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Seenotrettung auf dem Mittelmeer und hybride Kriegführung

Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Nord­afrika bestimmen seit Wochen die Nachrichten und die politischen Diskussionen in Europa. Deren Intensität steigt mit den Herausforde­rungen, vor die die Staaten der Europäischen Union durch das Ausmaß der humanitären Katastrophe und den immensen Aufwand zu ihrer Bewältigung gestellt werden.

In den Krisenregionen Vorderasiens und Nordafrikas, aus denen die Menschen zu Tausenden fliehen, operieren islamistische Terroristen. Trotz teilweise erheblich diffe­­­­­­­- r­ierender Motive eint diese Terrorgruppen das Feindbild des „Westens“ einschließlich seiner Säkularität. 

Aus humanitärer Sicht sind die Flüchtlinge zweifelsfrei Opfer der kriegerischen Auseinandersetzungen, die sie schließlich auch in die Flucht ins Ungewisse treiben. Ungewollt werden sie aber auch zu einem Teil der hybriden Kriegführung der Islamisten, die neben militärischen Mitteln ganz gezielt auf die wirtschaftliche und politische Destabilisierung des „westlichen Gegners“ setzt. 

Und: Ist es im Lichte der Ukraine-Krise ein Zufall, dass gerade jetzt so viele Flüchtlinge aus Syrien den Weg nach Europa suchen? Oder ist es nicht auch im Interesse des russi­schen Präsidenten und Assad-Patrons Putin, die europäische Einigkeit aufzubrechen?

So sind die gegenwärtigen Flüchtlingsströme geeignet, tiefe Risse in die Fassade der viel beschworenen europäischen Wertegemeinschaft zu treiben. Diese mangelnde politische Geschlossenheit Europas offenbart eine Verwundbarkeit, die sich die Protagonisten der hybriden Kriegführung zunutze machen. Aber auch innerhalb der Mitgliedstaaten der EU bietet die mit den Flüchtlingen zuneh­mende Pluralität eine offene Flanke für hybride Angriffe auf ihre gesellschaftliche Integrität und Wehrhaftigkeit. Die sich verschärfende Diskussion um Flüchtlinge in Deutschland belegt eindrucksvoll das Potenzial an politischer Destabilisierung und gesellschaftlicher Spreng­kraft.

Im Bewusstsein dieser Verwundbarkeiten stellten sich mir während meines Einsatzes als Kommandeur des 1. Deutschen Kontingentes Seenotrettung von Mai bis Juni 2015 einige durchaus bohrende Fragen: Was wird, wenn nach der anfänglichen, m. E. reichlich naiven medialen Begeisterung über die „gute Tat“ die Realität der Flüchtlingsströme in der Heimat ankommt? Werden wir Soldaten nolens volens Teil der Schlepperkette und schlimmstenfalls sogar zum Fährmann für die Terroristen des „Islamischen Staats“ (IS) auf dem Weg über das Mittelmeer? Und: Wie vertragen sich diese Risiken mit meinem Eid?

Die Grundpflicht des Soldaten, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“, ist das Kernstück des militärischen Auftrags der Streitkräfte und durch die Bindung an die Werte des Grundgesetzes zugleich feste Orientierung für den einzelnen Soldaten.

Wie sollte ich diese Werte mit der Realität der Seenotrettung vereinen?

Die Werte des Grundgesetzes waren mir auch ein fester Maßstab, als durch die Seenotrettung einerseits das Recht und die darin enthaltenen Wertvorstellungen des deutschen Volkes verteidigt werden konnten, anderseits aber seine Prosperität und insbesondere seine gesellschaftliche Integrität durch den Massenzustrom an geretteten Flüchtlingen gefährdet schien.

Hier tat sich zweifellos ein Dilemma auf, aber Ohnmacht gegenüber hybriden Kriegen? Nein! Ohnmacht meint Hilflosigkeit oder mindes­tens ein Gefühl, mit den vorhandenen Möglich­keiten nicht das Notwendige tun zu können. Beides habe ich nicht empfunden.

Ich hatte einen klar umrissenen Auftrag, dessen Ausführung weder eine Straftat darstellte noch gegen die Würde des Menschen gerichtet war und der deshalb ausgeführt werden musste. Eine tiefer gehende Antwort bot mir zusätzlich unser Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ 

Für dieses Grundrecht sind die Soldatinnen und Soldaten des 1. Deutschen Einsatzkontingentes Seenotrettung mit festem Willen und immensem Improvisationsvermögen eingetreten. Unsere Grundrechte sind der Kitt, der unsere  – gewollt oder ungewollt – „buntere“ Gesellschaft auch morgen zusammenhalten kann; sie sind die Leitlinie, die wir den Flüchtlingen beim Start in ein neues Leben anbieten können, aber auch abverlangen müssen, um trotz der zunehmenden Plura­lisierung eine einige Gesellschaft zu erhalten. Sie sind letztlich die Garanten für Einigkeit, Recht und Freiheit und damit für die Existenz unseres Landes in seiner heutigen Verfasstheit. 

Mit leistungsfähigen Schiffen, gut ausgebildeten Besatzungen und der gegebenen Legitimation war die eingesetzte Truppe auch im vollen Bewusstsein der möglichen Sprengkraft eines Massenzustroms an Flüchtlingen aus anderen Kulturen nicht ohnmächtig, sondern namens dieser Werte in die Pflicht genommen. 

 An dieser Bindung des Soldaten an Werte darf sich auch unter den Vorzeichen der hybriden Kriegführung nichts ändern, selbst dann nicht, wenn der Gegner die Offenheit unserer freiheitlichen Grundordnung ausnutzt. Gäben wir sie auf, hätte der Gegner uns im Innersten besiegt. 

Kapitän zur See Andreas-Martin Seidl

Kapitän zur See Andreas-Martin Seidl war von Januar bis Juni 2015 als Kommandeur des Einsatzausbildungsverbandes eingesetzt. Mit dessen Aktivierung zur Flüchtlingsrettung wurde er Kommandeur des 1. Deutschen Einsatzkontingentes Seenotrettung. Seit dem 1. Oktober 2015 ist er Abteilungsleiter im Planungsamt der Bundeswehr. Er war Kommandant eines Minenjagdbootes und Operationsoffizier an Bord der Fregatte „Köln“. Nach seiner Zeit als Erster Offizier auf der Fregatte „Niedersachsen“ und seiner Referententätigkeit im Bundesminis­terium der Verteidigung war Kapitän zur See Seidl von 2007 bis 2009 Kommandant der Fregatte „Schleswig-Holstein“. Anschließend agierte er als Referent des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey und Dezernatsleiter für Weiterentwicklung des Kommandos Operative Führung Eingreifkräfte, bevor er im Juni 2012 das Kommando über das 2. Fregattengeschwader übernahm. Er trat im Juli 1984 in die Bundeswehr ein. Nach dem Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften begann er seinen militärischen Werdegang bei den Minenjagdbooten der „Lindau“-Klasse.  

andreasmartinseidl@Bundeswehr.org


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Von hybriden Bedrohungen zur hybriden Sicherheitspolitik
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