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Innere Führung und Bevölkerungsschutz – Stichwort Auftragstaktik

Führungsethik unter Einsatzbedingungen

Neben den Hauptlinien der Diskussionen um die „neuen Kriege“ und die „postheroischen Gesellschaften“, die zunehmend verlustavers sind und die ebenso um die Vermeidung von Verlusten beim Gegner bemüht sind, erscheint die Diskussion um die Innere Führung und ihre Rezeption in anderen Organisationskulturen zunächst eher randständig. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass mit dem Auftreten „hybrider Bedrohungen“ in Europa, dem Verschwimmen von innerer und äußerer Sicherheit und insbesondere mit den Terroranschlägen von Paris am 13. November 2015 sowie der Anschlagsgefährdung auch in Deutschland eine Diskussion über die Führungsphilosophien auch der Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr angezeigt ist. Dabei kreisen gewisse Überlegungen, welche den Einsatz der Streitkräfte im Ausland nach Maßgabe des bevölkerungszentrierten Ansatzes im Kampf gegen irreguläre Kräfte im Rahmen des Ansatzes vernetzter Sicherheit bzw. des Comprehensive Approach in Frage stellen, im Kern um das gleiche Problem, dem sich auch zunehmend Angehörige der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gegenübersehen, wenn sie bei der Durchführung ihrer Gefahrenabwehr­einsätze zum Teil gezielt angegriffen werden: Was ist führungsethisch den eigenen Kräften zumutbar und was ist dem Individuum auf der Gegenseite gegenüber vertretbar bzw. unter welchen sicherheitsgefährdenden Umständen ist der erforderliche Einsatz der eigenen Kräfte (noch) geboten? Bei den Streitkräften im Auslandseinsatz geht es hier konkret um die Frage, inwieweit sich Soldaten exponieren müssen, ohne den Gegner selbst wirksam bekämpfen zu können, damit der bevölkerungszentrierte Ansatz und damit das Gewinnen von Hearts and Minds noch erfolgreich ist. Das ist eine ethische Frage, die das Spannungsverhältnis zwischen Führungsverantwortung und Fürsorgeverpflichtung militärischer Führer gegenüber den Geführten auf der einen Seite und die Verantwortung gegenüber dem militärisch vertretbaren Einsatz von Wirkmitteln auf der anderen Seite aufwirft. Die Problemstellung geht dabei über die Frage nach dem Wesenskern soldatischen Dienens, dem Geben und Nehmen von Leben, hinaus. Es geht dabei auch um mehr als um die übliche militärische Abwägung zwischen Auftragserfüllung und die Risiken für die eingesetzten eigenen Kräfte. Hier wird vor allem in den USA im Zusammenhang mit aktuellen Erscheinungen kriegerischer Konflikte und der erhöhten Exposition die damit verbundene verpflichtende Gefährdung des bevölkerungszentrierten Ansatzes hinterfragt und der Ansatz als solches zur Disposition gestellt.1 Anlass zur Kritik aufseiten der Militärs ist die Wahrnehmung, dass im Zweifel die vermeintlich sichere kinetische Durchsetzung des Auftrages durch offensive tödliche Gewaltanwendung zurückzustehen hat, auch wenn dadurch direkt oder auch indirekt die eigenen Kräfte gefährdet sein könnten, wenn eine kinetische Operation mit den Grundsätzen des bevölkerungszentrierten Ansatzes kollidiert. Kinetische Operationen sind militärische Kampfhandlungen zur Sicherung bzw. Stabilisierung eines Raumes. Ausdruck dieser erhöhten Gefährdung sind zum einen Einsatzführungsregeln (Rules of Engagement, ROE) aber auch Grundsätze der Aufstandsbekämpfung (Counterinsurgency) unter besonderer Berücksichtigung von Hearts and Minds, wie sie in den Doktrinen und Vorschriften zur Aufstandsbekämpfung, so beispielsweise im FM-3-24, Counterinsurgency der US-Army und des US-Marine-Corps niedergelegt sind. Allerdings könnte bei der hier geäußerten Kritik fraglich sein, ob richtig verstanden wird, inwieweit taktisches Handeln gerade in Counterinsurgency-Einsätzen strategische Wirkung entfalten kann und strategische Absichten gegebenenfalls auch scheitern lassen kann.2 Das Spannungsverhältnis könnte mithilfe der Auftragstaktik aufgelöst werden, wenn sich die verantwortlichen Führer auf der taktischen Ebene genau diesem Problem stellen und in diesem Sinne in ihrer Entscheidungsfindung ein Ergebnis herbeiführen, welches die Wechselwirkungsbeziehungen zwischen dem Einsatzzweck auf der politischen Ebene und der militärischen Absicht auf der taktischen Ebene berücksichtigt. Die Auftrags­taktik soll sie zu Entschlüssen führen, die dem Auftrag und der Absicht der übergeordneten Führung entsprechen und die den Einsatzzweck und die damit verbundenen Risiken den unterstellten Kräften verständlich und nachvollziehbar machen. Bemerkenswerterweise stellen auch die amerikanischen Führungsvorschriften sowohl für Counterinsurgency-Operationen als auch für den Einsatz gegen hybride Bedrohungen auf die „Auftragstaktik“ ab.

Die Auftragstaktik als Kern des deutschen Führungsdenkens

Für die originären Organisationen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland, also die Feuerwehren, Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutz und das Technische Hilfswerk (THW) gibt es keine Kodifikation, welche der Konzeption der Inneren Führung der Bundeswehr gleichkommt. Das gilt ebenso für die Polizeien von Bund und Ländern. Der Grund hierfür liegt in der Geschichte der Bundeswehr und ihrer Begründung als Streitkräfte in einer Demokratie aus der Tradition deutscher Streitkräfte nach dem Zweiten Weltkrieg. Gleichwohl gibt es in den anderen Organisationen der polizeilichen und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Organisationskulturen und jeweils ein inneres Gefüge, in denen Problemstellungen und Kernfragen der Inneren Führung als der bewährten Führungskonzeption der Bundeswehr von aktueller Relevanz sind. Zudem gibt es in anderen Ländern ein starkes Interesse an dieser Konzeption, speziell an ihrem Kernbereich, zu dem insbesondere auch die sogenannte Auftragstaktik, also das „Führen mit Auftrag“, gehört.3 Das Führungsdenken in den deutschen Gefahrenabwehrbehörden auf der operativ-taktischen Ebene ist vom Grundsatz her gleich. Und so haben auch in den Organisationskulturen dieser Akteure Faktoren wie Selbstständigkeit, Initiative, Können und Vertrauen ihren jeweiligen Stellenwert. Für die Bundeswehr, insbesondere für die Landstreitkräfte, gilt das Führen mit Auftrag als oberstes Prinzip. Das gilt auch und gerade für den Einsatz.4 Dieses Postulat ist – zumindest was die tatsächliche Führungspraxis angeht – nicht unbestritten. Tatsächlich sind die Anwendung und Ausprägung immer auch Ausfluss eines individuellen Führungsstils und Führungsverhaltens. Dagegen kennen die Polizeien neben der „Auftragstaktik“ auch das Prinzip der „Befehlstaktik“ als einer starren Anordnungsform, die dem Unterstellten keinen Spielraum in der Durchführung seines Auftrages lässt. Die Bevölkerungsschutz­organisationen haben ebenfalls die „Auftrags­taktik“ in ihre Dienstvorschriften übernommen. Vor dem Hintergrund moderner Einsatzszenarien stellen sich – wenn auch in unterschiedlichen Kontexten und unterschiedlichen Dimensionen – für alle Akteure der nationalen Sicherheitsarchitektur ähnliche Fragen, welche die jeweiligen Führungsphilosophien betreffen und die somit auch von ethischer Relevanz sind.

Führungsethik ziviler ­Einsatzkräfte unter den Bedingungen hybrider ­Bedrohungen

Der Fall einer hybriden Bedrohung bzw. eines asymmetrischen Anschlags, gegebenenfalls sogar in Form von Mehrfach- bzw. multiplen Folgeanschlägen ausgeführt, könnte in der Tat Ausflüsse für die Organisationskulturen von Akteuren der nichtmilitärischen, nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Rahmen der fünf Säulen der nationalen Sicherheitsarchitektur ergeben. Das Konzept der hybriden Bedrohungen fußt auf einer zunehmenden Komplexität, Grenzlosigkeit und Diversität von Gefährdungen, wobei das Hauptcharakteristikum des dem Konzept hybrider Bedrohungen zugrunde liegenden Szenarios der kombinierte und orches­trierte sowie oft verdeckte Einsatz von militärischen und nichtmilitärischen Mitteln staatlicher und nichtstaatlicher Akteure zur Erreichung politischer Ziele ist.5 Das Repertoire der Akteure, die auf solche Weise operierten, reicht von der konventionellen und unkonventionellen Kriegführung über organisierte Kriminalität, Propa­ganda, Desinformation, Aktionen im Cyberraum und Instrumentalisierung des Protestpotentials von gesellschaftlichen Minderheiten bis hin zu Terroranschlägen. Szenarien, die bislang nur aus fernen Krisen- und Kriegsgebieten bekannt waren, können vor Ort Realität werden – und dies mit bislang unbekannten Verletzungsmustern und zerstörter Infrastruktur. Bereits heute sehen sich Angehörige von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen zunehmend am Rande oder auch im Zentrum von „Demonstrationen“ gewaltbereiten und gewalttätigen Akteuren gegenüber, welche nicht mehr allein die eingesetzten Polizeikräfte zum Objekt ihrer Gewaltbereitschaft machen, sondern oftmals ebenso die Angehörigen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr als Repräsentanten des Staates identifizieren und ihnen dementsprechend feindselig begegnen, bis hin zum massiven Einwirken auf ihr Leben, ihre Gesundheit und deren ihre Einsatzmittel. Die Einsatzkräfte werden also von Täterseite nicht mehr als neutrale Institutionen mit humanitärem Auftrag gesehen, sondern sie stehen für den Staat und werden als Vertreter des „Systems“ bekämpft. Dabei ist davon auszugehen, dass die Täterseite die Bedeutung eines funktionierenden Rettungs- und Hilfeleistungssystems – und hier auch die psychologische Bedeutung ihrer Existenz und ihres Funktionierens in Krisenzeiten – erkannt hat. Das macht die Angehörigen dieser Organisationen als Ziel bedeutsam; es werden keine Unterschiede gemacht und keine Rücksichten genommen. Derartige Ereignisse haben erhebliche Auswirkungen auf das Selbstverständnis der Einsatzkräfte, die (im Wesentlichen) als Freiwillige in die Organisationen gegangen sind und sich als „neutrale Helfer“ sehen und die nun bei der Ausübung ihres Hilfeleistungs- und Rettungseinsatzes feindlich behandelt werden. Dass Einsatzkräfte nicht mehr unbedingt als Helfer angesehen werden, sondern eine feindselige Behandlung bis hin zur körperlichen Schädigung erfahren können, steht im diametralen Gegensatz zur helfenden Grundeinstellung der Rettungskräfte, die dafür Anerkennung und nicht Ablehnung erwarten. Es sind also ethisch-moralische Themen angestoßen, welche auf das innere Gefüge der Einsatzorganisationen grundlegenden Einfluss haben. Durch diesen Paradigmenwechsel ist der Kernbereich der inneren Einstellung, des Selbstbewusstseins und des professionellen Selbstverständnisses der Rettungskräfte betroffen, wobei sich der Begriff der „Profession“ hier nicht auf eine hauptberufliche Tätigkeit, sondern auf die „Berufung“ im ursprünglichen Sinne des Wortes bezieht. Gerade für die ehrenamtlichen Helfer bedeutet es eine besondere Zumutung, sich über die einsatzimmanenten Gefahren der üblichen Gefahrenabwehr hinaus zusätzlichen mutwilligen Gefährdungen auszusetzen.

Konsequenzen für den Auftrag und das innere Gefüge

Somit sind die Führungs- und Einsatzkräfte der zivilen Hilfs- und Rettungsdienste mit einer Fragestellung konfrontiert, die eine neue Dimension eröffnet und in den Führungs- und Entscheidungsprozess einfließen muss. Zukünftig gilt es, unter Umständen bereits in der Einsatzplanung und im taktischen Einsatz hybride Bedrohungssituationen und direkte Angriffe auf die zivilen Einsatzkräfte zu berücksichtigen. Des Weiteren muss bereits in der Ausbildung auf diese neuen Herausforderungen reagiert werden. Das bedeutet zugleich, dass eine grundlegende Auseinandersetzung mit diesen „robusten“ Einsatzlagebildern erfolgen muss und sich die individuelle Selbstwahrnehmung wie auch die Einstellung zum Einsatz derartigen Szenarien anpassen muss. Unter derartigen Einsatzbedingungen treten neben den Hilfs- und Rettungsauftrag nun das Handeln in einem unsicheren Umfeld und die Eigensicherung und der Schutz gegen Dritte, welche die originäre Auftragserfüllung unter Umständen zurücktreten lassen müssen. Das heißt konkret, dass zukünftig bei einer Explosion nicht mehr unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass es sich um einen Unfall handelt, der nach den Grundsätzen des zivilen Rettungsdienstes abzuarbeiten ist. Vielmehr könnte es nun so sein, dass das Ereignis und das Schadensbild eine Anschlagsfolge ist. Daher ist fraglich, ob und wann Rettungskräfte überhaupt Zugang zur Schadensstelle und zu den Verletzten bekommen können, wenn nicht klar ist, ob es sich nicht um einen Mehrfachanschlag handelt. Gegebenenfalls ist zu entscheiden, ob die Einsatzkräfte rasch zur Schadensstelle und zu den Verletzten vordringen und unter Vernachlässigung der Verletzungsbilder und des Zustandes der Betroffenen diese aus der Gefahrenzone retten und die notwendige notärztliche Versorgung in einem sicheren Umfeld durchführen können. Dass diese Vorgehensweise zum einen für die Patienten nicht optimal, sondern unter Umständen sogar schädlich sein kann, liegt ebenso auf der Hand, wie dass die Rettungskräfte in einem solchen Szenario einer sehr hohen Gefährdung ausgesetzt sind. Demzufolge steigt die Verantwortung der Führungskräfte. Diese sind unter diesen Bedingungen noch mehr als bisher gefordert abzuwägen, ob und unter welchen Bedingungen und mit welchen Auflagen sie Kräfte zur Rettung von anderen Menschen einsetzen. Und die unterstellten Einsatzkräfte müssen auf diese Entscheidungen vertrauen können. Diese Änderungen haben unausweichlich Auswirkungen auf das innere Gefüge dieser Organisationen, betreffen sie doch die Schlüsselelemente der Auftragstaktik, Selbstständigkeit, Initiative, Können und Vertrauen, die zugleich auch Schlüsselelemente der Inneren Führung sind. Dementsprechend kann bei der Gestaltung des inneren Gefüges der zivilen Gefahrenabwehrorganisationen eine Orientierung an der Inneren Führung der Bundeswehr hilfreich und zielführend sein.

1 Luis A. Suares, Winning Hearts and Minds: The Injustice of Humanizing War, Leipzig 2014.

2 Dirk Freudenberg, Counterinsurgency als Phase zur Überwindung schwacher Staatlichkeit und zur Etablierung einer stabilen Nachkriegsordnung, Berlin 2016.

3 Dirk Freudenberg, Militärische Führungsphilosophien und Führungskonzeptionen ausgewählter NATO- und WEU-Staaten im Vergleich, Wiesbaden 2005.

4 Dirk Freudenberg, Auftragstaktik und Innere Führung. Feststellungen und Anmerkungen zur Frage nach Bedeutung und Verhältnis des inneren Gefüges und der Auftragstaktik unter den Bedingungen des Einsatzes der Deutschen Bundeswehr, Berlin 2014.

5 Oliver Tamminga, Zum Umgang mit hybriden Bedrohungen, in: SWP-Aktuell 92, Berlin November 2015, S. 1.

Zusammenfassung

Dr. Dirk Freudenberg

Dr. Dirk Freudenberg ist Politikwissenschaftler und war mehrere Jahre Senior Consultant und Operationsmanager in einer Unternehmungsberatung für Krisen- und Sicherheitsmanagement. Seit 2002 ist er Dozent an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Derzeit ist er im Referat „Strategische Führung und Leitung, Notfallvorsorge und -planung, Pädagogische Grundlagen und Qualitätsmanagement“. Dr. Freudenberg nahm am Manfred-Wörner-Seminar des SKA sowie am Seminar „Sicherheitspolitik“ BAKS teil. Als Oberstleutnant d. R. der Fallschirmjägertruppe war er mehrmals im Ausland eingesetzt (KFOR 1999, ISAF 2004 und 2011/12). Einen weiteren Auslandseinsatz leistete Dr. Freudenberg 2015 in Abordnung zur Bundespolizei (GPPT) zur Beratung und Ausbildung des afghanischen stellvertretenden Innenministers und der Abteilung „Strategy and Policy.“

dirk.freudenberg@bbk.bund.de


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