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Wenn Du Frieden willst, schütze das Klima!

Zuvor

Im Jahr 2015 veröffentliche Papst Franziskus mit Laudato si’ die erste Umweltenzyklika überhaupt. Der Klimawandel, so schreibt er darin, sei eine der „wichtigsten aktuellen Herausforderungen an die Menschheit“, „ein globales Problem mit schwerwiegenden Umwelt-Aspekten und ernsten sozialen, wirtschaftlichen, distributiven und politischen Dimensionen“ (LS 25)1. Im selben Jahr beschloss die Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen das Übereinkommen von Paris, den neuen, völkerrechtlich bindenden Klimavertrag, den inzwischen 191 Staaten ratifiziert haben. Die Unterzeichnerstaaten sehen in der globalen Erwärmung eine „akute Bedrohung“, die „die ganze Menschheit mit Sorge“ erfülle2.

Die Situation

Tatsächlich waren 2015 bis 2020 die sechs wärmsten Jahre und das vergangene Jahrzehnt die wärmste Dekade seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. 2020 gehört mit 2016 und 2019 zu den drei wärmsten Jahren, wie die Weltorganisation für Meteorologie meldete3. Dass der derzeitige Klimawandel menschengemacht ist, ist unter den Expertinnen und Experten aufgrund handfester Indizien völlig unstrittig4.

Es gibt zwei Hauptursachen: die gigantischen Treibhausgas-Emissionen in Höhe von derzeit rund 50 Milliarden Tonnen Kohlenstoffdioxid- bzw. CO2-Äquivalenten pro Jahr5 sowie die großräumige Vernichtung von Wäldern und anderen wichtigen Kohlenstoff-Senken. Die klimaschädlichen Gase stammen vor allem aus der Verbrennung fossiler Energieträger, die zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie als Treibstoff im zivilen wie militärischen Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr genutzt werden, weiterhin aus der industriellen Produktion, vor allem der Zementherstellung, aus dem Abfackeln (flaring) und Ablassen (venting) von Erdölbegleitgas, aus Müll, aus der Waldrodung, aus Wald- und Buschbränden, aus der industriellen Landwirtschaft und Tierhaltung. Ein zusätzlicher Faktor ist der Anstieg des durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauchs an Energie und Ressourcen, verbunden mit einer immer weiter wachsenden Menschheit.

Trotz aller Shut- und Lockdowns im Zuge der Covid-19-Pandemie sind die CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Energieträger und der Zementproduktion 2020 gegenüber 2019 um nur 5,3 Prozent gesunken6; eine Minderung, die allein durch die Zunahme der Wald- und Buschbrände wieder zunichtegemacht wurde7. Deshalb ist die Konzentration des langlebigen Gases in der Atmosphäre weiter angestiegen, und zwar seit vorindustriellen Zeiten inzwischen um knapp 50 Prozent8. Tendenz: weiter steigend.

Die verheerenden Folgen sind bekannt: Schon jetzt verletzt und tötet der Klimawandel unzählige Menschen und andere Lebewesen durch extreme Wetterereignisse, wie Stürme, Starkniederschläge und Hitze, die an Häufigkeit und/oder Intensität zunehmen. Die Folgen sind Sturmfluten, Überschwemmungen, Dürren sowie Wald- und Buschbrände, die allesamt gefährliche Auswirkungen auf das Leben, die Gesundheit, die Wasserversorgung und die Ernährung haben. Der Meeresspiegel steigt, was tiefliegende Küstenregionen, Inseln und Flussdeltas langsam, aber stetig flutet und versalzt, was wiederum die Lebensgrundlagen und die Heimat der dortigen Bevölkerung unwirtlich macht oder sogar gänzlich zerstört. Klimazonen verschieben sich – mit katastrophalen Konsequenzen für die Biodiversität. Ganze Ökosysteme, wie etwa Korallenriffe, brechen zusammen. Neben wärmerem Wasser ist hierfür die enorme CO2-Aufnahme der Ozeane verantwortlich, die ihrerseits zu einer weiteren Versauerung der Meere führt, welche kalkschalenbildende Organismen und damit auch die Nahrungskette massiv beeinträchtigt.

Verschärfend kommt hinzu, dass Folgen des Klimawandels wieder zu Ursachen werden. Die Klimaforschung spricht von „positiven“ Rückkopplungen oder Kippschaltern, die der Mensch im Erdsystem aktuell auslöst oder bald umlegen könnte. Hierzu zählt unter anderem das Absinken der Albedo, also der Menge der von der Erde reflektierten Sonneneinstrahlung. Ursache ist das Abschmelzen von eis- und schneebedeckten Flächen. Dadurch werden Boden und Luft wärmer, weitere helle Flächen verschwinden, wodurch die Temperatur noch mehr steigt und so weiter.

Von den Mitgliedern des Nordatlantikpakts gehören mit den USA, Deutschland und Kanada drei Staaten zu den zehn Top-Emittenten von Treibhausgasen. Die dreißig Bündnispartner, deren Gesellschaften gut zwölf Prozent der Weltbevölkerung stellen, waren 2018 für den überproportional hohen Ausstoß von 10,63 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalenten verantwortlich, das heißt für rund 22 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen9. Vier von fünf NATO-Ländern sind OECD-Staaten. Nimmt man das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf als Wohlstandsindikator, so gehörten im Jahr 2019 fünf NATO-Mitglieder zu den zehn reichsten Staaten der Erde, zehn zu den zwanzig reichsten und 22 zu den fünfzig reichsten. Die Bevölkerungen fast aller Bündnispartner (ausgenommen Albanien und Nordmazedonien) zählen zum wohlhabendsten Drittel der Staatenwelt. Folglich kommen hier die rechtlich-ethische Verpflichtung der Verursacher zur Emissionsminderung und eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bezüglich Klimaschutz, Anpassung und Wiedergutmachung angerichteter Schäden zusammen. Völkerrechtliche Grundlage ist das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortungen und Fähigkeiten, das in der Klimarahmenkonvention von Rio 1992 festgelegt und im Übereinkommen von Paris bestätigt wurde (vgl. Art. 3 Nr. 1 UNFCCC, Art. 2 II Paris Agreement).

Bewertungen

Im Bewusstsein vieler Menschen halten sich hartnäckig einige fatale Fehlinterpretationen der schöpfungsbezogenen Aufträge, die Gott unserer Spezies erteilt. Diese Verpflichtungen finden sich im Buch Genesis, und zwar in den beiden ersten Kapiteln, die ein kunstvoll verbundenes Ganzes bilden. Die darin enthaltenen vier sinntragenden hebräischen Verben bedeuten: 1. nicht ein gewaltförmiges „Herrschen“, sondern ein gewaltfreies Walten über das Land und die Tiere im Sinne eines sorgenden Verwaltens, wie dies von einer guten Regentschaft erwartet wurde (vgl. Genesis / 1. Mose 1,26.28); 2. nicht vorrangig ein „Bebauen“ oder „Beackern“, sondern die Verpflichtung, dem Boden und dem Paradiesgarten zu dienen, da er nur dann fruchtbar bleibt (vgl. Genesis / 1. Mose 2,5.15); 3. nicht ein „Untertanmachen“ oder „Unterwerfen“ der Erde, sondern ein Fuß-darauf-Setzen, was in der Antike als Schutzgestus verstanden wurde (vgl. Genesis / 1. Mose 1,28); denn 4. soll der Mensch den Garten Eden, das Biotop Erde, hüten, erhalten und schonen (vgl. Genesis / 1. Mose 2,15). Auch die Prophetenbücher verdeutlichen, wie Gott sich eine gelungene Welt vorstellt: Recht und Gerechtigkeit sollen herrschen, Schalom soll sein: das heißt eine lebensfördernde politische, rechtliche, soziale und kreatürliche Ordnung, im weiteren Sinne ein ungefährdetes Wohlergehen, Glück, Ruhe und Sicherheit, umfassendes Heil für alle, auch die kommenden Generationen. „Das Werk der Gerechtigkeit wird der Friede sein“ (Jesaja 32,17). Solidarität, also das Engagement für Gerechtigkeit, muss deshalb auch beim Umgang mit der Erde, ihren Geschöpfen und ihrem Klimasystem an erster Stelle stehen.

Die tatsächliche Weltlage ist jedoch weit davon entfernt. „Schon heute ist der Kampf um die knappen ökologischen Ressourcen (Wasser, Bodenschätze, landwirtschaftliche Flächen u. a.) [...] häufige Ursache für kriegerische Auseinandersetzungen“, konstatierten die deutschen Bischöfe bereits 1998 in ihrem Dokument Handeln für die Zukunft der Schöpfung10. Zwei Jahre später warnten sie in dem Papier Gerechter Friede vor der globalen Erwärmung als einer möglichen Flucht- und Kriegsursache: „Die Veränderungen der Erdatmosphäre [...] beeinflussen das Klima und haben unabsehbare Konsequenzen.“ So komme es „auch dazu, dass Menschen ihren angestammten Lebensraum verlassen müssen. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Wasserversorgung. Fachleute befürchten, künftige Kriege würden nicht mehr nur um Öl, sondern um Wasser geführt.“11 Und im Jahr 2007 machten die Bischöfe uns bewusst, dass die „gefährliche anthropogene Beeinflussung des Weltklimas […] kein unabwendbares Schicksal, sondern eine massive Ungerechtigkeit (ist), die bestehendes Unrecht noch verschärft“12.

Dieser Zustand unterminiert die globale Sicherheit und ist das Gegenteil von Klimagerechtigkeit. Klimagerecht ist ein System, Zustand, Gesetz, eine Situation, Beziehung, Maßnahme oder Handlung immer dann, aber auch nur dann, wenn die berechtigten Ansprüche aller, die vom Klimawandel und seinen Folgen in Mitleidenschaft gezogen oder bedroht werden, also ihre Rechte, angemessen berücksichtigt werden. Wir schulden Gerechtigkeit allerdings nicht nur unseren bald acht Milliarden Mitmenschen, sondern auch den kommenden Generationen und unseren Mitgeschöpfen. Die beiden letzteren „Gruppen“ haben nichts zum Klimawandel beigetragen, leiden unter seinen Folgen bzw. werden darunter leiden, können jedoch für ihre Rechte nicht selbst eintreten. Die Gründe unserer Verpflichtung gegenüber den jetzt und künftig Lebenden liegen auf der Hand: Es sind die gleiche, unantastbare Menschenwürde aller sowie der Eigenwert der außermenschlichen Schöpfung (vgl. Genesis / 1. Mose 1,31). Darum sind wir verpflichtet, sie zu achten und ihre Rechte zu schützen.

Auch die deutschen Bischöfe heben hervor, dass die menschengemachte Klimaänderung „in dreifacher Hinsicht – global, intergenerationell und ökologisch – eine Frage der Gerechtigkeit“ ist13. Die aus ethischer Perspektive gravierendste Ungerechtigkeit ist die zwischen den Hauptverursachenden und den Hauptleidtragenden des Temperaturanstiegs: 1. zwischen den stark emittierenden reichen Industrienationen, aufstrebenden Schwellenländern sowie Eliten in den Entwicklungsländern auf der einen Seite sowie den armen, verwundbaren Ländern des globalen Südens, besonders in Afrika und im Südpazifik, auf der anderen Seite, dann 2. zwischen den jetzt lebenden Erwachsenen einerseits und den Jugendlichen, Kindern, Ungeborenen sowie den noch kommenden Generationen andererseits und schließlich 3. zwischen der aktuellen erwachsenen Menschheit und der außermenschlichen Natur.

Bezüglich des völlig unzureichenden deutschen Klimaschutzgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. März 2021 einen Verstoß gegen das Gebot intergenerationeller Gerechtigkeit festgestellt (s. o. 2.). Der jetzt lebenden erwachsenen Generation dürfe nicht zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine […] radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“14. Dies würde junge Menschen verfassungswidrig in ihren Freiheitsrechten verletzen. Deshalb muss der Gesetzgeber nun angemessene Vorkehrungen treffen, um die ab 2031 auf die jetzigen Kinder und Jugendlichen zukommende Minderungslast zu verringern15 und einen „freiheitsschonenden Übergang[ ] in die Klimaneutralität“ zu gewährleisten16.

Die Gefährdung durch den Klimawandel und seine Folgen, so legte auch der vormalige Premierminister des Inselstaats Tuvalu, Saufatu Sopoanga, der UN-Generalversammlung eindringlich dar, „ist real und ernst, und wir vergleichen sie mit einer langsamen und heimtückischen Form des Terrorismus gegen uns“17. Zu einer ganz ähnlichen Bewertung kommt Marlene Moses, UN-Botschafterin des benachbarten Nauru: „Der Klimawandel kann Länder genauso verwüsten wie Kriege und angreifende Armeen.“18 Wer hier jeweils der Aggressor ist, liegt auf der Hand: Es sind die Staaten, die pro Kopf die größte Menge an Treibhausgasen ausstoßen. Wie aber sind diese Einschätzungen zu bewerten? Handelt es sich um Übertreibungen der politischen Elite zweier kleiner Staaten, die sich vor der Weltöffentlichkeit wichtigmachen wollen?

Dass dem nicht so ist, zeigt die Tatsache, dass sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC) in ähnlicher Weise geäußert hat. Im Juli 2011 befasste sich dieses mächtigste UN-Gremium mit den Gefahren des Klimawandels und beauftragte seinen Präsidenten, eine Stellungnahme abzugeben. Darin wird die Verantwortung unterstrichen, die dem Gremium bei der Bewahrung von Frieden und Sicherheit, aber auch für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zukomme. Der Sicherheitsrat zeigt sich besorgt darüber, dass der Klimawandel bestehende Risiken verschärfen könnte. Anlass für das Statement war eine dringende Bitte der pazifischen Inselstaaten, die die nachteiligen Auswirkungen der globalen Erwärmung schon jetzt deutlich zu spüren bekommen. Exemplarisch nennt das Dokument den Anstieg des Meeresspiegels, wodurch kleinen, tiefliegenden Nationen der Verlust ihres Staatsgebietes droht, zumindest aber die dauerhafte Überflutung bzw. Versalzung großer Landesteile19.

Folgen wären einerseits Konflikte um knapper werdende (fruchtbare) Böden, um Trinkwasser und Nahrungsmittel sowie andererseits Migration und Flucht. Insgesamt gesehen wird die Zahl der Menschen steigen, die vor Dürre, Stürmen oder Überschwemmungen fliehen und damit Heimat und Sicherheit preisgeben müssen. Zudem werden diejenigen, die nicht mehr zurückkehren können, anderswo dauerhaft aufgenommen und integriert werden müssen. Solche Entwicklungen verlaufen in der Regel nicht konfliktfrei. Zwar handelt es sich bei der vorliegenden Erklärung nicht um eine Resolution des UNSC, sondern um ein Statement seines Präsidenten. Dennoch ist die Stellungnahme hochbedeutsam: als Anstoß zu einer Neubewertung der Gefahren des Klimawandels.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen hatte sich in seinem Hauptgutachten 2007 ebenfalls mit dem Sicherheitsrisiko Klimawandel beschäftigt und festgestellt, dass die globale Erwärmung und ihre Auswirkungen „ohne entschiedenes Gegensteuern bereits in den kommenden Jahrzehnten die Anpassungsfähigkeit vieler Gesellschaften überfordern“ werden. Mögliche nachteilige Effekte könnten Gewalt und Destabilisierung sein, „die die nationale und internationale Sicherheit in einem erheblichen Ausmaß bedrohen“, sowie Spaltungs- und Konfliktlinien in der internationalen Politik aufgrund vielfältiger Verteilungskonflikte in und zwischen Ländern: um Wasser, um Land, um die Bewältigung von Flüchtlingsbewegungen oder um Kompensationszahlungen20.

In ihrer Globale[n] Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik aus dem Jahr 2016 identifiziert die Europäische Union neben dem Terrorismus, hybriden Bedrohungen, wirtschaftlicher Instabilität sowie Unsicherheit bezüglich der Energieversorgung auch die globale Erwärmung als eine aktuelle Gefährdung ihrer Bevölkerung und ihres Hoheitsgebietes21. Diese verursache über die bereits bestehenden globalen Schwierigkeiten hinaus weitere Verwerfungen22: „Klimawandel und Schädigung der Umwelt verschärfen potenzielle Konflikte angesichts ihrer Auswirkungen auf die Wüstenbildung, die Verschlechterung der Böden sowie die Wasser- und Nahrungsmittelknappheit.“23

In diesem Zusammenhang verwendet die EU den interessanten Begriff des Präventivfriedens. Es sei „hinlänglich bekannt, dass es effizienter und wirksamer ist, einen Konflikt zu verhüten, als nach Ausbruch einer Krise zu versuchen, diese beizulegen“. Die EU habe in der Vergangenheit gute Erfolge mit präventiver Friedenskonsolidierung und Diplomatie erzielt. „Wir werden daher unsere Anstrengungen zur Konfliktverhütung verstärken, indem wir die Ursachen wie Menschenrechtsverletzungen, ungleiche Ressourcenverteilung und Klimawandel – der zur Vervielfältigung der Bedrohung durch Verstärkung von Wasser- und Nahrungsmittelknappheit, Pandemien und Vertreibung beiträgt – überwachen.“24 Was aber, wenn die Vorsorge misslingt? Meine Antwort lautet: Solange die vielfältigen Möglichkeiten der Prävention durch Schaffung gerechter(er) innerstaatlicher und internationaler Strukturen nicht im Ansatz geschöpft, geschweige denn ausgeschöpft sind, sollten wir alle Kraft auf das Gelingen setzen, anstatt die weltweiten Militärausgaben weiter hochzutreiben. 1981 Milliarden US-Dollar waren es laut SIPRI im Jahr 2020, was trotz Pandemie einer realen Steigerung von 2,6 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Man stelle sich einmal vor, dieses Geld würde für die Umsetzung der 17 Sustainable Development Goals eingesetzt werden, also zum Beispiel für Klimaschutz und Armutsbekämpfung25.

Die Allianz der kleinen Inselstaaten (AOSIS), die knapp ein Fünftel der UN-Mitgliedsländer repräsentiert, lädt uns zu einem weiteren Gedankenexperiment ein. Was würden wir tun, wenn die Situation umgekehrt wäre? Wenn also die AOSIS-Staaten zu den Hauptverursachern, wirtschaftlichen Profiteuren und zugleich zu den am wenigsten Verwundbaren gehörten und wir, die Bevölkerungen der NATO-Mitglieder, zu den besonders geschädigten Niedrigemissionsländern mit hoher Verwundbarkeit: Wie würden wir darauf reagieren, wenn die Inselstaaten unsere Toten und Verletzten bloß als Kollateralschäden betrachteten, die eben in Kauf zu nehmen sind, sozusagen als unvermeidbare Nebenwirkung des auf der anderen Seite des Planeten gepflegten Lebensstils? Würde die NATO gemäß Artikel 5 Nordatlantikvertrag den Bündnisfall ausrufen und damit drohen, die Kohlekraftwerke der Pazifikstaaten zu zerstören? Würde die Sicherheit Deutschlands dann nicht nur am Hindukusch, sondern auch im Südpazifik verteidigt? Wer dies bejaht, müsste allerdings auch den AOSIS-Staaten das Recht zugestehen, ihre Freiheit an Rhein, Elbe und Donau zu verteidigen. Wie gesagt: nur ein Gedankenexperiment. Gewalt wird die Klimakrise nicht lösen, nur internationale faire Kooperation. In diese Richtung weist auch Artikel 1 des Nordatlantikvertrags, in dem sich die Parteien verpflichten, in Übereinstimmung mit der UN-Charta „jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.“ Dass die NATO die Gerechtigkeit nicht gefährden will, ist ein hehres Ziel. Besser noch wäre es, aktiv die in der Präambel für fundamental erklärten Werte der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts im globalen Kontext, aber auch in den eigenen Reihen (zum Beispiel in der Türkei, in Polen und Ungarn) zu fördern.

Die himmelschreiende Diskrepanz zwischen Hauptverursachern und Hauptleidtragenden ist aber nicht die einzige Ungerechtigkeit. Darüber hinaus ist es extrem unfair, dass die allermeisten der Verschmutzerstaaten und zahlreiche ihrer gesellschaftlichen Akteure Maßnahmen des Klimaschutzes aus purer nationalstaatlicher, unternehmerischer oder individueller Habgier blockieren oder abschwächen. Schon der Versuch verstößt gegen das Gerechtigkeitsprinzip, das in Rio und Paris als gemeinsame Verpflichtung der Völkergemeinschaft etabliert wurde.

Im Umweltvölkerrecht und Internationalen Strafrecht wird zudem diskutiert, ob hier nicht sogar ein vorsätzlicher Ökozid bzw. Posterizid vorliegt, somit ein Verbrechenstatbestand, der – über das Mittel der Klimaklage – nach einer entsprechenden Sanktionierung ruft26. So gibt es begrüßenswerte Bestrebungen, unterstützt unter anderem von Papst Franziskus27, Ökozid neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen28.

Eine weitere Ungerechtigkeit besteht darin, den Klimawandel selbst, die ursächliche Bedeutung der Treibhausgase und/oder die Verantwortung der Menschheit als Verursacherin der globalen Erwärmung zu leugnen oder zu verharmlosen. Gesunde Skepsis ist eine wissenschaftliche Tugend. Wer aber aus Mangel an Bereitschaft, sich bei geprüften Quellen zu informieren, oder wider besseres Wissen oder, schlimmer noch, aus reinem Egoismus Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Klimaforschung, an der Glaubwürdigkeit der Fachleute und ihrer vielfach überprüften und abgesicherten Resultate sät – eine beliebte Methode der Erdöl- und Kohlelobby (von den USA über Europa und den Nahen Osten bis Australien), von rechtspopulistischen Parteien sowie ihnen nahestehender Medien –, macht sich der Verschleierung bzw. Verharmlosung von klimabedingten Menschenrechtsverstößen und Angriffen auf die Schöpfung schuldig.

Was zu tun ist

Papst Franziskus fordert dazu auf, die nötigen „Änderungen im Leben, in der Produktion und im Konsum vorzunehmen, um die […] Erwärmung oder zumindest die menschlichen Ursachen, die sie hervorrufen und verschärfen, zu bekämpfen“ (LS 23). Im Übereinkommen von Paris verpflichtet sich die Völkergemeinschaft auf das Ziel Netto-Null-Emissionen, das heißt darauf, „ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken [z. B. Wälder] auf der Grundlage der Gerechtigkeit [...] herzustellen“ (Art. 4 I). Dazu müssen so schnell wie möglich der CO2-Ausstoß, aber auch die Emissionen von Lachgas und Methan aus der Landwirtschaft, Methan aus der Tier- und Abfallwirtschaft, von Ruß29 und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen entscheidend verringert werden30.

Alle bislang von den Vertragsstaaten des Pariser Übereinkommens eingereichten nationally determined contributions (NDC), also national festgelegten Beiträge zum Klimaschutz, werden aber nicht ausreichen, um den Anstieg der globalen Temperatur unter der vereinbarten Grenze von 1,5 Grad Celsius zu halten, zumal schon jetzt eine Erwärmung von 1,2 ± 0,1 Grad (gegenüber dem Zeitraum 1850 bis 1900) zu beklagen ist. „Mit den aktuellen, auf Paris zurückgehenden Klimaplänen der Länder wird es im Jahr 2100 um 2,6 Grad wärmer sein als vor der industriellen Revolution“, so Christian Mihatsch auf klimareporter°31. Im besten Fall steigt die globale Durchschnittstemperatur „nur“ um 2,1 Grad, im schlechtesten um 3,3 Grad32, was im ersten Fall gefährlich, im zweiten katastrophal wäre.

Zwar streben inzwischen 127 Staaten, die für zwei Drittel der Emissionen verantwortlich sind, das Netto-Null-Ziel an. Von entscheidender Bedeutung ist es jedoch, die NDC-Ziele für 2030 deutlich nachzubessern und ihre politische Umsetzung zu beschleunigen, um sicherzustellen, dass die langfristigen Ziele erreicht werden können: „Steilere Emissionsminderungen in den nächsten fünf bis zehn Jahren sind unverzichtbar.“33

Der Weltklimarat IPCC hat in seinem jüngsten Bericht festgestellt, dass die Menschheit nur noch 420 bis maximal 570 Milliarden Tonnen CO2 ausstoßen darf, wenn wir die Erwärmung mit einer Zwei-Drittel-Wahrscheinlichkeit auf 1,5 Grad begrenzen wollen34. Das klingt viel, ist es aber nicht, denn aktuell liegen die globalen Emissionen jährlich bei 42, vielleicht sogar bei 45 Milliarden Tonnen CO2. Nehmen wir gemäß dem Vorsichtsprinzip beim verbleibenden Budget den niedrigeren und beim derzeitigen Ausstoß den höheren Wert an, dann wäre unsere „Deponie“, das heißt die Atmosphäre, in gut neun Jahren ausgelastet, also im Jahr 2030. Nur durch sofortigen ambitionierten Klimaschutz können wir diesen Zeitraum verlängern.

Somit gibt es keine Alternative zu einer umgehenden Kehrtwende. In ihren Zehn Thesen zum Klimaschutz aus dem Jahr 2019 mahnen die deutschen Bischöfe: „Es ist gleichermaßen eine Frage der Gerechtigkeit und der politischen Klugheit, mehr Ressourcen in die Vorsorge zur Minderung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen zu investieren. Darüber hinaus erweist sich dies zunehmend als wichtiger Beitrag zur Friedenssicherung und internationalen Bekämpfung von Fluchtursachen.“35 Da jede Halbherzigkeit oder Verzögerung beim Klimaschutz die Treibhausgaskonzentrationen weiter ansteigen lässt, wachsen zeitgleich die Herausforderung wie der finanzielle Betrag, der zu ihrer Bewältigung aufgewandt werden muss. Deshalb ist es politisch, aber auch ökonomisch vernünftiger, die sonst eintretende Kostenexplosion zu verhindern, ganz abgesehen von dem Leid, das man dadurch zahllosen Geschöpfen ersparen kann.

Dazu braucht es einen Instrumentenmix aus verschiedensten technischen und politischen Maßnahmen. Dennoch gibt es so etwas wie eine silver bullet. Ernst Ulrich von Weizsäcker hat es auf den Punkt gebracht: „Die Preise müssen die Wahrheit sagen.“36 Das heißt, die bei Produktion und Konsum anfallenden ökologischen und sozialen Kosten dürfen nicht länger auf andere Menschen, Lebewesen und Generationen abgewälzt, sondern müssen vollständig eingepreist werden. Dadurch werden klimaschädliche Waren und Dienstleistungen erheblich teurer – und langfristig wohl vom Markt verschwinden – sowie klimafreundliche Güter deutlich attraktiver.

Covid-19 und der Klimawandel haben trotz aller Verschiedenheit Manches gemeinsam: In beiden Fällen ist die Gefahr nur für die Betroffenen und für die Fachleute spürbar bzw. sichtbar, dennoch sind beide Bedrohungen objektiv vorhanden, komplex, von globaler Ausdehnung sowie grausam wegen ihrer massiven negativen Auswirkungen, die vor allem die Armen treffen. Und in beiden Fällen sind tatenloses Abwarten, fehlende Solidarität und mangelnde Vorsicht tödlich und deshalb absolut unverantwortlich. In der aktuellen Pandemie hat sich gezeigt, dass die Politik, trotz aller zum Teil erheblichen Umsetzungsprobleme, beratungsoffen und handlungsfähig sein kann sowie in der Lage ist, das buchstäblich „Not-Wendige“ auf den Weg zu bringen. All das wäre auch in der Klimakrise vonnöten: Empfehlungen aus der Wissenschaft wurden berücksichtigt, Milliardenbeträge bereitgestellt, einschneidende Gesetze und Verordnungen verabschiedet. Für die anstehende Eindämmung der globalen Erwärmung macht dies ebenso Mut wie die nicht nachlassenden Anstrengungen der Fridays-for-Future-Bewegung. Man kann nur hoffen, dass das Engagement der jungen Klimaaktivistinnen und ‑aktivisten baldmöglichst wieder seine volle Wirkung entfalten kann, damit es ihnen – zusammen mit den Scientists for Future sowie mit weiteren Bündnispartnerinnen und ‑partnern – gelingt, das überlebenswichtige Thema ganz oben auf der politischen Agenda zu verankern. Angesichts der mächtigen Lobbyistinnen und Lobbyisten der fossilen Industrien braucht es dazu eine starke zivilgesellschaftliche Gegenmacht.

Nicht zuletzt

Das Momentum, der Kairos, der günstige Zeitpunkt (vgl. LS 59) für die große Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung einer starken Nachhaltigkeit und eines wirksamen Klimaschutzes ist da. Wird die Krise der globalen Erwärmung endlich als solche erkannt und ernst genommen, so ist noch Hoffnung. „Wir wissen, dass sich die Dinge ändern können“, ruft uns Papst Franziskus zu (LS 13). Noch ist der Mensch fähig, den eingeschlagenen Weg zu verlassen und positiv einzuschreiten (vgl. LS 58, 61, 205); „das Unrecht (ist) nicht unbesiegbar“ (LS 74). Aber, machen wir uns nichts vor: „Das gesamte System“ muss „überprüft und reformiert“ werden (LS 189). Mehr noch, so Franziskus: Wir brauchen dringend eine „mutige kulturelle Revolution“ (LS 114)37.

Si vis pacem, conserva caelum: Wenn Du Frieden willst, schütze das Klima!

 

1 Franziskus (2015): Enzyklika Laudato siʼ über die Sorge für das gemeinsame Haus (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 202, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz). Bonn. Im Folgenden zit. als LS plus Absatz-Nummer. – Ich danke dem Herausgeberkreis von Ethik und Militär und ganz besonders Herrn Rüdiger Frank, Wissenschaftlicher Redaktionsmitarbeiter, für die konstruktive Kritik.

Übereinkommen von Paris (2015), in: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 30. September 2016, S. 1082-1106, S. 1083 f. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl216s1082.pdf (alle Links wurden am 1.6.2021 geprüft).

3 WMO (2020): 2020 closes a decade of exceptional heat. Geneva 24.12. https://public.wmo.int/en/media/news/2020-closes-decade-of-exceptional-heat.

4 James L. Powell hat mit seinem Team 2019 nicht weniger als 21 000 thematisch einschlägige wissenschaftliche Artikel aus anerkannten Fachzeitschriften durchgesehen. Einhundert Prozent (!) dieser Beiträge gehen davon aus, dass die globale Erwärmung anthropogen ist. Vgl. Powell, James L. (2020): Scientists Unanimous on Anthropogenic Global Warming in 2019. In: Bulletin of Science, Technology & Society 39, issue 1-2, S. 3. https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0270467620922151.

5 WRI – World Resources Institute (2021): Climate Watch. Historical GHG Emissions. Washington, DC. https://www.climatewatchdata.org/ghg-emissions. Alle Treibhausgase, die sich hinsichtlich ihres globalen Erwärmungspotenzials stark unterscheiden, werden gemäß diesem Potenzial auf CO2 umgerechnet (z. B. entspricht 1 kg Methan ca. 28 kg CO2, 1 kg Lachgas etwa 265 kg CO2). Die Maßeinheit ist CO2-Äquivalente.

6 Carbon Monitor (2021): CO2 emissions variation. https://carbonmonitor.org/.

7 NOAA (2021): Can we see a change in the CO2 record because of COVID-19? Silver Spring, MD. https://www.esrl.noaa.gov/gmd/ccgg/covid2.html.

8 Lag der Wert im März 2020 noch bei 414,74 parts per million (ppm), so genau ein Jahr später bei 417,64 Moleküle CO2 auf 1 Million Gasmoleküle in trockener Luft. Vgl. Tans, Pieter / Keeling, Ralph (2021): Trends in Atmospheric Carbon Dioxide. https://www.esrl.noaa.gov/gmd/ccgg/trends/. In den vergangenen 800.000 Jahren lag der Wert nie über 280 ppm, so NOAA (2021): History of atmospheric carbon dioxide from 800 000 years ago until January, 2019https://www.esrl.noaa.gov/gmd/ccgg/trends/history.html.

9 Vgl. WRI 2021 (siehe Anm. 5).

10 Die deutschen Bischöfe (1998) – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fra­gen: Handeln für die Zukunft der Schöpfung (Die deutschen Bi­schöfe – Kom­mis­sio­n für gesellschaftliche und soziale Fragen 19, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonfe­renz). Bonn, Nr. 19.

11 Die deutschen Bischöfe (2000): Gerechter Friede (Die deutschen Bischöfe 66, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz). Bonn, Nr. 96.

12 Die deutschen Bischöfe (2007) – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen / Kommission Weltkirche: Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit. Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels (Die deutschen Bischöfe –Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen / Kommission Weltkirche 29, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz). 2., akt. Aufl., Bonn, Nr. 39.

13 Ebd., Nr. 4.

14 Bundesverfassungsgericht (2021): Beschluss des Ersten Senats vom 24. März – 1 BvR 2656/18 – (Klimaschutz), Rn. 192. http://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html.

15 Vgl. ebd., Rn. 244.

16 Ebd., Rn. 182 f.

 17 Sopoanga, Saufatu (2003): Address by The Honourable Saufatu Sopoanga, Prime Minister and Minister for Foreign Affairs, Immigration and Labor of Tuvalu. In: United Nations General Assembly, Fifty-eighth session, 10th plenary meeting, 24 September. Official Records, A/58/PV.10. New York, S. 21-23, S. 22.

18 Moses, Marlene (2010), zit. nach: Inselstaaten appellieren an UN-Sicherheitsrat. In: Klimaretter.info. Das Magazin zur Klima- und Energiewende vom 21.5. http://www.klimaretter.info/umwelt/nachricht/5907-wir-koennen-nicht-laengerstillhalten.

19 UN Security Council (2011): Statement by the President of the Security Council. 20 July. S/PRST/2011/15, S. 1 f. https://www.securitycouncilreport.org/un-documents/document/cc-sprst-2011-5.php. Seitdem hat sich der UNSC immer wieder mit den sicherheitsrelevanten Fragen des Klimawandels befasst.

20 Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (2008): Welt im Wandel: Sicherheitsrisiko Klimawandel. Jahresgutachten 2007. Berlin-Heidelberg-New York, S. 1.

21 Vgl. Europäische Union (2016): Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa. Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Luxemburg, S. 7 und 15. https://op.europa.eu/s/oUaX.

22 Vgl. ebd., S. 10.

23 Ebd., S. 22.

24 Ebd., S. 24 (Hervorhebungen von mir; A. L.).

25 SIPRI (2021): World military spending rises to almost $2 trillion in 2020. Stockholm. https://sipri.org/media/press-release/2021/world-military-spending-rises-almost-2-trillion-2020.

26 McKinnon, Catriona (2019): Climate crimes must be brought to justice. In: The UNESCO Courier July-September 2019: The ethical challenges of climate change, S. 10-12. https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000370032_eng.

27 Francis (2019): Address to Participants at the World Congress of the International Association of Penal Law. Vatican, 15 November. https://www.vatican.va/content/francesco/en/speeches/2019/november/documents/papa-francesco_20191115_diritto-penale.html.

28 Stop Ecocide Foundation (2021): Ökozid zum Verbrechen machen. Amsterdam. https://www.stopecocide.de/okozid-zum-verbrechen-machen.

29 Ruß „wirkt wärmend, indem er Wärme in die Atmosphäre aufnimmt und die Albedo bei Ablagerung auf Schnee oder Eis verringert.“ IPCC (2019) – Intergovernmental Panel on Climate Change: Global Warming of 1.5°C. Geneva, S. 543. https://www.ipcc.ch/sr15/ (eigene Übersetzung).

30 Vgl. ebd., S. 96.

31 Mihatsch, Christian (2020): Und sie bewegt sich doch. Fünf-Jahres-Bilanz des Paris-Vertrags. In: klimareporter° vom 12.12. https://www.klimareporter.de/klimakonferenzen/und-sie-bewegt-sich-doch.

32 Vgl. Climate Action Tracker (2020): Paris Agreement turning point, December, S. 1. https://climateactiontracker.org/documents/829/CAT_2020-12-01_Briefing_GlobalUpdate_Paris5Years_Dec2020.pdf.

33 Ebd., S. 8 (eigene Übersetzung).

34 Vgl. IPCC 2019, S. 105 f. (siehe Anm. 29). Eine Freisetzung von CO2 durch das Tauen von Permafrost und von Methan aus Feuchtgebieten würde das verbleibende Budget allerdings um bis zu 100 Milliarden Tonnen verringern (vgl. ebd., S. 105).

35 Die deutschen Bischöfe (2019) – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen: Zehn Thesen zum Klimaschutz. Ein Diskussionsbeitrag (Die deutschen Bischöfe – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen 48, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz). Bonn, S. 15.

36 Weizsäcker, Ernst Ulrich von (1997): Erdpolitik. Ökologische Realpolitik als Antwort auf die Globalisierung. 5. akt. Aufl. Darmstadt, 10. Kapitel.

37 Weitere Veröffentlichungen von mir zum Thema finden Sie auf meiner Homepage https://www.lienkamp-berlin.de/publikationen.

Zusammenfassung

Prof. Dr. Andreas Lienkamp

Prof. Dr. Andreas Lienkamp studierte Katholische Theologie und Sozialwissenschaften. Seine Habilitationsschrift trägt den Titel Klimawandel und Gerechtigkeit – Eine Ethik der Nachhaltigkeit in christlicher Perspektive. Seit 2011 ist er Professor für Christliche Sozial- und Umweltethik am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück. Im Rahmen der Arbeitsgruppe für Ökologische Fragen berät er seit 20 Jahren die Deutsche Bischofskonferenz in Fragen nachhaltiger Entwicklung.

andreas.lienkamp@uni-osnabrueck.de


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