Zum Hauptinhalt springen

Die Innere Führung als Antwortversuch auf die Frage der (militärischen) Gewalt: Theologisch-ethische Anmerkungen zur gegenwärtigen Debatte

Das Konzept der Inneren Führung mit seinem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform ist für die deutsche Bundeswehr Dreh- und Angelpunkt ihrer Organisationsphilosophie und Führungskultur. Sie zielt darauf ab, das Selbstverständnis deutscher Soldatinnen und Soldaten und damit auch ihre Entscheidungen und Handlungen im militärischen Dienst an bestimmte Wertvorstellungen zu binden – nämlich an genau jene Werte, die auch das deutsche Grundgesetz schützen, fördern und verwirklichen soll: Menschenwürde, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie. Dieser nicht aufzuhebende Konnex zwischen den Verfassungswerten und dem militärischen Ethos der gesamten Bundeswehr verdeutlicht dabei in erster Linie, dass sich das soldatischen Selbstverständnis gerade nicht aus einem militärischen Sonderethos speisen soll, sondern in der Mitte der Gesellschaft verankert sein muss. Damit stellt die Innere Führung eine militärpraktische Philosophie dar, die die Bundeswehr von vielen anderen Armeen weltweit unterscheidet.

Mit diesem Konzept hat sich die Bundeswehr daher radikal von einem Befehl-und-Gehorsam-Typus des soldatischen Lebens abgewendet. Soldatinnen und Soldaten werden in aller Ernsthaftigkeit als moralische Subjekte ernst genommen und gefordert, das heißt sie tragen unmittelbar Verantwortung für ihr eigenes Handeln im militärischen Dienst. Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen ist daher nicht der Befehl, sondern das je eigene Gewissen der Soldatinnen und Soldaten Richtschnur ihrer Handlungen. Es würde aber zu kurz greifen, die Innere Führung lediglich auf ihre individualethischen Implikationen zu reduzieren. Sie hat darüber hinaus auch einen wichtigen systemischen Wert für das militärische Gefüge Deutschlands. Die Innere Führung soll nämlich gewährleisten, dass innerhalb der Bundeswehr nicht allein eine reine Militärlogik zum Maßstab der einsatzbezogenen Praxis gemacht wird. Welches Vorgehen in einer konkreten militärischen Lage von den Soldatinnen und Soldaten gefordert ist, darf sich nicht allein aus dem militärisch Notwendigen ergeben, vielmehr soll sich die soldatische Praxis im Letzten an einer menschenrechtsbasierten Friedenslogik orientieren. In diesem Sinne muss sich die Bundeswehr – gerade und vor allem in ihren Einsätzen – stets als Armee für den Frieden verstehen und ihr Tun an der Ermöglichung, Durchsetzung und Bewahrung dieses Friedens orientieren. Durch die Innere Führung hat sich die Bundeswehr also nicht nur verpflichtet, diese Werte innerhalb der eigenen Organisationskultur – soweit es die besonderen soldatischen Pflichten zulassen – zu implementieren, sondern auch deren Durchsetzung nach außen zu fördern.

Doch auch damit ist die Funktion der Inneren Führung noch nicht vollkommen erfasst. Denn sie soll schließlich noch sicherstellen, dass es zu keiner Entfremdung zwischen Militär und Gesellschaft kommt. Als Staatsbürger in Uniform sollen Soldatinnen und Soldaten eben integraler Bestandteil der staatsbürgerlichen Gemeinschaft sein und bleiben, indem sie sich deren Werte aneignen, diese repräsentieren und gegebenenfalls mit militärischen Mitteln verteidigen.

Erfreulicherweise konnte der beendete Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan nun auch zeigen, dass die Theorie der Inneren Führung ihren militärpraktischen Niederschlag in der Truppe findet: „Exzesse und Entgrenzungen […] sind über die deutschen Streitkräfte nicht bekannt geworden. Der durch das Primat des Zivilen justierte ethische und moralische Wertkompass konnte offenbar stärkere Gewaltzurückhaltung habitualisieren und derartige Ereignisse in größerem Umfang verhindern. Deutsche Soldatinnen und Soldaten waren augenscheinlich so sozialisiert, dass übertriebene Brutalitäten eingedämmt, eine gewisse Mäßigung des Kampfes gewährleistet und einer völligen Enthemmung entgegengetreten werden konnte. Als mündige Staatsbürger reflektieren und prüften sie ihr Handeln gemäß den Grundsätzen der Inneren Führung anscheinend tatsächlich nicht nur unter militärischen, sondern auch unter humanistischen und moralischen Gesichtspunkten.“1

So ist die Innere Führung eigentlich eine ethische Erfolgsgeschichte der deutschen Bundeswehr, wenn sie nicht auch Anlass zu tiefgreifender Kritik innerhalb der Streitkräfte böte.

Die Debatte über die Innere Führung

Obwohl im Afghanistan-Einsatz also durchaus die positiven Effekte der Inneren Führung erfahrbar wurden, ist er doch gerade zum Anlass geworden, über Sinn und Unsinn dieses Konzeptes trefflich zu streiten. Man sollte nun aber nicht darüber hinwegsehen, dass diese Debatte keinesfalls neu ist, vielmehr kann sie sich in eine kritische Tradition einreihen, die die Innere Führung seit ihrer Einführung beständig begleitet hat. Durch die Transformation der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee hin zu einer Einsatzarmee hat diese Diskussion aber eine neue dramatische Qualität gewonnen: Es ist Realität geworden, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten fern der Heimat in Kampfhandlungen verwickelt sind. Im Fall der Fälle müssen sie töten und sehen sich mit der realen Gefahr konfrontiert, auch selbst getötet zu werden. Diese Entwicklung hat nicht nur der deutschen Öffentlichkeit, sondern auch der Bundeswehr selbst vor Augen geführt, was der Soldatenberuf bedeutet. Das soldatische Handwerk lässt sich nicht auf eine uniformierte Entwicklungszusammenarbeit umdeuten; zu ihm gehört essenziell auch die Beherrschung und Anwendung des Kriegshandwerkszeugs.

Angesichts dieser veränderten Lage werden immer mehr Stimmen laut, die in der Inneren Führung ein aus der Zeit gefallenes soldatisches Selbstverständnis erkennen wollen, das den neuen Herausforderungen der Bundeswehr nicht gerecht wird. In ihrer moderaten Form zielt diese Kritik auf eine Weiterentwicklung der Inneren Führung, während radikalere Vertreterinnen und Vertreter fordern, die Innere Führung möge vom Staub der Geschichte der Bundeswehr bedeckt werden.

Paradigmatisch stehen sich in dieser Diskussion zwei Lager gegenüber, für die sich in der Literatur die Etiketten „Athener“ und „Spartaner“ etabliert haben.2 Das athenische Modell propagiert ein soldatisches Ethos im Sinne der Inneren Führung. In diesem ist das soldatische Leben durch ein aufgeklärtes und reflektiertes Verständnis der genannten Werte charakterisiert, die Soldatinnen und Soldaten als Ultima Ratio auch mit militärischen Mitteln zu verteidigen bereit sind. Demgegenüber rückt das Bild des Spartaners den Aspekt des Kampfes in das Zentrum des Militärischen und verlangt von den Soldatinnen und Soldaten das, was man als traditionelle soldatische Tugenden bezeichnen kann: Tapferkeit, Gehorsam, Pflichterfüllung, Treue, Entschlossenheit und militärische Professionalität. Diese Debatte, die auch Sönke Neitzel in seinem Buch Deutsche Krieger. Vom Kaiserreich zur Berliner Republik – eine Militärgeschichte3 aufgreift, lässt sich vereinfacht auf folgende Frage zuspitzen: Finden Soldatinnen und Soldaten in der Inneren Führung ein ethisches Konzept, das sie auch dazu befähigt, Gefechtssituationen militärisch erfolgreich zu bestehen? Oder anders formuliert: Brauchen wir angesichts der veränderten Einsatzrealität der Bundeswehr mehr spartanische Soldatinnen und Soldaten und weniger athenische?

Im Folgenden wird aus einer theologisch-ethischen Perspektive aufgezeigt, dass das Konzept der Inneren Führung gerade auch im realen Einsatz seine Berechtigung hat und nicht zugunsten eines reinen Kampfethos aufgegeben werden darf. Trotz dieser klaren Positionierung soll kein Missverständnis entstehen: Die Debatten um die Innere Führung sind wichtig und müssen auch in aller Offenheit geführt werden. Gerade weil Soldatinnen und Soldaten in der Mitte der Gesellschaft stehen sollen, braucht es die beständige Vergewisserung über die ethisch-normativen Grundlagen unserer Gesellschaft. Es ist ein großes Verdienst der Führung der Bundeswehr, die Innere Führung als dynamisches Konzept beschrieben zu haben. Obschon die Kerngehalte der Inneren Führung als unveränderlich angesehen werden, soll das Konzept zugleich so weit offen sein, dass es mit gesellschaftlichen Veränderungen Schritt halten kann. Der ernsthafte Dialog über die Innere Führung muss daher zwingend in einer breiten gesellschaftlichen Debatte verankert sein und darf sich auf keinen Fall auf einen bundeswehrinternen Diskurs verengen. Eine solche Entwicklung würde nämlich gerade die Innere Führung von innen aushöhlen und ihrer Zielsetzung widersprechen. Eine der wichtigsten Aussagen aus der Zentralen Dienstvorschrift zur Inneren Führung lautet daher: „Darüber hinaus unterliegt sie [die Innere Führung] angesichts der weltweiten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderung einer andauenden Notwendigkeit zur Weiterentwicklung. Diese wird durch einen lebendigen Dialog der Soldatinnen und Soldaten untereinander und mit Personen und Institutionen außerhalb der Bundeswehr gefördert.“4

Dieser Dialog ist aber keinesfalls eine Einbahnstraße. Als Bestandteil unserer Gesellschaft ist es zwar zunächst Aufgabe der Bundeswehr, den sich beständig wandelnden Vorstellungen zu folgen, aber auch die Gesellschaft muss sich einem kontinuierlichen Lernprozess stellen. So ist zu erkennen, dass große Teile der Gesellschaft immer noch mit der veränderten Rolle der Bundeswehr hadern. Und dies obwohl der erste Kampfeinsatz der Bundeswehr im Kosovo-Krieg auf das Jahr 1999 datiert – also schon mehr als 20 Jahre zurückliegt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage legitim, ob das gesellschaftliche Fremdeln mit der neuen Bundeswehr auch jene Tendenzen befördert, die innerhalb der Bundeswehr ein Ethos sui generis etablieren wollen.

Die Frage nach der Gewalt als Existenzberechtigung der Inneren Führung

Das Konzept der Inneren Führung ist das Ergebnis eines Reflexionsprozesses über die militärische Tradition Deutschlands bis zum Zweiten Weltkrieg. Wie auch das Grundgesetz ist sie aber vor allem aus den Erfahrungen der NS-Zeit sowie des Zweiten Weltkrieges erwachsen. So wie das deutsche Grundgesetz eine radikale Abkehr von der nationalsozialistischen Ideologie und Staatskonzeption darstellt, distanziert sich die Innere Führung durch ihre Wertbindung in aller Deutlichkeit von einem soldatischen Selbstbild, das die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges mit ermöglicht hat.

So wichtig die Bindung der Inneren Führung an verfassungsrechtliche und menschenrechtsbasiere Werte auch ist, ihre eigentliche Existenzberechtigung ist tiefer zu suchen. Denn auch diese Werte sind Antworten auf die universalmenschliche Erfahrung der Gewalt. So ist auch die Innere Führung ein Instrument zur Beherrschung und Minimierung (militärischer) Gewalt. In ihrem Hirtenwort „Soldaten als Diener des Friedens“ schreiben die deutschen Bischöfe daher: „Für einen verantwortlichen Umgang mit Gewaltmitteln kommt aber dem Verständnis der spezifischen Dilemmata beim Einsatz militärischer Instrumente eine zentrale Bedeutung zu. Denn die Anwendung von Gewalt bringt grundsätzlich die Gefahr mit sich, dass sich die Gewaltausübenden in die Gewalt verstricken, somit selbst zu einem Teil der Gewalt werden und damit auch ihre Persönlichkeiten bzw. ihre gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge auf das Empfindlichste schädigen. Ein kritisches Verhältnis zur Gewalt sowie zu ihren Dynamiken ist eine notwendige Voraussetzung, um den in der Gewaltausübung unausweichlich begründeten Übeln zu wehren.“5 Interessanterweise deckt sich diese kirchliche Sichtweise auch mit Äußerungen aus dem Militär. So konstatiert beispielsweise Oberstleutnant i.G. Marcel Bohnert: „Die Innere Führung soll durch die gesellschaftliche Einbindung und Staatsnähe des Militärs einer Einhegung und Kontrolle militärischer Gewalt dienen.“6 Es ist deswegen unumgänglich, im Kontext der Inneren Führung der Frage nach der Gewalt nachzugehen.

Gewalt – in welcher Form auch immer sie auftreten mag – ist vom Standpunkt einer theologischen Ethik aus stets ein schwerwiegendes Übel. Sie stellt in aller Regel einen schweren Eingriff in die Menschenrechte der Opfer von Gewaltanwendung dar, indem sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder gar das Recht auf Leben eklatant verletzt.

Damit ist aber das Gewaltphänomen noch nicht aus ausreichend charakterisiert. Gewalt ist nämlich kein einzelner, in sich abgeschlossener Akt, vielmehr hat sie eine zeitliche Dimension, die wiederum Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen hat. So wohnt der Gewalt zunächst eine Zukunftsdimension inne, die noch lange über die eigentliche Gewalthandlung hinauswirkt. Wenn wir zunächst auf die Opfer von Gewalthandlungen blicken, wird diese Zukunftsmächtigkeit der Gewalt unmittelbar evident. Denn sie tragen noch sehr lange, oft ein Leben lang, an den seelischen und körperlichen Folgen gewaltsamer Handlungen. Wir wissen, dass solche Erlebnisse in vielfältiger Weise ihr alltägliches Leben in Besitz nehmen: Sei es durch körperliche Einschränkungen, durch psychische Folgen, wie Unsicherheit, Angst, Depressionen oder gesellschaftliche Konsequenzen, zum Beispiel durch eine Stigmatisierung als Opfer, durch eine Exklusion vom gesellschaftlichen Leben und vieles mehr.

Wie die Bischöfe geschrieben haben, zeitigt Gewalt aber nicht nur Folgen für die Opfer. Auch bei denjenigen, die sie ausüben, kann dies schwere Folgen nach sich ziehen. Gerade wenn sie wiederholt Gewalt anwenden, kann dies zu einer gewissen Abstumpfung führen, die die Hemmschwelle für weitere Gewalthandlungen gefährlich absenkt. Hier besteht die Gefahr, dass sich Gewaltausübende einen Habitus aneignen, der sie durch die Gewöhnung an die Gewalt emotionslos gegenüber den Folgen ihrer Handlungen werden lässt. Sie können aber auch innerlich daran zerbrechen und müssen fortan mit der Last ihrer Handlungen leben.

Auf den ersten Blick vollzieht sich Gewalt zwischen Ausübenden und Opfern. Doch Gewalt kann auch enorme Auswirkungen auf die Zuschauenden haben. Sie können ebenso traumatisiert werden, Gefühle von Ohnmacht und Entsetzen, vielleicht auch von Genugtuung oder Zustimmung erfahren – häufig tritt auch bei ihnen ein gewisser Gewöhnungseffekt auf.

Es ist darum nicht verwunderlich, dass aus dieser komplexen Gemengelage oft als Reaktion neue Gewalt hervorgeht, die in einer scheinbar nicht enden wollenden Gewaltspirale mündet, in der auch die Intensität der Gewalt stetig zunimmt. Gerade weil sich der lange Schatten der Gewalt so über alle Beteiligten legt, ist es eine gefährliche Verengung, Gewalt als rein individuelles Geschehen zu betrachten. Ihre toxische Wirkung wird erst dann zur Gänze erfasst, wenn sie auch in ihren sozialen Auswirkungen reflektiert wird. Gewalterfahrungen – ob aktiv oder passiv – können ganze Gesellschaft so in Besitz nehmen, dass sie zu einem zentralen Kristallisationspunkt ihrer Identität werden. Man denke hierbei nur an die Verantwortung, die Deutschland auch heute noch für den Zweiten Weltkrieg zu tragen hat, oder daran, wie stark die Erfahrung des Kolonialisiertwerdens im Bewusstsein vieler Länder und Gesellschaften des globalen Südens verwurzelt ist.

Aus der hier nur kurz skizzierten Wirkmacht der Gewalt auf Zukunft hin wird auch unmittelbar deutlich, dass Gewalt eine Vergangenheit hat. Selten ereignen sich Gewalthandlungen aus dem Nichts heraus. Sie haben in der Regel eine Vorgeschichte, ohne die aktuelle Gewalt weder verstanden noch überwunden werden kann. Eine tiefergehende Analyse aktueller – aber auch vergangener – Gewalthandlungen zeigt dabei, dass ihre Entstehungsgeschichten äußert komplex sind und häufig weit in die Vergangenheit zurückragen. Hinzu kommt, dass die verschiedenen am Konflikt beteiligten Gruppen oft unterschiedliche Narrative in Bezug auf die herrschende Gewalt haben. Der Israel-Palästina-Konflikt mag hier geradezu exemplarisch für die vielen Gewaltgeschichten stehen. Die Suche nach einer objektiven Wahrheit in diesen Geschichten dürfte von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.

Diese kurzen Ausführungen zur Gewalt reichen bereits, um aufzuzeigen, dass Gewalt eine schwerwiegende Störung des menschlichen Zusammenlebens darstellt. Vor diesem Hintergrund mag es daher überraschen, dass weder die katholische Theologie noch die katholische Kirche Gewalt grundsätzlich ethisch verbieten. Die über Jahrhunderte gewachsene Friedenslehre der Kirche ist nahe genug am Leben der Menschen, um zu wissen, dass es Situationen gibt, in denen ein Eingreifen mittels Gewalt ethisch gerechtfertigt sein kann. Doch wegen der schweren negativen Folgen der Gewalt muss zumindest realistisch in Aussicht gestellt sein, dass durch die Gewalthandlung entsprechend wichtige Güter und Werte geschützt werden können. Das Paradebeispiel hierfür ist die Notwehr oder die Selbstverteidigung, in der es nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit erlaubt sein kann, den Angreifer gewaltsam unschädlich zu machen oder – als Ultima Ratio – zu töten. Gerechtfertigt wird dies, wenn beispielsweise das eigene Leben in ernster Gefahr ist. Das Recht auf Notwehr kann aber auch ausgeweitet werden. So kann jemand auch stellvertretend für einen anderen „Notwehr“ leisten, wenn das Opfer nicht selbst in der Lage ist, sich zu schützen oder sich zur Wehr zu setzen. Auch ganze Gesellschaften haben ein Recht auf Notwehr, was – man kann dies nicht oft genug betonen: als letztes Mittel – einen Verteidigungskrieg rechtfertigen mag.

Gerade wenn aber Dritte von Gewalthandlungen bedroht werden, nimmt das Notwehrrecht eine wichtige ethische Wendung. Aus dem Recht auf Notwehr kann nämlich eine Pflicht zur Hilfe werden, und zwar dann, wenn man selbst dazu beitragen kann, die Notsituation des anderen abzuwenden. Das deutsche Strafgesetz hat diese Pflicht – freilich in einem anderen Kontext – sogar rechtlich kodifiziert, indem § 323c StGB die unterlassene Hilfeleistung unter Strafe stellt. Aus der Perspektive dieses Wandels ist es daher keinesfalls falsch zu sagen, dass ein Staat die ethische Pflicht hat, für den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Hieraus ergibt sich dann auch im Weiteren eine ethische Legitimierung des Responsibility-to-protect-Ansatzes, der zu Unrecht aus dem Bewusstsein der internationalen Politik verschwunden ist. Wenn schwerste Menschenrechtsverletzungen an Personen oder an ganzen Bevölkerungsgruppen verübt werden, dann hat die internationale Staatengemeinschaft die Pflicht zu intervenieren. Die jüngsten Erfahrungen dieser Art von Einsätzen haben aber schmerzlich gezeigt, dass es nicht reicht, nur militärisch zu intervenieren. Vielmehr muss ein langfristig angelegter Prozess der Konflikttransformation und der Versöhnung initiiert werden, um die Möglichkeit eines dauerhaften Friedens zu eröffnen.

Innerhalb der theologischen Ethik ist Gewalt also nicht grundsätzlich verboten. Auch wenn sie stets ein Übel ist, kann sie erlaubt oder auch geboten sein, wenn durch ihren Einsatz essenzielle Güter gesichert, schwere Menschenrechtsverletzungen beendet werden und sie im Dienst eines anhaltenden Friedens steht.

Impulse zur Debatte um die Weiterentwicklung der Inneren Führung

Die an der Verfassung orientierte Wertbindung der Inneren Führung bleibt auch in Zukunft unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass militärische Gewalt nicht zum Selbstzweck wird oder aus niederen Motiven angewandt wird. Sie ist nur dann legitim, wenn sie sich als wirksames Instrument zur Wahrung oder Durchsetzung dieser Werte, insbesondere der Menschenwürde, erweist. So beinhaltet die Innere Führung die Maxime, dass oberstes Ziel militärischer Gewalt stets der Frieden sein muss. Nur innerhalb des Rahmens, den die Innere Führung vorgibt, kann sich die Bundeswehr – trotz oder auch durch ihre Einsätze – als Armee für den Frieden erweisen. Daher behält auch folgende Aussage der deutschen Bischöfe bleibende Bedeutung: „Denn sobald die anspruchsvollen ethischen Voraussetzungen für den Umgang mit Gewaltmitteln nicht mehr bewusst sind oder in Zweifel geraten, kann auch der angemessene Umgang mit diesen Mitteln nicht mehr sicher erwartet werden – mit weit reichenden Folgen für alle Betroffenen.“7

Es würde diesen Ansatz deswegen geradezu karikieren, wenn er im Angesicht der Einsätze der Bundeswehr aufgegeben würde. Sie stellen nämlich das Experimentum Crucis für die Ernsthaftigkeit der Inneren Führung dar.

Dieser hohe ethische Anspruch darf aber nicht über die Lebenswirklichkeit der Soldatinnen und Soldaten hinwegtäuschen. Auch als Diener des Friedens ist die Vorbereitung auf den Kampf und die Bewährung in ihm fester Bestandteil dieses Berufs. Soldatinnen und Soldaten werden ausgebildet, um militärische Gewalt anwenden zu können. Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass dies nicht graue Theorie, sondern ein reales Szenario ist. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, sollte der Ansatz der Inneren Führung die Möglichkeit bieten, auch Elemente des sogenannten spartanischen Ethos zu integrieren. Allerdings muss sich dieses im Rahmen der bereits genannten Werte bewegen. Aus diesem Grund täte die Führung der Bundeswehr gut daran, hier selbst aktiv voranzugehen und ein solches Ethos in einem konstruktiven Dialog mit den Soldatinnen und Soldaten und der Zivilgesellschaft zu entwickeln. Nur so kann es gelingen, von vornherein solchen Tendenzen entgegenzuwirken, die in einzelnen Truppenteilen ein Sonderethos etablieren wollen, das weder im Einklang mit den Werten der Inneren Führung steht noch auf einen Konsens innerhalb der Gesellschaft hoffen kann. Auch im Kampf sollen Soldatinnen und Soldaten Staatsbürger in Uniform sein und den Frieden als Primat ihres Auftrags verstehen.

1 Bohnert. Marcel (2017): Innere Führung auf dem Prüfstand. Lehren aus dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Norderstedt, S. 80.

2 So zum Beispiel bei Wiesendahl, Elmar (2016): Bundeswehr ohne Halt. Zu Fehlentwicklungen der Inneren Führung, in: Ethik und Militär. Kontroversen der Militärethik und Sicherheitskultur 01/2016, S. 43-47, S. 45. http://www.ethikundmilitaer.de/de/themenueberblick/2016-innere-fuehrung/wiesendahl-bundeswehr-ohne-halt-zu-fehlentwicklungen-der-inneren-fuehrung/ (Stand: 12.11.2021).

3 Vgl. Neitzel, Sönke (2020): Deutsche Krieger. Vom Kaiserreich zur Berliner Republik – eine Militärgeschichte. Berlin.

4 Bundesministerium der Verteidigung (Hg.) (2008): Zentrale Dienstvorschrift A-2600/1 „Innere Führung. Selbstverständnis und Führungskultur. https://www.bmvg.de/resource/blob/13998/01082632986ceeb2c82c36c61785fec9/b-01-02-01-download1-data.pdf, S. 108. (Stand: 31. August 2021).

5 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.) (2005): Soldaten als Diener des Friedens. Erklärung zur Stellung und Aufgabe der Bundeswehr. Bonn, S. 6.

6 Bohnert (2017), S. 94.

7 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.) (2005), S. 15.

Zusammenfassung

Dr. Markus Patenge

Dr. Markus Patenge ist promovierter katholischer Theologe mit Schwerpunkt auf der theologischen Ethik. Nach Studien an der Katholischen Hochschule Mainz und der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in Sankt Georgen und an der Universität Würzburg. Nach Stationen am Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften und am Institut für Weltkirche und Mission ist er seit 2019 Referent für den Arbeitsbereich Frieden bei der Deutschen Kommission Justitia et Pax.

mp@jupax.de


Download als PDF

Alle Artikel dieser Ausgabe

Tribal cultures und Innere Führung – ein Widerspruch?
Sönke Neitzel
"Staatsbürger in Uniform" oder "Deutsche Krieger" – die Innere Führung auf dem Prüfstand?
Reinhold Janke
Die Innere Führung als Antwortversuch auf die Frage der (militärischen) Gewalt: Theologisch-ethische Anmerkungen zur gegenwärtigen Debatte
Markus Patenge
Militärische Tugenden für die heutige Zeit
Peter Olsthoorn
"God, how I hate the 20th century" – Zur Ritterlichkeit als Mythos und als ethische Tugend
Bernhard Koch
Mannbarkeitsriten – Gewaltrituale, sexuelle Übergriffe und Rechtsextremismus in der Bundeswehr
Rolf Pohl

Specials

Eva Högl Matthias Schwarzbauer Steve Thull, Erny Gillen Heinrich Dickerhoff