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Zivilcourage im Militär – kein Widerspruch!

„Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erfüllen ihren Auftrag, wenn sie aus innerer Überzeugung für Menschenwürde, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität und Demokratie als den leitenden Werten unseres Staates aktiv eintreten.“

Diese in der Zentralen Dienstvorschrift A-2600/1 „Innere Führung – Selbstverständnis und Führungskultur“ festgehaltenen Grundwerte leitet die Bundeswehr aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ab. Sie sollen den Soldatinnen und Soldaten als Basis bei allen Gewissensentscheidungen dienen, die sie im Dienstalltag oder auch im Einsatz treffen müssen. In letzter Konsequenz kann dies schließlich die Entscheidung sein, im Kampf auch töten zu müssen. Die Bundeswehr stellt daher hohe Anforderungen an die Persönlichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Ihr Selbstverständnis soll sich an den Grundsätzen der Inneren Führung als Leitlinien orientieren.

Trotz dieses hohen ethisch-moralischen Anspruchs beeinflussen in jüngster Zeit vielfach Meldungen über rechtsextremistische Umtriebe das Bild der Bundeswehr in der Öffentlichkeit. Ende April 2017 erschütterte der Fall Franco A. die Streitkräfte. Der Oberleutnant soll sich als Flüchtling ausgegeben und einen Anschlag auf Politiker und andere Personen der Öffentlichkeit geplant haben. Im Zuge der sich anschließenden Ermittlungen ergab sich sogar der Verdacht, dass es innerhalb der Bundeswehr ein rechtes Netzwerk gebe. Parallel dazu erfuhr die Öffentlichkeit im August 2017 von der Abschiedsfeier für einen Kompaniechef des Kommandos Spezialkräfte (KSK), auf der Rechtsrock gehört und der Hitlergruß gezeigt worden sein soll. Seitdem war das KSK ein Arbeitsschwerpunkt des Militärischen Abschirmdienstes. Die in diesem Rahmen geführten Untersuchungen führten im Mai 2020 zu dem Fund eines regelrechten Munitions- und Sprengstofflagers sowie von NS-Devotionalien bei einem KSK-Soldaten. Zuletzt erfuhr die Öffentlichkeit im Frühjahr 2021 von Exzessen in einem Panzergrenadierzug in Rukla (Litauen), bei denen Soldaten des Zuges rechtsextremistische und antisemitische Lieder sowie am 20. April ein „Geburtstagsständchen“ für Adolf Hitler angestimmt haben sollen. Diese Fälle sind höchst besorgniserregend. Wie konnte es so weit kommen? Ist die innere Überzeugung dieser Soldaten ihrer näheren Umgebung bis dahin tatsächlich verborgen geblieben? Hat sich niemand daran gestört? Warum hat niemand etwas dagegen unternommen?

Diese sich aufdrängenden Fragen richten sich in erster Linie an die Kameradinnen und Kameraden sowie die unmittelbaren Vorgesetzten. Diesen obliegt es, über die ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten Dienstaufsicht auszuüben, sie im Blick zu haben und deren persönliche sowie charakterliche Entwicklung intensiv zu verfolgen. Schließlich sind es auch die Disziplinarvorgesetzten, die mit der dienstlichen Beurteilung maßgeblichen Einfluss darauf haben, welchen Werdegang eine Soldatin oder ein Soldat nehmen kann. Der Anspruch, diese hohe Verantwortung gewissenhaft wahrnehmen zu können, steht seit längerer Zeit immer größeren Hürden gegenüber. Zahlreiche bürokratische Verpflichtungen binden die Vorgesetzten und nehmen ihnen immer häufiger die Zeit, bei ihrer Truppe zu sein. Hinzu kommt der zunehmende Verlust von Gelegenheiten, sich nach Dienstschluss zusammenzusetzen, sich auszutauschen und miteinander zu sprechen, da immer weniger Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit haben, innerhalb der Kaserne zu wohnen. Auch die Trennung von Unterkunfts- und Funktionsgebäuden wirkt sich aus, denn damit schwinden Gemeinschaft und Zusammenhalt sowie die Möglichkeiten einer informellen sozialen Kontrolle gerade auch der jüngeren kasernenpflichtigen Soldatinnen und Soldaten. Zuletzt schließt das hierarchische Gefälle zwischen Vorgesetzten und Untergebenen zwar einen freundschaftlichen Umgang miteinander nicht aus, es kann aber Hindernis sein, sich untereinander vollständig zu öffnen und zu vertrauen.

Wo gegenüber Vorgesetzten eine gewisse Distanz normal ist, herrscht unter Kameradinnen und Kameraden häufig ein viel engeres Verhältnis. Die gemeinsame Zugehörigkeit zu einer Einheit verbindet, man verbringt viel Zeit miteinander und spricht dabei auch über persönliche Probleme oder Meinungen. Hier stellt sich noch stärker die Frage, wie Kameradinnen und Kameraden besagte unter Verdacht stehende Soldaten erlebt und wahrgenommen haben. Haben sie von deren Denkweise und Ansichten nichts bemerkt? Hätten sie es nicht bemerken müssen? Wollten sie es möglicherweise nicht bemerken? Denn vielleicht handelte es sich um einen Kameraden, mit dem man sich gut verstand oder sogar befreundet war. Besonders in solchen Fällen liegt es nahe, dass man sich die Dinge zunächst schönredet, dass der gute Freund nun einmal etwas konservativer eingestellt sei, dass die Äußerung vielleicht ein Ausrutscher sei, dass er doch kein Rechtsextremist sein könne. Es ist menschlich, mit einer solchen Verdrängungstaktik vor sich selbst zu rechtfertigen, warum man die Sache für sich behält und passiv bleibt.

Eine solche Passivität benötigt daher Grenzen – eine Schwelle, ab der man sich zum Handeln gezwungen sieht, ab der man nicht mehr wegschauen kann, sondern hinschauen muss und die Alarmzeichen meldet. Die gesellschaftlichen Werte und Normen geben hier generell einen guten Rahmen vor. Häufig nützt es schon, auf das Bauchgefühl zu hören, ob die innere Stimme sagt: „Das tut man nicht!“ Den exakten Grenzverlauf bestimmt aber jede und jeder Einzelne für sich selbst durch die eigenen Moralvorstellungen. Je gefestigter und konkreter diese sind, desto exakter definiert sich die Toleranzgrenze, was nicht mehr zu akzeptieren ist, desto leichter ist zu begründen, warum eine Schwelle überschritten wurde, und desto besser kann man für seine Überzeugung eintreten und seine Werte gegenüber anderen verteidigen. Vorgesetzte müssen hier Hilfestellung geben und ihren Soldatinnen und Soldaten aufzeigen, welche Differenzen sie untereinander regeln können und sollten – und welche nicht. Es ist der schmale Grat zwischen unkameradschaftlichem Ankreiden und Verpfeifen auf der einen Seite und der notwendigen Aufklärung von zweifelhaftem Verhalten oder Gedankengut auf der anderen Seite, den Vorgesetzte definieren und greifbar machen müssen.

Wenn aber diese Linie überschritten wird, muss auch gewährleistet sein, dass Meldungen über Kameradinnen und Kameraden nicht verpönt sind und ins Leere laufen, sondern ernst genommen und untersucht werden. Es kommt beispielsweise immer noch vor, dass Vorgesetzte Meldungen über sexuelle Belästigung nicht mit dem nötigen Respekt begegnen und daher keine Ermittlungen aufnehmen. Mitunter tun sie sexuell motivierte Berührungen als „zufällig“ ab oder bewerten herabwürdigende Äußerungen als „Spaß“. So vermitteln sie aber der meldenden Soldatin oder dem meldenden Soldaten das Gefühl, nicht Opfer, sondern Täterin beziehungsweise Täter zu sein, und erreichen damit das Gegenteil von dem, was Ziel der Inneren Führung ist: einen eigenen Wertekompass zu entwickeln, dafür einzustehen und danach zu handeln.

Gerade im Kameradenkreis kann es sehr schwerfallen, von einer etablierten Anschauung abzuweichen und dagegen zu argumentieren. Besonders für jüngere Soldatinnen und Soldaten kann es ein Kraftakt sein, sich zu separieren und gegen den Gruppendruck eine Einzelmeinung zu vertreten. Solange dies mit neckenden oder herausfordernden Bemerkungen verbunden ist, bleibt es unproblematisch und erträglich. Ganz anders sieht es aus, wenn ein solches Verhalten zu abfälligen Äußerungen, Anfeindungen oder einem Ausschluss aus der Gemeinschaft führt. Die Motivation, aufgrund der eigenen Überzeugung auch solche Reaktionen auszuhalten, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier anlässlich des 65-jährigen Bestehens der Bundeswehr in klaren Worten auf den Punkt gebracht: „Es ist richtig, sich an der Aufdeckung extremistischer Aktivitäten zu beteiligen. Es ist kein Verrat und es ist keine Ehrverletzung, sondern genau das Gegenteil.“

Als Wehrbeauftragte sehe ich darin eine Form von Tapferkeit. Es ist Ausdruck von dem, was gemeinhin als Zivilcourage bezeichnet wird – einem Ausdruck, der militärische Wurzeln hat. Der Begriff „Courage“ wurde in der Soldatensprache des 16. Jahrhunderts als Bezeichnung für Mut, Beherztheit und Entschlossenheit aus dem Französischen entlehnt. Um ihn auch im nicht militärischen Kontext verwenden zu können, entwickelte sich später die Modifikation „Zivilcourage“. Der Duden definiert sie als „Mut, den jemand beweist, indem er humane und demokratische Werte (zum Beispiel Menschenwürde, Gerechtigkeit) ohne Rücksicht auf eventuelle Folgen in der Öffentlichkeit, gegenüber Obrigkeiten, Vorgesetzten u. a. vertritt“. In Deutschland ist Zivilcourage im Militär daher kein Wortwiderspruch, sondern vielmehr ein Synonym für das Konzept der Staatsbürgerin und des Staatsbürgers in Uniform.

Als eine Konsequenz dieses Prinzips herrscht in der Bundeswehr kein Kadavergehorsam. Zur Gehorsamspflicht der Soldatinnen und Soldaten gehört stattdessen sogar die Erwartungshaltung des Staates, einen Befehl zu verweigern, der im Widerspruch zu den Normen des Rechtsstaats steht oder die Menschenwürde verletzt. Der Historiker Fritz Stern fasste dies 2010 in seiner Ansprache zum Jahrestag des 20. Juli 1944 mit dem Befund zusammen: „Der Gedanke des Staatsbürgers in Uniform ist Leitfigur der Bundeswehr; die Mahnung, dass selbst der Soldat seinem Gewissen folgen muss – bis hin zum Ungehorsam – ist Erbe des Widerstands.“ Den Widerständlern habe seinerzeit ein tiefer Glaube an Gott Rückhalt und Rechtfertigung gegeben. Sie alle hätten „ein durchdringendes Verantwortungsgefühl – ein Pflichtgefühl aus Tradition, im Sinne der Humanität, überzeugt von den Geboten der Menschlichkeit“ gehabt.

Mit Aussetzung der Wehrpflicht haben ein solches Verantwortungsgefühl und Zivilcourage von Soldatinnen und Soldaten an Bedeutung gewonnen. Zuvor war die Truppe über Jahrzehnte hinweg durch die Einbindung von Wehrpflichtigen geprägt und stellte einen Spiegel der Gesellschaft dar. Viele der jungen Männer, die ihren Wehrdienst absolvierten, hätten ohne diese Verpflichtung vermutlich nie den Weg in die Bundeswehr gewählt. Gerade ihre Anwesenheit in der Truppe hatte jedoch einen entscheidenden Vorteil. Denn allein aufgrund der Unfreiwilligkeit behielten sie einen kritischen Blick auf die Streitkräfte und das Dienstgeschehen, was viele der an die damaligen Wehrbeauftragten gesendeten Eingaben belegen. Zugleich schloss dies nicht aus, dass sie die Herausforderungen des Militärdienstes nicht auch zu schätzen lernten und sich als Soldaten auf Zeit verpflichteten. Generell stellten die Wehrpflichtigen einen nicht unbeachtlichen Teil des militärischen Nachwuchses. In der heutigen Bundeswehr als faktischer Berufsarmee fehlt diese Bandbreite des gesellschaftlichen Spektrums. Wer damals noch gezwungen war, unfreiwillig seinen Wehrdienst abzuleisten, würde heute wohl kaum freiwillig seinen Weg in die Streitkräfte finden. Diese Bevölkerungsgruppe wird von der Truppe daher nicht mehr abgebildet, womit gleichzeitig die bis dahin garantierte Selbstkritik in den eigenen Reihen entfällt. Diese Lücke können vor allem diejenigen füllen, die einen gesunden Menschenverstand und gefestigte Moralvorstellungen mitbringen oder in der Bundeswehr entwickeln.

Dass Zivilcourage in der Bundeswehr keine theoretische Hülse ist, sondern tagtäglich von der Truppe gelebt wird, zeigen die zahlreichen Meldungen über Hilfeleistungen von Soldatinnen und Soldaten bei Verkehrsunfällen oder Notsituationen im Alltag. Auch im Rahmen der Amtshilfeeinsätze bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sowie bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands haben sie bei Bedarf situationsgerecht und entschlossen reagiert. Immer wieder führt ihr beherztes Eingreifen dazu, dass Menschen aus gesundheitlicher Gefahr gerettet werden und nur überleben, weil Truppenangehörige ohne zu zögern auf ihr Wissen zurückgreifen und Erste Hilfe leisten. Zu verdanken ist dies ganz wesentlich der hervorragenden sanitätsdienstlichen und ethischen Ausbildung in den Streitkräften. In vielen Bereichen leben die Vorgesetzten den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten in vorbildlicher Weise vor, wie die Grundsätze der Inneren Führung zu verstehen sind. Sie zeigen ihnen beispielhaft auf, wie sie gewissenhafte Entscheidungen treffen können, selbst wenn sie gezwungen sind, im Bruchteil einer Sekunde verantwortungsvoll zu reagieren.

So wie sie bei einem Unfall nahezu automatisch ihre erlernten Kenntnisse anwenden, sollten Soldatinnen und Soldaten auch befähigt sein, extremistische Tendenzen bei Kameradinnen und Kameraden zu erkennen und darauf adäquat zu reagieren. Hier sind das Bundesministerium der Verteidigung und die Kommandobehörden gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Es ist essenziell, dass für politische, historische und ethische Bildung genügend Zeit zur Verfügung steht und Unterrichtseinheiten auch stattfinden. Überdies müssen Vorgesetzte ausreichend Möglichkeiten haben, sich mit ihren Soldatinnen und Soldaten auseinanderzusetzen und zu unterhalten. Denn Gespräche und Diskussionen sind ein entscheidender Bestandteil der Dienstaufsicht und befähigen die Vorgesetzten, ihre Truppe anzuleiten und zu lenken. Im Idealfall führt dies zu einem persönlichen Miteinander, das nicht durch hierarchische Unterschiede belastet, sondern von gegenseitigem Vertrauen und Offenheit untereinander geprägt ist. So könnte die Bundeswehr dafür sorgen, dass Zivilcourage im Militär auch zukünftig kein Widerspruch ist.