen Bedarf an Arbeitskräften und Auszubildenden. Einige Flüchtlinge haben eine gute Ausbildung. Andererseits können rund 20 bis 25 Prozent nicht lesen und schreiben. Es wird also um Bildung, Ausbildung und Nachqualifizierung gehen. Die Angebote der Arbeitsverwaltung müssen entsprechend angepasst und ausgeweitet werden, ohne dass dies zulasten derjenigen gehen darf, die heute schon Unterstützung bei der Arbeitsmarktin­tegration brauchen. Da Menschen gemeinhin dahin gehen, wo es Arbeit gibt, werden viele Flüchtlinge in Städte ziehen, die bereits heute zu wenig preiswerten Wohnraum haben. Es muss also auch ausreichend Wohnraum für sie und für andere Menschen mit geringem Einkommen geschaffen werden. Schulen müssen so ausgestattet sein, dass sie mit einer wieder zunehmenden Schülerzahl und einer immer heterogener werdenden Schü­lerschaft umgehen können. Diese Aufgaben kann Deutschland stemmen. Die Offenheit und die Hilfsbereitschaft vieler Menschen in den Kommunen machen Hoffnung, dass es gelingen wird. Es muss aber jedem bewusst sein, dass es Geld kosten wird. Auf der anderen Seite bedeutet die Zuwanderung so vieler junger Menschen und so vieler Kinder unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels auch eine Chance. 

Für die nachhaltige Integration wird es auch darum gehen, das Zusammenleben vor Ort zu gestalten. Integration geschieht im Alltag. Deshalb ist es unerlässlich, die bereits ansässige Bevölkerung auf den Weg mitzunehmen. Doch es gibt Ängste, Sorgen, Unsicherheit. Um diesen zu begegnen, müssen politische Ent­scheidungen transparent gemacht und erklärt werden. Es dürfen die anderen dringenden Probleme in Deutschland wie Armut, Langzeit­arbeitslosigkeit oder Klimaschutz nicht aus dem Blick geraten. Vor Ort braucht es Information, Aufklärung und Begegnung. Dazu trägt das derzeit zu beobachtende ehr­enamtliche Engagement vieler wesentlich bei. Die Unterstützung von Ehrenamtlichen beispielsweise durch die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration oder durch die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände ist daher ein wichtiger Beitrag zur mittel- und langfristigen Integration. 

Dr. Elke Tießler-Marenda

Dr. Elke Tießler-Marenda ist seit 2001 als Referentin für Rechtspolitik und Grundsatzfragen von Migration und Integration beim Deutschen Caritasverband beschäftigt. Das Thema Migration und Pflege wird seit 2006 wissenschaftlich von ihr bearbeitet u. a. im Rahmen eines Lehrauftrags an der Katholischen Hochschule Freiburg. Ihre rechtshistorische Dissertation zur Geschichte des Einwanderungs- und Asylrechts erschien 2002. Seither folgten Veröffentlichungen insbesondere zum Ausländerrecht, Ausländersozialrecht und Antidiskriminierungsrecht. Tießler-Marenda studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Auf das zweite Staatsexamen im Jahr 1995 folgte die Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht.

elke.tiessler-marenda@caritas.de


Download als PDF

Alle Artikel dieser Ausgabe

Hybride Angriffe erfordern umfassende Verteidigung
Bastian Giegerich
Hybride Kriege. Die Auflösung der binären Ordnung von Krieg und Frieden und deren Folgen
Herfried Münkler
"Hybride Kriegführung" – ein möglicher Trigger für Vernetzungsfortschritte?
Fouzieh Melanie Alamir
Von hybriden Bedrohungen zur hybriden Sicherheitspolitik
Christian Mölling
Just Peacemaking und hybride Kriege
Drew Christiansen SJ
Alte Kriege, neue Regeln – die Auswirkungen hybrider Kriege auf Frauen
Karin Nordmeyer
Mythen vom hybriden Krieg
Mary Ellen O’Connell
Der "hybride Krieg" im Kontext der Tradition des „gerechten Krieges“ im 21. Jahrhundert
David Whetham
Mediale Schlachtfelder: Hybride Kriege und ihre kommunikative Kriegserklärung
Bernd Zywietz

Specials

Michael Gmelch Jan Heymann Andreas-Martin Seidl
Elke Tießler-Marenda
Jürgen Weigt