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Nonproliferation im „Zeitalter der Nuklearwaffen“: Herausforderungen und Aussichten

Anreize zur Proliferation in einem „Zeitalter der Nuklearwaffen“

In seiner Rede zur nuklearen Abschreckung auf der Île Longue kündigte der französische Präsident Emmanuel Macron an, dass „das nächste halbe Jahrhundert ein Zeitalter der Nuklearwaffen sein wird“[1].

Die Nuklearwaffenstaaten (NWS) stützen sich zunehmend auf Nuklearwaffen, um den aktuellen Herausforderungen des strategischen Umfelds zu begegnen. In den letzten Jahren haben sie die Rolle der atomaren Abschreckung in ihren jeweiligen Sicherheitsstrategien nochmals bekräftigt und massiv in die Modernisierung ihrer Nuklearstreitkräfte investiert. Dieser Trend ist jedoch auch bei den Nichtnuklearwaffenstaaten (NNWS) zu beobachten. In Südkorea, der Türkei, Saudi-Arabien, Polen, Deutschland und der Ukraine, um nur einige zu nennen, haben die politisch Verantwortlichen mehr oder weniger deutlich erklärt, dass der Besitz von Nuklearwaffen der Sicherheit ihrer Länder dienen könnte.

Vor diesem Hintergrund scheinen der internationale normative Rahmen und insbesondere der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) ein schwacher Schutz gegen die Versuchung zu sein, sich nuklear zu bewaffnen. Seit Beginn dieses Jahrhunderts wird regelmäßig attestiert, dass sich dieses Instrument in der Krise befindet, auch wenn es seine Widerstandsfähigkeit weiterhin unter Beweis stellt. So hat sich bis heute lediglich Nordkorea aus dem Vertrag zurückgezogen, um sich zu einer Atommacht zu entwickeln. Dennoch schaffen insbesondere in Ostasien, im Nahen Osten sowie in Europa strategischer Wettbewerb zwischen den Mächten, regionale Konflikte sowie ein dysfunktionaler Multilateralismus Anreize für die Aufnahme nationaler Nuklearprogramme.

In diesem Kontext bleibt die Stärke dieser Norm ein wichtiger Faktor, um Staaten davon zu überzeugen, NNWS zu bleiben. Es gibt jedoch auch andere Faktoren, die Staaten von der Proliferation abhalten, wie beispielsweise die Zugehörigkeit zu einem Bündnis mit nuklearen Sicherheitsgarantien, die Angst vor internationaler Isolation sowie die Furcht vor militärischen Vergeltungsmaßnahmen oder hohen wirtschaftlichen Kosten – sowohl direkter als auch indirekter Natur. Diese Motivationen müssen vor dem Hintergrund der aktuellen Krise des Multilateralismus, der Zweifel an der Glaubwürdigkeit der US-Sicherheitsgarantien und der Entstehung neuer Sicherheitsarchitekturen, insbesondere in Europa, neu bewertet werden.

Die Wiederbelebung nuklearer Abschreckung

Die Bekräftigung des Nuklearstatus durch die Großmächte

Im Februar 2007 brachte Wladimir Putin Russlands Unzufriedenheit mit der internationalen Ordnung nach dem Kalten Krieg zum Ausdruck und prangerte die seiner Ansicht nach ungerechte Behandlung seines Landes sowie die hegemonialen Bestrebungen des Westens an. Im darauffolgenden Jahr zeigte der Krieg in Georgien Russlands Entschlossenheit, mit Gewalt eine gewisse Form der Kontrolle über die ehemaligen Sowjetrepubliken aufrechtzuerhalten. Mit der ersten Krise in der Ukraine in den Jahren 2014 bis 2015 (Annexion der Krim und Konflikt im Donbass) wurde deutlich, dass Russlands Interventionismus die Grundlagen der europäischen Sicherheit infrage stellen könnte. Russland demonstrierte seine Absicht, eine Politik der „aggressiven Abschirmung“ mit einer starken nuklearen Komponente zu verfolgen, um die Grenzen eines souveränen europäischen Staates zu seinem eigenen Vorteil zu verändern.

In Asien gibt es zwar konzeptionelle Debatten darüber, ob China eine revisionistische oder eine revolutionäre Macht ist, doch es stellt sich eindeutig gegen die internationale Ordnung im Indopazifik, die nach dem Kalten Krieg entstand. Die Hauptspannungsfelder sind Taiwan, aber auch das Südchinesische Meer sowie die Landgrenze zu Indien. Allgemeiner kann man sagen, dass China ausdrücklich danach strebt, den Einfluss der Vereinigten Staaten in Asien zu verringern und sich als weltweit führende Supermacht zu etablieren. Während die chinesischen Entwicklungen im Nuklearbereich seit den 1960er-Jahren eher unbedeutend waren, wurden in den letzten Jahren rasante Fortschritte erzielt, was darauf hindeutet, dass Peking bestrebt ist, sich kurz- bis mittelfristig als führende Atommacht zu etablieren.

Während im sogenannten zweiten Nuklearzeitalter (vom Ende des Kalten Krieges bis 2014, wobei die Einteilung in Nuklearzeitalter umstritten ist) bestimmte Akteure als Abweichler von der internationalen Ordnung galten und als „Proliferationsstaaten“ bezeichnet wurden, sind sie durch den Ausbau ihrer Nuklearstreitkräfte nun selbst zu Faktoren in der Abschreckungsgleichung avanciert. So betrachten westliche Militärs Nordkorea trotz der fehlenden diplomatischen Anerkennung seines Nuklearstatus nicht mehr einfach als ein Proliferationsproblem, sondern bemühen sich um die Entwicklung von Abschreckungsstrategien. Tatsächlich hat die von Nordkoreas Nuklearstrategie ausgehende Bedrohung erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Verteidigungsarchitektur im indopazifischen Raum. Dies gilt auch für das Verhältnis zwischen Indien und Pakistan, deren nukleare Rivalität weit über den indischen Subkontinent hinausreicht. Indien steht nämlich zugleich im strategischen Wettbewerb mit China; die Entscheidungen der indischen Regierung in Bezug auf seine nuklearen Kapazitäten spiegeln zum Teil also auch die übergeordnete regionale Dynamik wider.

Aufstockung der Waffenarsenale

Das derzeitige Phänomen der „nuklearen Wiederaufrüstung“ geht weit über herkömmliche Modernisierungsbemühungen hinaus. Es zeichnet sich durch die Einführung neuer Fähigkeiten aus, die wahrscheinlich zu einer stärkeren Abhängigkeit von Nuklearstreitkräften führen werden, aber auch durch einen starken Ausbau mehrerer Arsenale.

Der eindeutigste Fall ist China: Seit den 1990er-Jahren hat China sein Arsenal schrittweise ausgebaut und gleichzeitig diversifiziert (Entwicklung einer seegestützten Komponente). In den letzten Jahren hat sich das Wachstum dann deutlich beschleunigt. Im Jahr 2021 teilte das Pentagon dem Kongress mit, dass sich Chinas Arsenal bis 2025 voraussichtlich verdoppeln werde. Im Dezember 2025 erklärte das Pentagon, dass China bis zum Ende des Jahrzehnts aller Wahrscheinlichkeit nach über ein Arsenal von mehr als 1000 Atomsprengköpfen verfügen werde.[2] Diese Entwicklungen werfen Zweifel an der Bereitschaft der chinesischen Regierung auf, an der offiziellen Haltung der minimalen Abschreckung und einer Strategie der Vergeltung festzuhalten.

Auf russischer Seite wurden in den 2000er-Jahren umfangreiche Modernisierungsprogramme auf den Weg gebracht, um die aus der Sowjetzeit stammenden Systeme zu ersetzen. Die meisten dieser Programme führten nicht zu Änderungen der Strategie oder des strategischen Gleichgewichts, da sie mit dem Abzug älterer Waffen einhergingen. Russlands Nichteinhaltung des INF-Vertrags ermöglichte jedoch die Entwicklung eines potenziell doppelt nutzbaren Systems (das sowohl nukleare als auch konventionelle Sprengköpfe tragen kann) für zuvor verbotene Reichweiten (zwischen 500 und 5500 km). Außerdem erklärte Wladimir Putin 2018 seine Absicht, das Land mit neuen Fähigkeiten auszustatten, die oft als „exotisch“ bezeichnet werden, da sie die älteren Systeme nicht ersetzen und zudem vollkommen neuartige Raketentypen umfassen – etwa die von Russland als hyperschallfähig bezeichnete luftgestützte ballistische Rakete „Kinschal“, die zwar derzeit als konventionelle Waffe (für Angriffe in der Ukraine) eingesetzt wird, jedoch als nuklearfähig gilt. Auch der auf Geschwindigkeit und Präzision ausgelegte Hyperschall-Marschflugkörper „Zirkon“ wurde vermutlich in einer nuklearen und konventionellen Variante entwickelt. Zudem sind zwei weitere Systeme angekündigt, die sich derzeit noch in der Entwicklung befinden: die Unterwasserdrohne „Poseidon“ und der nukleargetriebene Marschflugkörper „Burewestnik“ 9M730 (dieser geht wahrscheinlich als Letztes in Betrieb). Zusätzlich gibt die Entscheidung Russlands, Nuklearwaffen auf belarussischem Territorium zu stationieren, durchaus Anlass zur Sorge.

Bislang haben die Vereinigten Staaten noch nicht beschlossen, ihr Nuklearwaffenarsenal aufzustocken, doch mit dem Auslaufen des New-START-Vertrags im Februar 2026 entfällt die rechtliche Beschränkung hierfür – und die strategische Fachwelt sieht dies zunehmend als notwendig an. So empfahl die überparteiliche Expertengruppe Strategic Posture Commission im Jahr 2023, die Möglichkeit offenzuhalten, zusätzliche Nuklearwaffen auf bestehenden Plattformen aufzustocken oder sogar neue Programme aufzulegen.[3] Es sei darauf hingewiesen, dass sich nicht nur die Großmächte für eine Erweiterung ihrer Arsenale entschieden haben: Das Vereinigte Königreich kündigte im Jahr 2021[4] ebenfalls eine Aufstockung seines Bestands an, Frankreich folgte im März 2026.[5]

Zunehmende Unsicherheit des Nonproliferationsregimes

Die ungelösten Krisen der Nonproliferation

Der NVV hat sich bei der Eindämmung der Proliferation von Nuklearwaffen größtenteils als wirksam erwiesen. Dennoch zeigt sich vereinzelt, dass multilaterale nukleare Regulierungen einen entschlossenen Staat nicht immer von der Verfolgung eines Atomwaffenprogramms abhalten können. So trat Nordkorea 2003 unter umstrittenen Umständen aus dem NVV aus und hat seitdem trotz Sanktionen und internationaler Verurteilung ein ehrgeiziges Programm entwickelt. Viele Staaten unterstützen erklärtermaßen weiterhin die diplomatischen Bemühungen um eine „Entnuklearisierung“ Nordkoreas. Allerdings erscheint dieses Ziel zunehmend unrealistisch, da Pjöngjang an der nuklearen Abschreckung zum Schutz der eigenen Sicherheit festhält.

Auch das in den 1970er-Jahren aufgesetzte Nuklearwaffenprogramm Irans hatte jahrzehntelange diplomatische Bemühungen, aktive Maßnahmen zur Nonproliferation (einschließlich Sanktionen, Sabotage und Attentate) sowie zwei Militäroperationen zur Folge. Dennoch hat all dies möglicherweise Teherans Überzeugung sogar noch bestärkt, dass es zur Sicherung der eigenen Macht nukleare Fähigkeiten benötigt. Während ein Teil der Kapazitäten entweder übergeben oder zerstört wurde, stellen die verbleibenden Bestände an Nuklearmaterial sowie die Unsicherheit bezüglich des Programms weiterhin einen destabilisierenden Faktor in der Region dar.

Internationales Regime unter Druck

Angesichts zunehmender Spannungen und der Tatsache, dass sich die Atommächte immer stärker auf ihre nuklearen Kapazitäten stützen, geraten die internationalen Regelungen zur Eindämmung der Proliferation und zur Regulierung des nuklearen Wettstreits zunehmend unter Druck. Rüstungskontrollabkommen kollabieren und die Arsenale wachsen wieder – entgegen dem Trend, der mit dem Ende des Kalten Krieges einherging. Im Rahmen des NVV wird dies von den meisten NNWS als äußerst negativ wahrgenommen: Der sogenannte Grand Bargain der nuklearen Ordnung wird nicht mehr eingehalten. Tatsächlich verpflichtet Artikel VI des NVV die Vertragsparteien, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung“. Seit mehr als einem Jahrzehnt wurde kein Rüstungskontrollabkommen mehr ausgehandelt und bestehende Abkommen sind entweder ausgelaufen oder gescheitert. Maßnahmen wie der Vertrag über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) oder Entwurf eines Vertrags zum Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Nuklearwaffen sind nicht in Kraft getreten oder noch nicht einmal verabschiedet worden. Geopolitische Spannungen zwischen den NWS machen es unmöglich, greifbare Abrüstungsfortschritte zu erzielen. Frustriert von diesem Stillstand, verhandelte eine Gruppe von NNWS im Jahr 2017 den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) und verabschiedete ihn. Die Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dieser Initiative verdeutlichen die Spaltung innerhalb der internationalen Gemeinschaft in Fragen des Wertes von Nuklearwaffen und der Risiken, die sie für die globale Sicherheit darstellen.

Diese Pattsituation beim Thema Abrüstung schwächt auch die anderen Säulen des NVV. In Bezug auf die Proliferation von Nuklearwaffen kommen einige Länder nicht nur ihren Verpflichtungen nicht nach, sondern werden durch andere NWS sogar dabei unterstützt, indem diese gegen die vom UN-Sicherheitsrat festgelegten Vorschriften sowie die Exportkontrollregelungen verstoßen. Schlussendlich macht der gezielte Beschuss ziviler kerntechnischer Anlagen im Rahmen militärischer Operationen Verpflichtungen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie und zur nuklearen Sicherheit unglaubwürdig.

Ist die Proliferation von Nuklearwaffen unabwendbar?

Nukleare Abschreckung als ultimative Sicherheitslösung?

Nach Auflösung der UdSSR gehörte die Ukraine zu den Sowjetrepubliken, in denen Nuklearwaffen stationiert waren. Wie Belarus und Kasachstan erklärte die Ukraine sich bereit, die Bestände an Russland zu übergeben. Im Gegenzug garantierte das 1994 von Russland, den Vereinigten Staaten sowie dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Budapester Memorandum die territoriale Integrität der Ukraine. Frankreich, die andere westliche Nuklearmacht, vollzog diesen Schritt in einer separaten Erklärung. Russlands Annexion der Krim im Jahr 2014 stellte einen klaren Verstoß gegen diese multilaterale Verpflichtung dar. Doch die Ukraine und die internationale Gemeinschaft waren nicht in der Lage, die territoriale Integrität des Landes zu schützen. Diese Tatsache zeigt, dass ein NNWS den Aggressionen einer Atommacht weiterhin ausgeliefert ist und grundsätzlich von deren Wohlwollen abhängig bleibt. Die groß angelegte Invasion von 2022 hat diese Wahrnehmung noch untermauert. Weitere Staaten, die ebenfalls auf Nuklearwaffen verzichtet haben – freiwillig, unter Zwang oder unter anderen Umständen – wurden ebenfalls angegriffen und erlebten in der Folge den Sturz ihrer Regierungen (Irak im Jahr 2003 und Libyen im Jahr 2011 sowie in gewissem Maße auch der Iran in den Jahren 2025 und 2026). Staaten wie Nordkorea schlussfolgern daraus, dass es sie in hohem Maß verwundbar machen würde, das eigene Nuklearpotenzial aufzugeben. Auch wenn diese Auslegung anfechtbar ist, findet sie immer größeren Rückhalt – und so werden die Grundsätze, auf denen das internationale Nonproliferationsregime beruht, infrage gestellt.

Anreize zu nuklearer Aufrüstung in verschiedenen Regionen

In diesem Zusammenhang denken immer mehr Staaten über ein eigenes Nuklearwaffenprogramm nach. Auf dem asiatischen Kontinent gab es in Südkorea in der Vergangenheit immer wieder Überlegungen, für die eigene Sicherheit zunehmend auf Nuklearwaffen zu setzen. Dies führte nicht nur zu Forderungen nach einer erneuten Stationierung von US-Nuklearwaffen auf der Halbinsel, sondern auch zu einer Diskussion darüber, ob Seoul eigene Nuklearwaffen entwickeln sollte. Diese Debatte hat sich in den letzten Jahren intensiviert, was die ernsthafte Besorgnis Südkoreas über das Verhalten seines nördlichen Nachbarn und die Verlässlichkeit der US-amerikanischen Unterstützung zeigt.[6] Überraschenderweise überdenkt nun sogar Japan seine Position zu Nuklearwaffen. So wird derzeit diskutiert, ob die 1967 verabschiedeten drei Prinzipien des Nuklearwaffenverzichts – also die Selbstverpflichtung, Nuklearwaffen weder zu besitzen noch herzustellen oder auf dem eigenen Staatsgebiet bzw. in den eigenen Hoheitsgewässern zu stationieren – überdacht werden sollten.[7] Die Äußerung eines Regierungsvertreters, Japan könne möglicherweise vom Besitz eigener Nuklearstreitkräfte profitieren, stellte 2025 einen weiteren Schritt in diese Richtung dar – auch wenn sie sofort dementiert wurde.[8]

Auch in Europa wurden in den letzten Jahren unerwartet Forderungen nach einer nuklearen Aufrüstung laut, getrieben von ähnlichen Faktoren: dem wachsenden Gefühl der Bedrohung und dem schwindenden Vertrauen in den nuklearen Schutzschirm der USA.[9] Während der ersten Amtszeit von Donald Trump diskutierte in Deutschland vor allem die Presse, ob das Land ein eigenes Nuklearprogramm entwickeln sollte. Trumps Wiederwahl hat diese Debatte neu entfacht. In Polen ist die Offenheit für solche Vorschläge noch deutlich größer, vor allem unter gewählten Politikern. In einer Rede vor dem Sejm im Jahr 2025 erklärte Ministerpräsident Tusk, Polen solle die Entwicklung nichtkonventioneller Waffen in Betracht ziehen, während Präsident Karol Nawrocki zweideutig erklärte, das Land solle sich „dem Nuklearprojekt anschließen“.[10] Selbst in Schweden und anderen skandinavischen Ländern, in denen die Öffentlichkeit in der Vergangenheit eher allergisch auf das Thema Nuklearwaffen reagierte, haben Kolumnisten und ehemalige Amtsträger in jüngerer Zeit die Entwicklung eigener Nuklearwaffen vorgeschlagen.[11]

Im Nahen Osten hat die iranische Atomkrise Öl ins Feuer gegossen und Besorgnis ausgelöst, ob auch weitere Mächte in der Region bereit und in der Lage seien, ihre nuklearen Fähigkeiten auszubauen. Insbesondere die Äußerungen von Mohammed bin Salman aus den Jahren 2018 und 2021 deuten darauf hin, dass Saudi-Arabien „nachziehen“ wird, sollte es Teheran gelingen, eine Atombombe zu entwickeln.[12] Angesichts der zweideutigen Äußerungen von Präsident Erdoğan über die Unzumutbarkeit des Nonproliferationsregimes könnte auch die Türkei ein Kandidat für den Aufbau eines eigenen Nuklearwaffenprogramms sein.[13]

Optionen für die Eindämmung nuklearer Proliferation im Nuklearzeitalter

Die Kraft der Normen

Ist der NVV immer noch bindend?

Bis heute ist der NVV eines der meistratifizierten Abkommen weltweit. Die Vertragsstaaten bekräftigen auf den Überprüfungskonferenzen regelmäßig ihre Unterstützung für die dem NVV zugrunde liegenden Prinzipien. Zwar heben viele NNWS die Schwachstellen des Vertrags hervor (etwa den ungleichen Status der Staaten und mangelnde Fortschritte bei der Abrüstung), doch bestreiten nur wenige die Notwendigkeit sicherzustellen, dass der Großteil der internationalen Gemeinschaft keine Nuklearwaffen besitzt. Diese Unterstützung spiegelt sich in zusätzlichen Verpflichtungen der Vertragsstaaten wider, beispielsweise der Einrichtung atomwaffenfreier Zonen oder der Ratifizierung des AVV.

Dieser weitreichende und dauerhafte Verzicht auf Nuklearwaffen als strategische Option lässt sich bis zu einem gewissen Grad durch die konstruktivistische Theorie erklären.[14] Diese Denkschule betont die Rolle von Normen und das Interesse der Staaten an der Erarbeitung von Normen, die mit der nationalen Identität und den eigenen Werten im Einklang stehen. Unabhängig vom ursprünglichen Erwägungsgrund der Staaten für den Beitritt zum NVV ist der Status als NNWS in vielen Fällen zu einem festen Bestandteil der nationalen Identität geworden. In diesem Fall geht es nicht mehr darum, inwieweit der Verzicht auf Nuklearwaffen ausschließlich „objektiven“ nationalen Interessen dient, da die Einhaltung der eigenen Normen und deren internationale Förderung ein separates, zusätzliches Anliegen darstellen. Die selbst gewählte Identität als NNWS hat Einfluss auf die Sicherheitswahrnehmung eines Akteurs und damit auf sein politisches und strategisches Kalkül. Ob aus Konformität, aufrichtiger Überzeugung oder Identifikation mit einer Gruppe – die Staatsoberhäupter bestimmter Länder bringen den in ihrer Gesellschaft bestehenden Konsens bezüglich der Nonproliferation zum Ausdruck und erheben die eigene nationale Präferenz zu einer kollektiven. In der Folge binden das Prinzip der Kontinuität sowie eine sich herausbildende Rhetorik der Überzeugung die Akteure oft an ihre Selbstverpflichtung, kein eigenes Nuklearprogramm zu starten.

Nonproliferation aus rationalen Erwägungen

Die Nonproliferationsnorm ist jedoch vor allem mit der kollektiven, pragmatischen Überzeugung verbunden, dass alle Nationen ein grundlegendes Interesse daran haben, die Verbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern. Diese Norm entstand in einer Zeit geopolitischer Instabilität. Als 1958 die wegweisende „Irische Resolution“ eingebracht wurde, die als Vorläufer des NVV gilt, gab es reichlich Spannungen: Die Berlin-Krise spitzte sich zu, Fidel Castros Machtübernahme in Kuba veränderte die regionale Dynamik und sowohl die Vereinigten Staaten als auch die Sowjetunion führten Dutzende atmosphärischer Nuklearwaffentests durch. In dieser Zeit gab es zahlreiche aktive Proliferationsprogramme, und es kam immer wieder zu nuklearen Unfällen. Die Logik der Nonproliferationsbewegung entstand aus einer Notwendigkeit heraus: Die internationale Gemeinschaft erkannte, dass der einzige Weg zu tatsächlicher Abrüstung über ein Ende des Ausbaus der Nuklearwaffenarsenale und der riskanten Tests führte. Die Annahme war: Auch wenn einzelne Staaten selbst weiterhin Nuklearwaffen erwerben könnten, wäre die Sicherheit der Staatengemeinschaft insgesamt beeinträchtigt, wenn eine große Anzahl von Staaten eigene Nuklearprogramme starten würde. Es erschien somit vernünftig, sich auf Beschränkungen zu einigen, die für alle gelten sollten. Dieser historische Kontext spiegelt die heutige Zeit wider, in der die Nonproliferation nach wie vor ein gemeinsames Anliegen darstellt, das über regionale oder nationale Interessen hinausgeht.

Politik und Druck von Verbündeten

Die Kosten eigener Nuklearprogramme

Sowohl normativer Druck als auch rationale nationale Interessen bringen Staaten dazu, dauerhaft auf Nuklearwaffen zu verzichten. Kurzfristig gesehen spielt außerdem die Angst vor den Kosten eine wichtige Rolle. Bei Vertragsverletzungen oder Austritt aus dem NVV erfolgt automatisch ein Verweis an den UN-Sicherheitsrat. Stellt dieser das Vorliegen einer „Bedrohung des Friedens“ fest, kann er gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen erforderliche Maßnahmen ergreifen. Aus diesem Grund wurden Nordkorea und der Iran vom UN-Sicherheitsrat für ihre nuklearen Aktivitäten mit harten Sanktionen belegt. Dennoch liegt auf der Hand, dass der Sicherheitsrat als politisches Gremium keine Entscheidungen gegen das Veto eines ständigen Mitglieds treffen kann.

Logischerweise hat die Proliferation von Nuklearwaffen Auswirkungen auf die internationale Zusammenarbeit im Nuklearbereich: Eine solche Zusammenarbeit ist nicht mehr vorstellbar, wenn die Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) nicht mehr eingehalten werden.

Im Laufe der Jahre haben viele Staaten eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, Drittstaaten von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Proliferation von Nuklearwaffen abzuhalten. Insbesondere in den Vereinigten Staaten bewirkt das sogenannte Glenn Amendment (22 USC 2799aa-1(b)) die Aussetzung von Handelsaktivitäten, militärischer Hilfe und Entwicklungshilfe gegenüber einem Staat, der im Verdacht steht, die Entwicklung oder den Erwerb einer Nuklearwaffe anzustreben. Der Arms Export Control Act (22 USC 2753(f)) verbietet Rüstungsexporte in einen Staat, der gegen seine internationalen Nonproliferationsverpflichtungen verstoßen hat. Der Foreign Assistance Act (22 USC 2429a-2) verbietet die Gewährung von Hilfe an jeden NNWS, der nach Einschätzung des Präsidenten sein umfassendes Sicherungsabkommen mit der IAEO beendet, aufgekündigt oder wesentlich verletzt hat.

In Europa sind die Vertragsstaaten des Euratom-Vertrags an die Grundsätze zur Umsetzung von Artikel III des NVV gebunden. Darüber hinaus verlangt Euratom in seinen bilateralen Abkommen mit Drittstaaten als Voraussetzung für Transfers, dass der Empfängerstaat in der Lage ist, seine Sicherungsabkommen oder sogar das IAEO-Zusatzprotokoll im Einklang mit dem NVV umzusetzen.

Die Europäische Union hat in diesem Zusammenhang allgemeine Rechtsinstrumente verabschiedet, mit denen sie ihre Unterstützung für den NVV und sein Regime bekräftigt. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 428/2009 können gemäß den von den Mitgliedstaaten unterzeichneten Rüstungskontrollverträgen und -abkommen Genehmigungen oder Verbote für die Weitergabe sensibler Materialien oder Technologien davon abhängig gemacht werden, ob der Empfänger die entsprechenden internationalen Verträge ratifiziert hat oder nicht.

Sofern ein Staat, der sich nuklear bewaffnet, nicht nahezu autark agiert, würde er unweigerlich in einer Vielzahl von Bereichen erhebliche wirtschaftliche Folgen tragen müssen. Diese Auswirkungen könnten allerdings durch die Unterstützung einer Großmacht erheblich abgemildert werden, sollte diese Maßnahmen im Sicherheitsrat blockieren, Ausfuhrkontrollregelungen ignorieren oder beschließen, sogar ihre eigenen Gesetze zu umgehen oder anzupassen. So war die Unterstützung Chinas und neuerlich auch Russlands für Nordkorea von entscheidender Bedeutung und hat die Auswirkungen internationaler Sanktionen weitgehend ausgehebelt. Durch diese inoffizielle Unterstützung ist die Vorstellung entstanden, unter dem Schutz der Vereinigten Staaten sei eine „geduldete Proliferation unter Verbündeten“ („friendly proliferation“) denkbar.

Gibt es „friendly proliferation“?

Die Hoffnung, insbesondere die Vereinigten Staaten könnten Verbündete schützen, die den Erwerb von Nuklearwaffen erwägen, hat eine Debatte über das genannte Konzept angeheizt. Unter Konservativen in Washington und bisweilen auch in Kreisen der Trump-Regierung wird zum Teil die Ansicht vertreten, es könnte für Washington von Vorteil sein, Verbündeten oder Partnern die Entwicklung eigener nuklearer Kapazitäten zu gestatten, da dies den Vereinigten Staaten ermöglichen würde, Ressourcen für ihre eigene Verteidigung zu sparen und ihr strategisches Risiko zu begrenzen.[15] Diese Idee wurde beispielsweise auch im Fall Südkoreas als der effizienteste Weg zur Abschreckung nuklear bewaffneter Gegner vertreten.[16] Tatsächlich ist kaum vorstellbar, dass die Vereinigten Staaten eine Proliferation – vor allem in Europa – tolerieren würden. Bis heute haben die USA, jedoch auch Russland oder China, gelegentlich die Proliferation ihrer Verbündeten wissentlich ignoriert, standen der Entstehung neuer Nuklearwaffenstaaten jedoch eher ablehnend gegenüber, da diese als potenzielle Schwächung ihrer eigenen Macht und als Erhöhung strategischer Risiken angesehen wurde.

Wenn darüber hinaus die zunehmende Fragmentierung die internationale Ordnung lähmt und beispielsweise die Mechanismen des UN-Sicherheitsrats irrelevant macht, bedeutet dies auch, dass jede „Schutzmacht“ weniger Schlagkraft hat als zuvor. So könnte ein Verbündeter der Vereinigten Staaten zwar hoffen, dass Washington nach der Aufdeckung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Proliferation von Nuklearwaffen von strengen Sanktionen absehen würde, doch bedeutet dies nicht, dass er allen negativen Folgen entgehen könnte. In Asien könnten beispielsweise wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen vonseiten Chinas äußerst hart ausfallen. In Europa könnte die Proliferation von Nuklearwaffen zum Zusammenbruch der Europäischen Union als Bündnis führen. Des Weiteren hat Russland den Kampf gegen die Proliferation von Nuklearwaffen bereits als Vorwand für seinen Angriff auf die Ukraine genutzt und könnte auch für einen aufstrebenden Nuklearstaat eine Bedrohung darstellen. Im Nahen Osten könnten das Risiko einer Kettenreaktion von Nuklearprogrammen in der Region sowie Präventivschläge gegen verdächtige Standorte als wirksames Abschreckungsmittel angesehen werden.

Die erweiterte Abschreckung

Die Rolle der Vereinigten Staaten bei der Gewährung von Sicherheitsgarantien

Objektiv gesehen sind die Kosten der Proliferation somit weltweit nach wie vor hoch. Im Fall einer starken Bedrohung könnten Entscheidungsträger jedoch versucht sein, diese Kosten zu minimieren. Deshalb haben die Atommächte, insbesondere die Vereinigten Staaten, seit dem Kalten Krieg Anreize für die Beibehaltung des Status als NNWS geschaffen. Die erweiterte Abschreckung der USA wird immer wieder als das wirksamste Instrument der Nonproliferation bezeichnet. Innerhalb der NATO gelten der Einsatz von US-Systemen in Europa oder die Schaffung von Konsultationsmechanismen als unerlässlich, um die Verbündeten zu beruhigen und sie von der Entwicklung eigener nationaler Nuklearprogramme abzuhalten. Die Bemühungen der Biden-Regierung, auf Südkorea entsprechend Einfluss zu nehmen, beispielsweise durch die Einrichtung des Beratungsgremiums Nuclear Consultative Group und die Ankündigung neuer gemeinsamer Übungen im Jahr 2023, folgten derselben Logik.

Donald Trump hat diese Beziehung sowohl während seiner ersten als auch während seiner zweiten Amtszeit beschädigt, indem er das Prinzip der Solidarität gegenüber Verbündeten, denen er und sein Team wenig Respekt entgegenbrachten, herabgesetzt und rein transaktionale Beziehungen gefördert, einen engeren und nationalistischen Ansatz bevorzugt und deutlich gemacht hat, dass strategische Interessen möglicherweise nicht geteilt werden.

Allerdings hat kein Mitglied der Regierung die Wirksamkeit der bestehenden Mechanismen der erweiterten Abschreckung tatsächlich infrage gestellt. US-Unterstaatssekretär für Verteidigungspolitik Elbridge Colby hat sogar ausdrücklich bestätigt, dass diese weiterhin funktionsfähig sind.[17] Sowohl in Asien als auch in Europa investieren die Verbündeten weiterhin in die Stärkung der Glaubwürdigkeit der nuklearen Garantien der USA. Selbst wenn die Verbindung beschädigt wurde und das Vertrauen geschwächt ist, bleibt die Aussicht, den nuklearen Schutz eines so starken Verbündeten wie Washington endgültig zu kappen, um eigene nationale Kapazitäten zu entwickeln, für die große Mehrheit der Entscheidungsträger unattraktiv.[18]

„Vorgelagerte Abschreckung“: Ein Instrument zur Eindämmung der Proliferation in Europa?

Interessanterweise hat der französische Präsident Macron in seiner Rede im Jahr 2026 den US-amerikanischen Ansatz, die erweiterte Abschreckung als Instrument der Nonproliferation darzustellen, befürwortet. So erklärte er: „Der von uns vorgeschlagene Ansatz der vorgelagerten Abschreckung führt nicht zu einer Eskalation, und da er das Sicherheitsgefühl in Europa stärkt, bietet er erhebliche Vorteile für die Abwehr potenzieller künftiger Proliferationsrisiken auf unserem Kontinent.“[19]Nach französischer Auffassung stellt eine Abschreckungsstrategie mit europäischer Dimension ein glaubwürdigeres Instrument dar, um potenzielle Gegner abzuschrecken und den europäischen Ländern eine bessere Position im Machtgleichgewicht zu verschaffen. Die Idee dahinter ist, dass verschiedene Partner durch die Bündelung ihrer Ressourcen zur europäischen Sicherheit beitragen können: Für Frankreich und das Vereinigte Königreich sind die Nuklearstreitkräfte ein wichtiger Aktivposten, während für andere Länder konventionelle Kapazitäten eine große Rolle spielen. Diese Vision einer verteilten Abschreckung lässt Nuklearwaffenprogramme für die allgemeine regionale Sicherheit als schädlich erscheinen. Der Vorstoß Frankreichs wurde von den Partnern allgemein begrüßt, insbesondere von den Ländern, die der Präsident ausdrücklich als Partner bei der Zusammenarbeit mit Paris in dieser Frage nannte: das Vereinigte Königreich, Deutschland, Polen, die Niederlande, Belgien, Griechenland, Schweden und Dänemark. Dennoch bestehen weiterhin Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Vorschläge, und für einige Sicherheitsexperten und politische Entscheidungsträger werden sie nie weit genug gehen. Deshalb wird das Argument, ein Land solle für das eigene Überleben ausschließlich auf sich selbst angewiesen sein – ein Argument, das ironischerweise in den 1960er-Jahren von Frankreich selbst vorgebracht wurde – weiterhin Anhänger finden, solange das Bedrohungsniveau so hoch bleibt.

* * *

Geopolitische Spannungen, die Ausweitung von Konflikten sowie eine zunehmende Abhängigkeit von Nuklearwaffen führen in vielen Ländern zu einer erneuten Debatte darüber, ob die Entwicklung nationaler Nuklearprogramme wünschenswert ist. Diese Staaten haben bisher davon abgesehen, solche Programme auf den Weg zu bringen, vor allem aus Respekt vor der Nonproliferationsnorm, aus Angst vor den wirtschaftlichen sowie politischen Folgen und um die erweiterte Abschreckung aufrechtzuerhalten. Die jüngste Einschätzung Frankreichs, seine Nuklearpolitik könne dazu beitragen, die Anreize zur Einhaltung des NVV innerhalb Europas zu verstärken, untermauert diese Logik. Letztendlich stützen sich Entscheidungsträger auf eine Kosten-Nutzen-Analyse, die auf ihrer Bedrohungswahrnehmung und ihrem Kostenverständnis fußt. Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass individuelle Entscheidungen weltweite Auswirkungen haben; die Entscheidung, Nuklearwaffen für eigene Zwecke zu entwickeln, könnte einer Welle der Proliferation den Weg ebnen und ihre Sicherheit langfristig beeinträchtigen. Diese Argumentation, die bereits 1968 zur Verabschiedung des NVV führte, ist auch heute noch grundlegend fundiert.

 

[1] Macron, Emmanuel (2026): Speech by the President of the Republic on France’s nuclear deterrence, 3. März. https://us.diplomatie.gouv.fr/en/speech-president-republic-frances-nuclear-deterrence (Stand aller Internetquellen: 18. Mai 2026). Übersetzung aus dem Englischen.

[2] U.S. Department of Defense (2025): Annual Report to Congress: Military and Security Developments Involving the People's Republic of China 2025, Dezember.
https://media.defense.gov/2025/Dec/23/2003849070/-1/-1/1/ANNUAL-REPORT-TO-CONGRESS-MILITARY-AND-SECURITY-DEVELOPMENTS-INVOLVING-THE-PEOPLES-REPUBLIC-OF-CHINA-2025.PDF.

[3] Institute for Defense Analyses (2023): America's Strategic Posture: The Final Report of the Congressional Commission on the Strategic Posture of the United States. https://www.ida.org/research-and-publications/publications/all/a/am/americas-strategic-posture.

[4] HM Government (2021): Global Britain in a competitive age. The Integrated Review of Security, Defence, Development and Foreign Policy, März. https://assets.publishing.service.gov.uk/media/60644e4bd3bf7f0c91eababd/Global_Britain_in_a_Competitive_Age-_the_Integrated_Review_of_Security__Defence__Development_and_Foreign_Policy.pdf, S. 76.

[5] Macron, Emmanuel (2026), siehe Endnote 1. Eigene Übersetzung aus dem Englischen.

[6] Maitre, Emmanuelle (2025): Vers une arme nucléaire sud-coréenne? Considérations politiques et stratégiques. FRS, 29. Januar. https://frstrategie.org/programmes/programme-coree-sur-securite-diplomatie/vers-une-arme-nucleaire-sud-coreenne-considerations-politiques-strategiques-2025.

[7] Kuramitsu, Shizuka (2026): Revisiting Japan’s Non-Nuclear Principles: Between a Nuclear Allergy and Umbrella. Carnegie Endowment for International Peace, 16. März. https://carnegieendowment.org/research/2026/03/revisiting-japans-non-nuclear-principles-between-a-nuclear-allergy-and-umbrella.

[8] Kelly, Tim und Geddie, John (2025): Japan reaffirms no-nukes pledge after official floats weapons idea. In: Reuters, 19. Dezember. www.reuters.com/world/china/japan-reaffirms-no-nukes-pledge-after-senior-official-suggests-acquiring-weapons-2025-12-19/.

[9] The European Nuclear Study Group (2026): Mind the Deterrence Gap: Assessing Europe’s Nuclear Options. https://securityconference.org/assets/02_Dokumente/01_Publikationen/2026/ENSG/Mind_the_Deterrence_Gap%E2%80%93Report_of_the_ENSG.pdf.

[10] Tilles, Daniel (2026): President calls for Poland to seek nuclear deterrent. In: Notes from Poland, 15. Februar. https://notesfrompoland.com/2026/02/15/president-calls-for-poland-to-seek-nuclear-deterrent/.

[11] Anderschou, Lucas (2026): Shifting defence landscape sparks Nordic debate over nuclear weapons. In: Euractiv, 10. März. www.euractiv.com/news/shifting-defence-landscape-sparks-nordic-debate-over-nuclear-weapons/.

[12] Eid, Nour (2025): Saudi Arabia’s Nuclear Temptations. Lessons Learned from Regional Instability. IFRI Memos, 11. September. https://www.ifri.org/en/memos/saudi-arabias-nuclear-temptations-lessons-learned-regional-instability.

[13] Yazigioglu, Ezgi (2019): A Look Upon Turkey’s Future Nuclear Weapons Policy. Observatoire de la Turquie et de son environnement géopolitique, IRIS, 30. September. https://www.iris-france.org/a-look-upon-turkeys-future-nuclear-weapons-policy/.

[14] Rost Rublee, Maria (2009): Nonproliferation Norms: Why States Choose Nuclear Restraint. Athens/London, S. 324.

[15] Doug Bandow (2016): America Should Consider Friendly Nuclear Proliferation. Cato Institute, 5. August. http://cato.org/blog/america-should-consider-friendly-nuclear-proliferation.

[16] Kelly, Robert E. and Kim, Min-hyung (2024): Why South Korea Should Go Nuclear. In: Foreign Affairs, 30. Dezember. https://www.foreignaffairs.com/north-korea/why-south-korea-should-go-nuclear-kelly-kim?check_logged_in=1.

[17] U.S. Department of War (2026): Remarks by Under Secretary of War for Policy Elbridge Colby at the NATO Defense Ministerial (As Prepared), 12. Februar. https://www.war.gov/News/Speeches/Speech/Article/4404801/remarks-by-under-secretary-of-war-for-policy-elbridge-colby-at-the-nato-defense/.

[18] Zajec, Olivier (2026): L’illusion d’une prolifération nucléaire «amicale» en Europe. IESD Policy Papers, Februar. https://iesd.univ-lyon3.fr/wp-content/uploads/2026/02/ZAJEC-Policy-IESD-Proliferation-amicale-1.pdf.

[19] Macron, Emmanuel (2026), siehe Endnote 1. Übersetzung aus dem Englischen.

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Zusammenfassung

Emmanuelle Maître

Emmanuelle Maître ist Senior Research Fellow bei der Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS). Als Absolventin des Institut d'Etudes Politiques de Paris (Sciences Po) beschäftigt sie sich mit Fragen der nuklearen Nonproliferation, Abschreckung und Abrüstung. Bevor sie zur FRS kam, war sie als Beraterin in der Privatwirtschaft, als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Centre for Arms Control Studies (CESIM) sowie an der Brookings Institution tätig.


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