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Die Zukunft der Bundeswehr und ihr Anwalt

Die Bedrohungen werden globaler, hybrider und rücken dadurch näher. Bei der Verbesserung der Ausrüstung ist man die nächsten Jahre mit 130 Milliarden Euro dran. Auch die etwa 1,5 Millionen Soldaten in den 28 EU-Mitgliedstaaten dürften im Verteidigungsfall reichen, denn seit dem Russland-Ukraine-Konflikt gehört die Bündnisverteidigung wieder zum realen Aufgabenspektrum der Bundeswehr, Sie sagen es selbst. Wir haben derzeit noch etwa 177.000 Soldaten – kontinuierlich gehen die Bewerberzahlen weiter zurück. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?

Die Personalprobleme der Bundeswehr hängen im Moment vorrangig damit zusammen, dass es nicht gelingt, den eklatanten Fachkräftemangel etwa bei IT oder im Sanitätsdienst auszugleichen. Zudem wird der stetige Aufgabenzuwachs zu einer weiteren Überdehnung der ohnehin schon strapazierten Personaldecke führen. Aus diesem Grund wird aktuell im Verteidigungsministerium überlegt, die Personalstärke der Bundeswehr zu vergrößern.

Nun sind Sie über ein Jahr im Amt. Der Inneren Führung wird auch im Ausland bescheinigt, sie sei ein vorbildliches Konzept. Trotzdem zeigen die über 4000 Soldatenbeschwerden (Bericht 2015), dass sich fast 1000, also rund 24 Prozent davon, mit Fragen der Menschenführung und der „Soldatischen Ordnung“ beschäftigt haben. Das Weißbuch wird derzeit überarbeitet – muss etwa auch das Konzept der Inneren Führung Ihrer Meinung nach überarbeitet werden?

Zunächst einmal wäre es ein Irrtum, anzunehmen, dass hinter der genannten Statistik ausschließlich Ereignisse stehen, die den Kernbereich der Inneren Führung betreffen. Tatsächlich sind in den fast 1000 Fällen dieser Kategorie auch sämtliche Ermittlungen bei Unfällen von Soldatinnen und Soldaten, Probleme beim Dienstzeitausgleich oder Fragen zum äußeren Erscheinungsbild erfasst. Die Anzahl der Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten, die den Kernbereich der Inneren Führung betreffen, lag im Jahr 2015 bei knapp unter 400. 

Das eigentliche Konzept der Inneren Führung ist die Verpflichtung darauf, dass jeder Soldat selbst einen Maßstab für Recht und Unrecht, für Gut und Böse haben muss. Keine Ideologie, auch keine Religion kann unser Gewissen ersetzen. Das ist die Idee des Konzepts der Inneren Führung – und diese Idee ist zeitlos. Einer grundlegenden Überarbeitung bedarf es also nicht; auch deshalb nicht, weil, wie es in der entsprechenden zentralen Dienstvorschrift gleich auf den ersten Seiten definiert wird, die Innere Führung einer andauernden Notwendigkeit zur Weiterentwicklung unterworfen ist.

Als „Anwalt der Soldaten“ – inwiefern helfen Sie den Soldaten bei diesen Fragen?

Jede Soldatin, jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln und ohne Einhaltung des Dienstweges, also unmittelbar und direkt, an mich zu wenden. Somit decken die Eingaben, die ich täglich erhalte, eine ganze Bandbreite dienstlicher, persönlicher oder sozialer Probleme des soldatischen Alltags ab. Das betrifft Fragen der Menschenführung, der Personalführung, der Fürsorge oder zunehmend auch der Vereinbarkeit von Familie und Dienst gleichermaßen. Das Vorbringen eines Soldaten, aus dem ihm im Übrigen keine Nachteile entstehen dürfen, wird dann geprüft – immer mit Blick auf Verletzungen der Grundrechte der Soldaten oder Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung. In vielen Fällen führt dieses Verfahren dazu, dass – wenn das Vorbringen des Soldaten berechtigt war – ihm auch geholfen werden kann. 

Wir haben eine Kanzlerin und eine Verteidigungsministerin, seit 15 Jahren dienen auch Frauen bei der Bundeswehr, derzeit mit etwas mehr als zehn Prozent, trotzdem: Nachweislich geht die Frauenakzeptanz in der Bundeswehr zurück. Woran liegt das? Mehr Akzeptanz der Frauen, Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit mit dem Beruf – inwiefern verlangt es hier mehr Unterstützung? Wie könnte die aussehen?

Eine im Januar 2014 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Truppenbild ohne Dame?“ stellte eine „Eintrübung des Integrationsklimas“ fest und folgerte, dass die Eingliederung der Frauen in die Streitkräfte noch großer Anstrengungen bedarf. Besonders bemerkenswert ist, dass bei dieser Befragung ein Drittel der Soldaten die Auffassung vertrat, die Bundeswehr verliere durch Frauen an Kampfkraft.

Diesem Vorurteil, und nichts anderes ist es, muss entschieden begegnet werden. Insbesondere teile ich nicht den Vorbehalt, eine vermeintlich mangelnde körperliche Leistungsfähigkeit von Frauen führe zum Verlust der Kampfkraft der Armee und könne im Einsatz tödliche Folgen haben. Im militärischen Dienst ist nicht allein physische Stärke ausschlaggebend, sondern auch die psychische Verfassung, Führungsstärke und nicht zuletzt technische Fähigkeiten.

Seit der vollständigen Öffnung der Streitkräfte für Frauen hat sich in Sachen Gleichstellung zwar einiges getan, aber in vielen Bereichen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert – vor allem in den Kampftruppen und in Führungspositionen. Um dies zu ändern, gibt es nicht ein mögliches Rezept, sondern es muss in alle Richtungen gedacht werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist ein wichtiger Baustein, um die Bundeswehr für Frauen attraktiver zu machen. Ebenso müssen den Frauen in der Truppe aber auch die gleichen Karrieremöglichkeiten offen stehen wie den Männern. 

Hier sind von der Führung inzwischen wichtige Initiativen ergriffen worden. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Künftig werden wir verstärkt auch unser Augenmerk darauf richten müssen, warum so wenige Frauen einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin stellen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist hier sicher mit ausschlaggebend, aber oft auch noch der Umgangston.

Im vorletzten Arbeitsbericht hieß es bereits: Die Bundeswehr kann ein attraktiver Arbeitgeber für Soldatinnen aller Dienstgrade sein, wenn Chancengleichheit gelebt wird. Ist sie es nun? Was fehlt dem System?

Das Verteidigungsministerium hat hier wichtige Veränderungen angeschoben. Dazu gehören – um nur einige zu nennen – systematische Untersuchungen zu Beurteilungen und potenziellen Karrierehindernissen für Frauen in allen Laufbahn- bzw. Statusgruppen ebenso wie Zielvereinbarungen zur Identifizierung von weiblichen Sanitätsoffizieren in Oberarztfunktion und deren gezielte Verwendung und Weiterbildung mit der Perspektive, konkurrenzfähige Kandidatinnen für klinische Abteilungsleitungen auszubilden. Dies sind wichtige Ansätze und es ist der richtige Weg, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht.

Die Attraktivität von Diensten und die Vereinbarkeit von Familie und Dienst soll seit langem verbessert werden. Fehlt es an dem richtigen Führungspersonal, das dieses auch will und fördert?

Ein Teil der mit der Attraktivitätsagenda eingeleiteten Maßnahmen dient einer besseren Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privatleben und Dienst. Diese Thematik ist für die Soldatinnen und Soldaten nach wie vor von besonderer Bedeutung, vor allem hinsichtlich der Probleme, die mit einer heimatfernen Verwendung einhergehen, Stichwort Pendlerarmee. Wir sollten dahin kommen, dass sich die Karriereplanung einschließlich Ausbildung und Lehrgängen und die damit verbundenen Kommandierungen und Versetzungen mehr als bisher an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen in ihren jeweiligen Lebensphasen orientieren. Hier sind eine bessere Kommunikation sowie mehr Transparenz und Planungssicherheit gefordert.

Klare Regelungen – Beispiel: 41-Stunden-Woche - halten Sie die eher, was Arbeitgebereffizienz und Arbeitnehmerzufriedenheit angeht, für förderlich oder für nicht förderlich?

Die zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Soldatenarbeitszeitverordnung stellt einen Kulturwandel für die Bundeswehr im Umgang mit der Arbeitszeit dar. Denn sie begrenzt für die Soldatinnen und Soldaten im Grundbetrieb erstmals die regelmäßige Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden. Allerdings müssen viele Soldaten in Kauf nehmen, dass sich zukünftig durch weniger Überstunden der finanzielle Ausgleich für bisher mehr geleisteten Dienst, unter anderem aufgrund wegfallender Wachdienste, deutlich reduzieren wird. Es knirscht noch an allen Ecken und Enden. Ob und wann das Ziel des neuen Arbeitszeitmodells vollumfänglich und für die Soldaten zufriedenstellend erreicht ist, wird die Praxis zeigen. Im Moment ringen wir noch mit vielen Unsicherheiten, begründet auch in Informationsdefiziten. Die Arbeitszeitbegrenzung wird übrigens zwangsläufig zu einem Mehrbedarf an Personal führen. Das muss der Bundeswehr dann auch zur Verfügung stehen!

Die Zunahme von PTBS-Fällen, Mehrbelastung durch Auslandseinsätze, aber auch zur Regelung der Flüchtlingssituation – was raten Sie Soldaten als Anwalt in Sachen Work-Life-Balance? Womit müssen Soldaten einfach rechnen?

Nie zuvor sah sich die Bundeswehr einer derartigen Fülle unterschiedlichster Aufgaben und Einsätze gegenüber. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, braucht die Truppe motivierte und belastbare Soldatinnen und Soldaten. Die Grenze ist dort erreicht, wo eine permanente dienstliche Überlastung vorliegt. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Mangelverwendungen. Der Fachkräftemangel betrifft vor allem die Laufbahnen der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes und der Fachunteroffiziere in technischen, informationstechnischen sowie sanitätsdienstlichen Verwendungen. 

Erschöpfungszustände und Burn-outs bei den besonders belasteten Soldaten sind inzwischen bedenkliche Signale. Deshalb müssen wir die Frage stellen, ob die derzeitige Personalstärke angesichts des erweiterten Aufgaben­spektrums der Bundeswehr noch angemessen ist. Die Überlegungen der Verteidigungsministerin, das Personalkonzept jetzt zu überprüfen, halte ich für sinnvoll. Vor dem Hintergrund des militärischen Auftrags wird das Einschwingen auf eine Work-Life-Balance für die Bundeswehr allerdings wohl auch künftig eine große Herausforderung bleiben.

Die Bundeswehr ist an vielen Verbesserungen dran; was hat sich im letzten Jahr stark verbessert für die Soldaten, und was muss künftig mit erster Priorität dringend hierzulande für die Soldaten seitens der Politik verbessert werden, noch 2016?

Wie gesagt, im Bereich der Vereinbarkeit von Dienst und Familien- bzw. Privatleben hat es in den vergangenen Jahren einige gute Entscheidungen gegeben: Erweiterung der Möglichkeiten des Teilzeitarbeitens, längere Stehzeiten und weniger Versetzungen sind Schritte in die richtige Richtung. 

Auch im Bereich der Betreuungskommunikation sind weitere Fortschritte erzielt worden. Beim Umgang mit PTBS ist ebenfalls einiges besser geworden. So wird das Thema Einsatzschädigung heute in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen. Dadurch haben Stigmatisierung und Berührungsängste abgenommen. Hinzu kommen Verbesserungen bei der Früh­erkennung, Stichwort Screening-Verfahren. Schließlich ist die Bündelung der Zuständigkeiten für Wehrdienstbeschädigungsverfahren im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ein Erfolg: Sozialmedizinische Begutachtung und die Entscheidung der Wehrdienstbeschädigungsverfahren liegen nun in einer Behörde. Jetzt müssen die Verfahren aber auch endlich schneller werden.

Zur Attraktivität der Streitkräfte gehört natürlich die Vollausstattung der Bundeswehr. Wenn man seinen Beruf nicht ausüben kann, weil das Gerät, an dem man ausbilden und üben soll, fehlt, ist der Beruf nicht attraktiv. Darüber hinaus geht es hierbei auch um Gesundheit und Leben. Denn wenn zu Hause das Gerät für Ausbildung und Übung nicht vorhanden ist, kann das im Einsatz gefährliche Folgen haben. Mit der Verbesserung der Ausstattung muss jetzt begonnen werden. Verbessern muss sich dringend auch die personelle Ausstattung der Bundeswehr. 185.000 Soldatinnen und Soldaten reichen nicht aus, zumal es aktuell sogar nur 177.000 sind. Die Überlastung einzelner besonders nachgefragter Bereiche bei der Luftwaffe, beim Sanitätsdienst oder bei der Marine ist nicht mehr hinnehmbar, schadet der Motivation der Soldatinnen und Soldaten und schränkt die deutschen sicherheitspolitischen Optionen unnötig ein.

Und wie bereits angesprochen macht mir auch die neue Soldatenarbeitszeitverordnung noch Sorgen. Wenn sie zum Erfolg geführt werden soll, erfordert dies eine schnelle Reaktion auf erkannte Probleme. Die Soldatinnen und Soldaten brauchen Rechtssicherheit, Handlungssicherheit und lebenspraktische Lösungen, die in ihrem Bereich auch funktionieren.

Dr. Hans-Peter Bartels

Dr. Hans-Peter Bartels ist seit 2015 Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages. Er studierte Politische Wissenschaft, Soziologie und Volkskunde an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und wurde dort 1988 promoviert. Er trat 1979 in die SPD ein und war von 1998 bis zur seiner Ernennung zum Wehrbeauftragten Mitglied des Deutschen Bundestages – zuletzt als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses. Zudem ist Dr. Hans-Peter Bartels Mitglied der SPD-Grundwertekommission. 

wehrbeauftragter@bundestag.de

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