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Zur Aktualität der Heidelberger Thesen

Die Frage der (De-)Legitimität nuklearer Abschreckung gehört heute wieder zu den hochaktuellen und brisanten Themen kirchlicher Friedensethik. Dafür sprechen beispielsweise das Positionspapier der Deutschen Kommission Justitia et Pax von 2019, die EKD-Synode im November 2019 in Dresden oder auch die Debatten im Konsultationsprozess „Orientierungswissen zum gerechten Frieden“ der vergangenen Jahre an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e. V. (FEST) in Heidelberg. Der vorliegende Beitrag1 schließt an Letzteren an. Er bildet einen Kontrapunkt zum gegenwärtigen kirchlichen Mainstream, wonach die Legitimierbarkeit von Kernwaffen und Nuklearstrategien eindeutig zu verneinen sei. Dabei macht der Beitrag den Komplementaritätsgedanken der Heidelberger Thesen stark und bindet diesen an die Grundidee gemeinsamer Sicherheit zurück.

Die Strategie der nuklearen Abschreckung ist seit den 1950er Jahren hoch umstritten. Innerkirchlich drohte sie die evangelische Kirche zu spalten. Angesichts der damaligen Kontroversen galt es, „unter dem Evangelium zusammen [-zubleiben]“2. Dies gelang mit den Heidelberger Thesen (1959)3 – das Ergebnis einer auf Initiative des damaligen evangelischen Militärbischofs Hermann Kunst an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg eingesetzten interdisziplinären Kommission.4

Stand die nukleare Abschreckung zu Zeiten des Kalten Krieges und des NATO-Doppelbeschlusses im Zentrum politischer und kirchlicher Debatten, geriet sie in den letzten drei Jahrzehnten weitgehend aus dem öffentlichen Fokus. Das scheint sich nun zu ändern. Spätestens mit dem April 2017, als die Situation in Nordkorea eskalierte und dem verbalen Schlagabtausch zwischen Kim Jong-un und Donald Trump die Drohung auf beiden Seiten folgte, im Falle eines Krieges Atomwaffen einzusetzen, ist die nukleare Problematik – auch innerkirchlich – wieder präsent.

Mit der nuklearen Abschreckung verbunden sind ethische Dilemmata, wenn nicht gar „Aporien“5. Darf man – so die vorrangige Frage – mit Waffen drohen, die niemals eingesetzt werden dürfen? Das bis heute bestehende nukleare Tabu unterliegt Risiken. Mit dem Ende der Bipolarität des Kalten Krieges und den neuen weltpolitischen Konstellationen scheinen diese eher größer geworden zu sein. Zumindest erweist sich die aktuelle geopolitische Lage als deutlich komplexer. Mit den neuen „zwei geopolitischen Dreiecken“ USA – Russland – China und China – Indien – Pakistan6 sind nicht nur „neue Großmachtrivalitäten“7 erkennbar, auch kommt China eine neue Schlüsselposition zu, die bis heute noch wenig reflektiert ist. Gleichfalls sind internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsbemühungen an einen Tiefpunkt angelangt und die nukleare Option weiterhin Bestandteil von Militärstrategien. Die Nuclear Posture Review der USA von 2018 beispielsweise sieht diese sogar als Reaktion auf nicht nukleare Bedrohungen vor.

Vor diesem Hintergrund erscheint ein Global Zero, eine Welt ohne Atomwaffen, dringender denn je. Während dieses friedenspolitische Ziel als Konsens gelten kann, ist der Weg dorthin umstritten. Ist es – wie Wolfgang Lienemann formuliert – für die Kirchen an der Zeit, „die Frage nach der moralischen Legitimierbarkeit von Kernwaffen und Nuklearstrategien eindeutig zu verneinen“8? Oder anders gefragt: Müssen die Heidelberger Thesen, vor 60 Jahren als friedensethische Kompromissformel in der Nuklearfrage entstanden, als überholt gelten?

Die Komplementarität der Heidelberger Thesen als Kompromissformel

Komplementarität (von lat. complementum, Ergänzung, Vervollständigung) ist ein aus der Quantenphysik entliehener Begriff. Der Physiker Nils Bohr (1927) bezog Komplementarität auf die Erfahrungstatsache, dass atomare Teilchen zwei paarweise gekoppelte, scheinbar einander widersprechende Eigenschaften besitzen. Im friedensethischen Kontext prägte maßgeblich Carl Friedrich von Weizsäcker diesen Begriff. Bereits 1943 stellte er in seinem Werk Zum Weltbild der Physik fest:

„In Wirklichkeit scheint Bohr mit dem Begriff der Komplementarität etwas zu bezeichnen, was nicht auf die spezielle Situation der Quantenmechanik beschränkt ist, sondern überall da auftritt, wo eine bestimmte Blickrichtung uns daran hindert, gleichzeitig in einer anderen Blickrichtung zu schauen, und zwar nicht zufällig, sondern dem Wesen der Sache nach.“9

In Anwendung dieses Begriffs heißt es dann in den Heidelberger Thesen (1959):

„These 6: Wir müssen versuchen, die verschiedenen im Dilemma der Atomwaffen getroffenen Gewissensentscheidungen als komplementäres Handeln zu verstehen.

These 7: Die Kirche muss den Waffenverzicht als eine christliche Handlungsweise anerkennen.

These 8: Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen.“

Diese Komplementaritätsthese, als Kompromissformel entwickelt, sollte die Kontroversen um die beiden einander ausschließenden Möglichkeiten – die Friedenssicherung durch militärische Mittel oder durch vollständigen Verzicht auf Gewalt – einhegen und das Entweder-oder durch ein Sowohl-als-auch ersetzen. Ausführungen hierzu finden sich in der Begründung der These 11:

„Faktisch stützt heute jede der beiden Haltungen, die wir angedeutet haben, die andere. Die atomare Bewaffnung hält auf eine äußerst fragwürdige Weise immerhin den Raum offen, innerhalb dessen solche Leute wie die Verweigerer der Rüstung, die staatsbürgerliche Freiheit genießen, ungestraft ihrer Überzeugung nach zu leben. Diese aber halten, so glauben wir, in einer verborgenen Weise mit den geistlichen Raum offen, in dem neue Entscheidungen vielleicht möglich werden.“

War die Komplementaritätsthese zunächst auf die konkrete Situation der atomaren Abschreckung bezogen, wurde sie dann auch allgemein auf die beiden Grundhaltungen gegenüber militärischer Gewalt und die Entscheidung zwischen Wehrdienst und Zivildienst angewandt. Diese Argumentation setzte sich nach dem Ende des Kalten Krieges fort. Das EKD-Dokument Schritte auf dem Weg des Friedens. Orientierungspunkte für Friedensethik und Friedenspolitik betont explizit, dass die Kirche weder den Waffendienst noch den gewaltfreien Friedensdienst exklusiv vertreten könne. Vielmehr würden sich Soldaten und Kriegsdienstverweigerer ergänzen und wechselseitig begründen:

„Die Soldaten sind auf die Kriegsdienstverweigerer und die Friedensdienste angewiesen, damit ihr Handeln als Ausdruck der politischen Verantwortung von Christen wahrgenommen und nicht als ein Sich-Abfinden mit dieser Welt fehlinterpretiert wird; die Kriegsdienstverweigerer und die Friedensdienste sind aber auch auf die Soldaten angewiesen, damit ihr Handeln als Zeugnis christlicher Hoffnung verstanden und nicht als Ausdruck der fehlenden Solidarität mit den Opfern von Gewalt und Friedensbruch missdeutet wird.“10

Die Friedensdenkschrift der EKD von 2007 führt die Grundausrichtung des „Sowohl-als-auch“ bezüglich der Legitimierung militärischer Gewalt fort, ohne aber mehr mit der gegenseitigen Bedingtheit beider Positionen zu argumentieren:

„Das christliche Ethos ist grundlegend von der Bereitschaft zum Gewaltverzicht (Mt 5,38 ff.) und vorrangig von der Option für die Gewaltfreiheit bestimmt. In einer nach wie vor friedlosen, unerlösten Welt kann der Dienst am Nächsten aber auch die Notwendigkeit einschließen, den Schutz von Recht und Leben durch den Gebrauch von Gegengewalt zu gewährleisten (vgl. Röm 13,1-7). Beide Wege, nicht nur der Waffenverzicht, sondern ebenso der Militärdienst, setzen im Gewissen und voreinander verantwortete Entscheidungen voraus.“11

Und auch hinsichtlich der Frage nach der ethischen Legitimierung nuklearer Abschreckung stehen beide gegensätzliche Haltungen – der Nuklearpazifismus, wonach „die Drohung mit Nuklearwaffen heute nicht mehr als Mittel legitimer Selbstverteidigung betrachtet werden“12 könne, und die Position, nach der „die Abschreckung gültiges Prinzip“13 bleibe – unvermittelt nebeneinander. Die Grundidee der Heidelberger Thesen, den an sich unvereinbaren Positionen ihren Antagonismus zu nehmen, geht damit verloren. Auch inhaltlich greift diese Konstellation der EKD-Denkschrift zu kurz; beide einander ausschließende Haltungen und Maximen sind nicht widerspruchsfrei und können nicht voneinander losgelöst betrachtet werden.

Ethische Zugänge zur nuklearen Abschreckung

Prinzipiell lassen sich in friedensethischen Debatten um die nukleare Abschreckung drei grundlegende Positionen voneinander unterscheiden:

  1. „Der Einsatz nuklearer Waffen muß stets verwerflich sein, folglich auch der Besitz zum Zwecke der Abschreckung.
  2. Der Einsatz kann in bestimmten Formen und unter bestimmten Umständen legitim sein, folglich kann der Besitz gerechtfertigt werden.
  3. Während der Einsatz stets als verwerflich gelten muß, kann der Besitz zum Zwecke der Abschreckung zu rechtfertigen sein.“14

Bei allen stellen sich kritische Anfragen: Vertreterinnen und Vertreter der ersten Position müssen sich fragen lassen, wie sie es verantworten können, den Einsatz von Atomwaffen einseitig „durch keine Gegenmacht eingeschränkte Option den Skrupellosen und Aggressiven [zu] überlassen“15. Denn Nuklearwaffen sind entwickelt und präsent. Zwar lassen sich auch Hoffnungen auf eine atomwaffenfreie Welt in Anschlag bringen. Angesichts aktueller Entwicklungen (wie der bereits angesprochenen Renaissance der Geopolitik) scheint diese aber eher ferne Vision als politische Realität. Und auch der Atomwaffenverbotsvertrag von 2017 vermag es nicht, die Nuklear- und NATO-Staaten mit einzubeziehen.

Die zweite Position kann das Glaubwürdigkeitsproblem nuklearer Abschreckung zwar umgehen, ist aber mit dem Problem der Verhältnismäßigkeit konfrontiert und der Frage, wie ein nuklearer Einsatz überhaupt mit einer differenzierten und verhältnismäßigen Anwendung von Gewalt einhergehen kann. Selbst die Entwicklungen „kleiner“ Atomwaffen („Mini-Nukes“) können das Problem der Verhältnismäßigkeit nicht lösen, denn auch bei Atomwaffen mit geringer Sprengkraft wären „Kollateralschäden an der Zivilbevölkerung infolge der Verstrahlung durch den radioaktiv verseuchten Auswurf ungeheuer groß“16.

Befürworterinnen und Befürworter der dritten Position müssen sich schließlich dem Dilemma stellen, mit Waffen zu drohen, die niemals eingesetzt werden dürfen. Nukleare Abschreckung bedarf der hinreichenden Entschlossenheit, diese im Ernstfall auch einzusetzen. Entfällt diese Handlungsoption, verfehlt Abschreckung ihre Wirkung. So liegt dieser Option die prekäre Annahme zugrunde, „durch das bewußte Eingehen von Risiken [...] den Gegner zu einer bestimmten positiven Verhaltensweise anzuregen beziehungsweise ihn von spezifischen Handlungen abzuhalten“17.

Die achte Heidelberger These, „durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern“, ist – auch wenn das „Dasein“ nicht näher spezifiziert wird – der dritten Position zuzurechnen. Zu fragen wäre zunächst, ob sich dieser Ansatz in den vergangenen Jahrzehnten bewährt hat. Die Antwort fällt zwiespältig aus: Einerseits dürfte die nukleare Abschreckung – unbenommen aller Ungewissheiten – dazu beigetragen haben, einen Atomkrieg zu verhindern. Andererseits hat sie eine nachhaltige Abrüstung nicht befördern können. Eine Dämpfung der nuklearen Rüstungsdynamik ist aber grundsätzlich möglich, auch wenn es dazu begünstigender Rahmenbedingungen bedarf; dafür stehen beispielsweise der INF- und der New-START-Vertrag. Und auch wenn der Nichtverbreitungsvertrag – wie häufig zu Recht kritisiert – zu keiner nachhaltigen Reduzierung des atomaren Potenzials der Nuklearstaaten geführt hat, konnte er zumindest die Proliferation begrenzen.

Nukleare Abschreckung unter neuen weltpolitischen Konstellationen

Wie ist die Strategie der nuklearen Abschreckung unter heutigen Prämissen zu bewerten? Das grundlegende Dilemma, das „doppelte Risiko“18, wonach Kriegsverhütung durch nukleare Abschreckung versagen, zugleich aber auch ein einseitiger nuklearer Waffenverzicht beziehungsweise Nuklearwaffen ausschließlich in Händen von Autokraten oder Diktatoren einen Frieden in Freiheit gefährden kann, ist nach wie vor gegeben.

Mit der Wiederkehr der Geopolitik scheint die Strategie der nuklearen Abschreckung politisch eine Renaissance zu erfahren. Dabei haben die neuen weltpolitischen Konstellationen der letzten Jahre – seien es die komplexeren multipolaren Strukturen oder die aktuellen Militärstrategien von NATO und Nuklearstaaten – zweifellos die Hemmschwelle eines Einsatzes atomarer Waffen sinken und die Risiken eines (auch zufällig ausgelösten) Nuklearkrieges ansteigen lassen. Die kriegsverhütende Funktion nuklearer Abschreckung ist fragiler geworden.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass ein einseitiger Verzicht atomarer Waffen die Wahrscheinlichkeit ihres Einsatzes verringern würde; vielmehr wäre auch diese Option eine Gefahr für den Frieden. Das beträfe weniger eine deutsche Aufgabe der nuklearen Teilhabe. Aber man stelle sich nur hypothetisch vor, dass ausschließlich Länder wie Nordkorea oder Russland Nuklearwaffen besäßen. Wie wäre es dann um die Freiheit von Ländern mit anderen Wert- und Ordnungsvorstellungen (wie die westliche Welt) oder ehemaliger Sowjetrepubliken, die sich nunmehr dem Einfluss Russlands entziehen, bestellt?

Und auch die neuen technologischen Entwicklungen – taktische Kernwaffen geringerer Sprengkraft, mit denen sich zugleich die Führbahrkeit begrenzter Nuklearkriege verbindet – führen zu keinem Paradigmenwechsel. Zum einen ist die Debatte um die begrenzte Kriegsführungsmöglichkeit nicht neu; seit den 1950er-Jahren steht diese im Fokus strategischer Überlegungen.19 Zum anderen liegen die technischen Möglichkeiten völkerrechtlich legitimer, das heißt nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Unterscheidungsgebot geführter atomarer Kriege nach wie vor in weiter Ferne.20 Darüber hinaus spricht auch weiterhin vieles gegen die Wahrscheinlichkeit einer (nicht legitimierbaren) begrenzten atomaren Kriegsführung. So besteht das bis zur eigenen Vernichtung reichende Eskalationsrisiko begrenzter – und auch nur gegen taktische Ziele gerichteter – Nukleareinsätze nach wie vor:

„Selbst wenn der Krieg anfangs mit sogenannten wenig ertragreichen Kernwaffen geführt werden sollte, wird die verlierende Seite stets vor der Versuchung stehen, das Gleichgewicht durch den Gebrauch von Waffen mit größerer Stärke wiederherzustellen, und damit wiederum die Gegenvergeltung herausfordern. Hinzu kommt […], daß Beschränkungen der Größe der anzuwendenden Waffen in der Praxis nicht erzwungen werden können, und jede Seite wird deshalb dem Gegner durch den Gebrauch der größten geeigneten Waffen zuvorzukommen suchen.“21

Ein begrenzter Nukleareinsatz wäre extrem voraussetzungsreich, müssten beiden Seiten „zuverlässige Nachrichten über die Absichten der anderen zur Verfügung stehen“22. Damit bleibt er – ungeachtet aktueller Militärstrategien – nicht nur unmöglich, sondern vor allem auch für alle Seiten unerwünscht.23

Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen? Lediglich eine Abschaffung von Atomwaffen zu fordern, erweist sich als zu einfach. Eine Aufgabe ist unmöglich, wenn sie nicht allseitig ist. Zudem kann sie „zu einer völligen Umkehrung von Wirkung und Ursache verleiten, wenn die Nuklearwaffen als Ursache der Gefahr ausgegeben werden, statt die politischen Ursachen des Konflikts im Auge zu behalten“24. Das heißt nicht, auf die Vision einer Welt ohne Atomwaffen zu verzichten. Man muss aber zwischen Hoffnung (auch im Glauben) und realpolitischer Umsetzung differenzieren. Frieden ist ein Prozess. Die Komplementarität der Heidelberger Thesen bringt diesen Prozesscharakter zum Ausdruck. Dabei gilt es, das „Noch“ der Heidelberger Thesen näher zu bestimmen. Es impliziert Interimslösungen. Diese dürfen aber nicht – wie Wolfgang Lienemann moniert – so weit interpretiert werden, ihm eine „letztlich zeitlose Gültigkeit für die Dauer dieser gefallenen Welt“25 zuzuschreiben. Vielmehr müssen sie als „Bestandteil eines Konzepts des politischen Wandels“26 gefasst werden. So ist das „Noch“ nicht lediglich zeitlich, sondern konditional zu interpretieren. Nukleare Abschreckung kann „eine heute noch mögliche“, das heißt ethisch verantwortbare Option darstellen, wenn sie an Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte rückgebunden wird, um einem Frieden in Freiheit näher zu kommen.

Der Atomwaffenverbotsvertrag mag hier ein wichtiges Signal geben, auch im Sinne einer friedensethischen Komplementarität, eine politische Durchschlagskraft besitzt er nicht, ist er ohne die Nuklear- und NATO-Staaten geschlossen worden. Zudem konstatiert Harald Müller, führender Frankfurter Friedensforscher: „Die Qualität des Vertrags bietet im Vergleich zum NVV [Nichtverbreitungsvertrag, Anm. d. Verf.] keinen großen Fortschritt und in einigen Details sogar Rückschritte.“27 So reiße er Regelungslücken neu auf, „die mit dem NVV und Beschlüssen seiner Überprüfungskonferenzen (etwa zur Kontrolle von Dual-Use-Gütern) geschlossen schienen“28.

Ausblick: Nukleare Abrüstung durch gemeinsame Sicherheit

Der Beitrag plädiert für ein Ernstnehmen der Komplementarität der Heidelberger Thesen unter Einschluss nuklearer Abschreckung. Das negiert nicht das Ziel der Ächtung von Nuklearwaffen, betont aber den Prozesscharakter des Friedens. Mit dem „Noch“ der Heidelberger Thesen verbinden sich weitgehende rüstungspolitische Schritte. Dabei wird man auf die Grundidee der gemeinsamen Sicherheit nicht verzichten können. Mit dem Begriff der gemeinsamen Sicherheit ist der Lösungsansatz bereits angezeigt: Sicherheit ist nicht mehr voreinander, sondern nur noch miteinander zu suchen.29 Das kann sich heute nicht mehr nur auf die USA und Russland beschränken; multipolare Strukturen erfordern die Einbeziehung aller relevanten Akteure. Das erschwert gemeinsame Sicherheit, dennoch ist sie alternativlos. Darauf verweisen auch die mit den neuen technologischen Entwicklungen und weltpolitischen Konstellationen einhergehenden Risiken. Frieden als soziales Phänomen kann nicht durch einen einzelnen – auch kollektiven – Akteur, sondern immer nur gemeinsam verwirklicht werden. Bei der geforderten Rüstungskontrolle und Abrüstung kommt vertrauensbildenden Maßnahmen ein besonderer Stellenwert zu. Dieser Zugang ist nicht neu, aber in den letzten Jahrzehnten mit dem Fokus auf Institutionen des liberalen Friedens wie EU und NATO – auch in innerkirchlichen Debatten – in gravierender Weise vernachlässigt worden. Nachhaltige rüstungspolitische Schritte müssen, wollen sie erfolgreich sein, mit einer Stärkung von kooperativen Strukturen und Organisationen wie der OSZE einhergehen.

Zugleich muss Abrüstung stufenweise und für alle Staaten gangbare Schritte beinhalten. Im Hinblick auf die nukleare Abrüstung kann dies beispielsweise von atomwaffenfreien Zonen über negative Sicherheitsgarantien30 bis hin zu Begrenzungen auf ausschließlich strategische Nuklearwaffen oder eine Minimalabschreckung reichen. Hier bedarf es aber auch der Entwicklung neuer und alternativer Abrüstungsschritte, die in der Lage sind, entsprechende Anreize auch für Nuklearwaffenstaaten zu schaffen. Gesucht werden müssen Win-win-Situationen. Und erst am Ende dieses Weges kann ein Global Zero, eine Ächtung von Nuklearwaffen, stehen.

Zudem stellt die Umsetzung gemeinsamer Sicherheit nicht nur eine Aufgabe politischer Eliten dar, sie erfordert zugleich gesellschaftliche Anstrengungen:

„Erst wenn die Denkfigur der gemeinsamen Sicherheit Gemeingut und der Bewußtseinswandel weniger zur Selbstverständlichkeit für viele geworden ist, werden die Baumeister die nötige Legitimation für den Umbau besitzen.“31

Den Kirchen kommt hierbei eine nicht unerhebliche Bedeutung zu, können sie im Namen des gerechten Friedens dazu beitragen, Vertrauen aufzubauen und eine neue Dialogkultur zu befördern, ist Dialog gerade dort am drängendsten, wo er unmöglich erscheint.32

1 Dieser Beitrag basiert auf Werkner, Ines-Jacqueline (2019): „Zur Aktualität der Heidelberger Thesen in der Nuklearfrage – ein Kontrapunkt.“ In: Werkner, Ines-Jacqueline und Hoppe, Thomas (Hg.): Nukleare Abschreckung in friedensethischer Perspektive. Wiesbaden, S. 47–61. Die Autorin bedankt sich beim Springer VS für das Recht auf Wiederabdruck.

2 EKD-Synode 1958, zit. nach Härle, Wilfried (2011): Ethik. Berlin, S. 396.

3 Heidelberger Thesen zur Frage von Krieg und Frieden im Atomzeitalter (1959). Abgedruckt in: Wilkens, Erwin (Hg.) (1982): Christliche Ethik und Sicherheitspolitik. Beiträge zur Friedensdiskussion. Frankfurt a. M., S. 237–247.

4 Mitglieder dieser Kommission waren u. a. der Physiker und Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker, der Physiker Günter Howe, die Theologen Helmut Gollwitzer, Karl Janssen, Hermann Kunst, Edmund Schlink und Erwin Wilkens, der Historiker Richard Nürnberger, der Jurist Ulrich Scheuner sowie der damals neu berufene Leiter der FEST, der Philosoph Georg Picht.

5 Rudolf, Peter (2018): Aporien atomarer Abschreckung. Zur US-Nukleardoktrin und ihren Problemen. Berlin.

6 Vgl. Rudolf, Peter (2019): „Zur Politik und Ethik nuklearer Abschreckung unter veränderten internationalen Bedingungen“. In: Werkner, Ines-Jacqueline und Hoppe, Thomas (Hg.): Nukleare Abschreckung in friedensethischer Perspektive. Wiesbaden, S. 85–104, S. 87.

7 Rudolf, Peter (2018): US-Geopolitik und nukleare Abschreckung in der Ära neuer Großmachtrivalitäten. Berlin.

8 Lienemann, Wolfgang (2019): „Zur Aktualität der Heidelberger Thesen in der Nuklearfrage“. In: Werkner, Ines-Jacqueline und Hoppe, Thomas (Hg.): Nukleare Abschreckung in friedensethischer Perspektive. Wiesbaden, S. 13–46, S. 38.

9 Weizsäcker, Carl Friedrich von (2002 [1943]): Zum Weltbild der Physik. 14. Aufl. Stuttgart, S. 331.

10 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (1994): Schritte auf dem Weg des Friedens. Orientierungspunkte für Friedensethik und Friedenspolitik. Hannover, S. 23 f.

11 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (2007): Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Gütersloh, Ziff. 60.

12 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (2007), Ziff. 162.

13 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (2007), Ziff. 164.

14 Quinlan, Michael (1989): „Die Ethik der nuklearen Abschreckung. Eine Kritik des Hirtenbriefs der amerikanischen Bischöfe“. In: Nerlich, Uwe und Rendtorff, Trutz (Hg.): Nukleare Abschreckung – Politische und ethische Interpretationen einer neuen Realität. Baden-Baden, S. 185–220, S. 195.

15 Quinlan, Michael (1989), S. 196.

16 Barleon, Leopold (2012): „Heben Mini-Nukes die Singularität auf?“ In: Eisenbart, Constanze (Hg.): Die Singuläre Waffe. Was bleibt vom Atomzeitalter? Wiesbaden, S. 129–141, S. 141.

17 Senghaas, Dieter (1981): Abschreckung und Frieden. Studien zur Kritik organisierter Friedlosigkeit. 3. Aufl. Frankfurt a. M., S. 124.

18 Lienemann, Wolfgang (1982): „Geschichte und Zukunft der Komplementarität“. In: Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste (Hg.): Christen im Streit um den Frieden. Freiburg, S. 169–177, S. 172.

19 Vgl. Kissinger, Henry A. (1959): Kernwaffen und auswärtige Politik. München, S. 149 ff.; Schmidt, Helmut (1961): Verteidigung oder Vergeltung. Stuttgart, S. 124.

20 Vgl. Altmann, Jürgen (2019): „Neue Typen von Kernwaffen und ihren Trägern. Gefahren für die strategische Stabilität“. In: Werkner, Ines-Jacqueline und Hoppe, Thomas (Hg.): Nukleare Abschreckung in friedensethischer Perspektive. Wiesbaden, S. 105–123.

21 Kissinger, Henry A. (1959), S. 149.

22 Kissinger, Henry A. (1959), S. 152.

23 Vgl. Kissinger, Henry A. (1959), S. 150.

24 Nerlich, Uwe und Rendtorff, Trutz (1989): „Einleitung der Herausgeber“. In: Dies. (Hg.): Nukleare Abschreckung – Politische und ethische Interpretationen einer neuen Realität. Baden-Baden, S. 19–53, S. 36 f.

25 Lienemann, Wolfgang (1982), S. 173.

26 Nerlich, Uwe und Rendtorff, Trutz (1989), S. 34.

27 Müller, Harald (2018): „Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und der neue Kernwaffenverbotsvertrag – harmonisch, kompatibel, unverträglich?“ In: Sicherheit und Frieden 36 (2), S. 61–66, S. 66.

28 Müller, Harald (2018), S. 65.

29 Vgl. Schubert, Klaus von (1992): Von der Abschreckung zur gemeinsamen Sicherheit. Baden-Baden, S. 161.

30 Gemeint ist die Garantie, Nicht-Nuklearstaaten nicht mit Nuklearwaffen anzugreifen.

31 Schubert, Klaus von (1992), S. 164.

32 Vgl. Reißig, Rolf (2008): „Weltgesellschaft – Dialog- und Transformationsprojekt des 21. Jahrhunderts“. In: Bahr, Egon (Hg.): Weltgesellschaft. Ein Projekt von links! Berlin, S. 21–40, S. 34.

Zusammenfassung

Ines-Jacqueline Werkner

Ines-Jacqueline Werkner ist Leiterin des Arbeitsbereiches Frieden an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. in Heidelberg und Privatdozentin am Institut für Politikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie studierte Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, promovierte und habilitierte sich in der Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Sie arbeitete u. a. am European University Center for Peace Studies in Stadtschlaining/Österreich und hatte verschiedene Gast- und Vertretungsprofessuren inne (Vilnius, Kiel, Luzern).

ines-jacqueline.werkner@fest-heidelberg.de


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Heinz-Günther Stobbe
Warten auf Harmagedon: Theologische und ethische Aspekte der nuklearen Abschreckung
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Zur Aktualität der Heidelberger Thesen
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Die fehlerhafte Logik nuklearer Abschreckung als internationale Sicherheitsstrategie – eine feministisch-postkoloniale Betrachtung
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