Zum Hauptinhalt springen

Klimagerechtigkeit und Klimakonflikte als sicherheitspolitische Herausforderung des 21. Jahrhunderts

Die Forderungen nach Klimagerechtigkeit

In einer Teildisziplin der Bereichsethiken, der Klimaethik, wird intensiv über den Gehalt von Forderungen gerungen, die als Forderungen nach „Klimagerechtigkeit“ bezeichnet werden.1 Es haben sich drei Schwerpunkte herauskristallisiert. Erstens wird über eine faire Verteilung der Kompensation für Klimaschäden gestritten. Ein Grunddatum der Klimaveränderungen ist es, dass die Hauptverursacher – also die Staaten und Individuen mit hohen Emissionspfaden – nicht den größten Schaden haben. Die heute sichtbar werdenden Schäden umfassen unter anderem Hochwasserschäden, Trockenzeiten, extreme Hitzeperioden, versinkendes Land, Starkwetterereignisse, Stürme und außergewöhnlichen Niederschlag. Geschädigt sind letztlich die Menschen, die in jenen betroffenen Regionen wohnen und mit den veränderten Lebensbedingungen zurechtkommen müssen. Zweitens wird über eine faire Verteilung der unter Wahrung von maximalen Erwärmungszielen noch verfügbaren Abräume in der Atmosphäre für Klimagase diskutiert.2 Es geht darum, jene „Verschmutzungsrechte“, die ohne Inkaufnahme eines Klimakollapses noch zugeteilt werden können, nach fairen Prinzipien zu verteilen. Allerdings gehen Forscher heute davon aus, dass es sehr riskant ist, die Emissionen nicht möglichst zeitnah insgesamt auf null zu drosseln. Drittens werden auch Rechte von Personen angesichts einer sich gravierend verändernden Situation mit Rücksicht auf ökologische Lebensbedingungen und die daraus resultierenden Folgen, etwa auch die Klimaflucht, erneut erörtert. 

In jenen drei Sphären der Klimagerechtigkeit werden unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht. Insgesamt geht es darum, eine faire Verteilung der durch Klimaveränderungen entstehenden Lasten in einem globalen Kontext zu rechtfertigen. Dabei gilt nicht nur das Verursacherprinzip, das den reichen Nationen besondere Lasten auferlegt. Vielmehr sollen auch die bei der Verfolgung von Reduktionszielen entstehenden Lasten fair verteilt werden; es geht auch um ein faires Burden-Sharing. Insbesondere wird bei der Lastenverteilung mit Rücksicht auf die Klimaziele auch ein Fähigkeitenprinzip („capacity principle“) für gerecht befunden: Wer viel leisten kann, muss angesichts der Dringlichkeit der Situation viel leisten. Alle drei Prinzipien sollen auch bei der Zuteilung von Lasten für Maßnahmen der Anpassung, also Adaptationsziele, in Anwendung gebracht werden sowie bei Transformationszielen. Am aufwendigsten dürfte in der Zukunft neben der Bewältigung von Schäden die Umstellung auf klimaneutrale Techniken und ein klimaneutrales Wirtschaften sein. Es ist nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit gegenüber künftigen Generationen, diese Ziele tatsächlich zu erreichen; ebenso wichtig ist es, die Kosten nicht den Schwächsten aufzubürden.

Klimagerechtigkeit und nahe Zukunftsfragen

Viele Gerechtigkeitsforderungen sind rückwärtsgewandt, darum aber nicht weniger wichtig. Sie beziffern die fairen Forderungen von Geschädigten gegenüber den Hauptnutzern der Atmosphäre für hohe Einlagerungsraten. Aktuell dreht sich die Diskussion jedoch in eine neue Richtung. Die Folgeschäden des Klimawandels haben ein solches Ausmaß angenommen, dass die Kosten schon heute explodieren, ganze Weltregionen unter extremen Wetterbedingungen leiden und Länder ihre Lebensgrundlagen verlieren.3

Eine noch viel zu wenig beachtete Folge der Situation ist eine zunehmende Instabilität der internationalen Ordnung. Zwar wäre es naiv zu denken, diese sei auf Gerechtigkeit gegründet. Aber in einer Situation, in welcher eine pragmatische Sicherheitspolitik ohnehin an ihre Grenzen stößt, dienen Forderungen nach Klimagerechtigkeit als Hintergrundbedingung für einen wegweisenden und konstruktiven Umgang mit der Situation. Vor allem dürfen sich Staaten in der internationalen Arena gegenüber den zu Recht erhobenen Forderungen nicht verstecken. Aus Warte der Klimaethik können mit Rücksicht auf den globalen Kontext einige Forderungen festgehalten werden: 

  • Nach dem Verursacherprinzip und nach dem Fähigkeitenprinzip sind reiche Staaten verpflichtet, Opfer von Klimaschäden auch im internationalen Kontext aktiv zu unterstützen. Insbesondere werden Pflichten zur Unterstützung bei Anpassungs- und Transformationsleistungen gefordert.4
  • Eine wirksame Reduktion von Treibhausgasen in kürzester Zeit muss nicht nur wegen der noch möglichen Eingrenzung der Folgeschäden erfolgen. Vielmehr basiert die Forderung auch auf den Rechten künftiger Generationen auf eine natürliche Hinterlassenschaft, die nicht nur die Lebensgrundlagen nicht gefährdet, sondern auch ein freiheitliches Leben weiterhin ermöglicht.5
  • Anders als mit Rücksicht auf souverän verhandelte internationale Abkommen muss das Beharren auf Freiwilligkeit ausgesetzt werden, wenn es um Pflichten des konstruktiven und kooperativen Umgangs mit dem Klimawandel geht. Eine Mitwirkungspflichtan Klimazielen ist eine legitime Forderung, da es beim Klimaschutz um die Kooperation zugunsten des Schutzes eines globalen und zugleich unverzichtbar lebenserhaltenden Kollektivgutes geht. Entsprechend sollen Unterlassungen von der Weltgemeinschaft wirksam geahndet werden können.6
  • Schließlich muss über die Pflicht vorausschauenden Handelns und über Beistandspflichten diskutiert werden. Die Klimafolgen beschränken sich nicht auf katastrophale Lebenssituationen, sondern führen auch zu Flucht und zu gewaltsamen Konflikten. Aus ethischer Perspektive ist der Schutz von Personen ein übernational angesiedeltes absolutes Erfordernis. Genaueres kann aber erst eine tiefere Analyse sicherheitspolitischer Erwägungen zeigen.

Klimagerechtigkeit und Sicherheitspolitik: Die prinzipielle Dimension

Um die mit dem Klimawandel verbundenen sicherheitspolitischen Fragen einschätzen zu können, muss an die Grundlagen der internationalen Ordnung erinnert werden. Einem Neuansatz zur Verhinderung und Ächtung von Kriegen durch Völkerbund und Kellogg-Briand-Pakt (1928) war scheinbar wenig Erfolg beschieden. Die Schaffung der Vereinten Nationen und die Erklärung der allgemeinen Menschenrechte nach dem Zweiten Weltkrieg setzten zwischenstaatlichen Gewaltkonflikten jedoch eine deutliche Grenze durch ein System kollektiven Handelns, das freilich im Einzelfall immer wieder auf die Probe gestellt wurde und wird.7 Ein Problem ergab sich daraus, dass die Souveränität eines Staates im Inneren, das heißt dessen Handeln in Bezug auf die eigenen Staatsbürger, in diesem System nur schwerlich zu sanktionieren ist, da die Akzeptanz dieser Souveränität – durchaus mit guten Gründen – als unverzichtbar für die Vermeidung von Kriegen angesehen wurde. Die Grenzen dieses Ansatzes wurden in den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien oder durch den Völkermord in Ruanda (1994) überaus deutlich und führten zur Aushandlung eines politischen Hilfskonstrukts, der Responsibility to Protect (R2P), das, wie in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist, neben gewaltsamen Konflikten auch massiven Menschenrechtsverletzungen in Friedenszeiten vorbeugen will. Möglich ist zudem eine Intervention mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates ohne Zustimmung des betroffenen Staates.8 Was geschieht aber, wenn diese sogenannte dritte „Säule“ der R2P auch auf den Klimaschutz Anwendung findet?

Unbeschadet der Frage, ob dies möglich und sinnvoll ist, bewegte sich der französische Präsident Emmanuel Macron im Horizont eines solchen Denkansatzes, als er angesichts brennender Amazonaswälder aufgrund deren Bedeutung für das Weltklima eine französische militärische Präsenz anbot, die den Schutz der Wälder vor Brandstiftung, der von brasilianischer Seite nicht hinreichend geleistet werde oder werden könne, stärken solle. In einem erwartbaren Reflex wies der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro das Ansinnen als kolonialistischen Impuls einer ehemaligen Kolonialmacht zurück.9 Er hatte damit einen Nerv getroffen, der in den Diskursen um Klimaziele und deren Einhaltung verständlicherweise immer wieder eine Rolle spielt. Der Vorschlag beleuchtet die Diskrepanz zwischen den Verursacherstaaten und jenen Staaten, die in katastrophaler Weise Endbetroffene des Handelns der Verursacherstaaten sind – und dabei nicht einmal das Recht zu einer nachholenden industriellen Entwicklung zugesprochen bekommen.

Offen muss hier bleiben, ob sich der französische Präsident suggestiv auf R2P bezogen hat und inwieweit dieses politische Hilfskonstrukt im Bereich der Unterstützungsleistung oder gar der militärischen Intervention das vorrangig geeignete Prinzip für Sanktionierungen klimaschädlichen Handelns ist. Aber jedenfalls stellt sich im skizzierten, gewiss mit etlichen Binnendifferenzierungen und Caveats zu versehenden langfristigen historischen Kontext die Frage, wie Klimagerechtigkeit und Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert miteinander in Verbindung zu setzen und zu vereinbaren sind. Denn das Prinzip moderner Staaten (und auch von Staatenbünden wie der EU), unbegrenzt Ressourcen zu mobilisieren und auszuschöpfen, ist eigentlich, sofern man nicht willentlich die Augen verschließt, unhaltbar geworden. Der ja durchaus denkbaren und wünschenswerten Abkehr von nationalen Egoismen und einem quantitativen „Immer-mehr“ steht jedoch aus sicherheitspolitischer Perspektive die Frage im Wege, nach welchen Prinzipien sich die Praxis richten soll und kann. Klimagerechtigkeit könnte helfen, Leitlinien zu entwickeln. Und diese wären mindestens so fordernd wie in dem Beispiel des Schutzes des Amazonas-Regenwalds und seiner Bewohner angedeutet. 

Klimagerechtigkeit und Sicherheitspolitik: Eine pragmatische Dimension

Die skizzierten Überlegungen zum Verhältnis von Klimagerechtigkeit und Sicherheitspolitik ließen sich auch als proaktiv bezeichnen, insofern sie im Kontext transnationalen Handelns das Problem des Klimawandels oder besser: der drohenden Klimakatastrophe grundsätzlich in den Blick zu nehmen versuchen. Sicherheitspolitik hat jedoch stets eine Seite, die im Hier und Jetzt agieren muss, ohne das Morgen und Übermorgen aus den Augen zu verlieren. Gerade hier beginnen wir aber nicht bei null.

Berücksichtigung des Klimawandels hat schon seit Längerem auf institutioneller und statutenmäßiger Ebene Eingang in das Denken und Handeln der Bundeswehr gefunden, so im Umgang mit Ressourcen oder im „Weißbuch 2016“. Soweit es bekannt ist, hat jedoch kein anderer zivil-militärischer Komplex auf der Erde Bedeutung und Folgen des Klimawandels in gründlicherer und umfassenderer Weise in den Blick genommen als die USA. Das hat nun erstaunlicherweise weniger mit Vorgaben von politischer Ebene zu tun, selbst in der Trump-Ära wurde dieser in den Nullerjahren begonnene Kurs beibehalten. Vielmehr lag es im Selbstverständnis des Militärs als einer professionellen Institution begründet, für deren eigene Funktionalität die Konsequenzen und der konstruktive Umgang mit dem zu erwartenden Verlauf des Klimawandels von unmittelbarer Bedeutung sind und sein werden.10

Es wird von fünf, miteinander durchaus vernetzten Szenarien ausgegangen. Ein erstes Szenario befasst sich mit humanitären Katastrophen wie zum Beispiel den Folgen des Hurrikans Matthew im Spätsommer 2016, der vor allem in der Karibik Verwüstungen anrichtete. Ein zweites Szenario betrifft scheiternde Staaten wie etwa Syrien, wobei Klimawandel hier – wie in anderen Szenarien – nie isoliert, sondern als „threat multiplier“ anzusetzen ist. Weiterhin zu rechnen ist mit globalen Auswirkungen regionaler Ereignisse; ein Beispiel bietet die Hitzewelle in Russland 2010, die zu einer Verknappung von Getreide auf dem Weltmarkt aufgrund eines russischen Exportverbots führte. Ein viertes Szenario betrifft mögliche Großmachtkonflikte um Ressourcen, wobei die durch die Eisschmelze in der Arktis bedingte Möglichkeit zur Ressourcenmobilisierung als derzeit wahrscheinlichster Konfliktherd angesehen wird. Schließlich und fünftens ist an Einsätze im Inland zu denken wie im Falle des Hurrikans Katrina 2005. In all diesen Szenarien sieht sich das US-Militär selbstverständlich nicht als allein befähigtes Instrument zur Krisenbewältigung, wohl aber dazu herausgefordert, im bestmöglichen Sinne zu agieren und entsprechend vorbereitet zu sein.

Angesichts dieser sicherheitspolitischen Vorreiterrolle der USA in Bezug auf den Klimawandel, die sich unter dem neuen Präsidenten Joe Biden zweifellos noch deutlicher akzentuieren wird, wäre wohl die Frage erlaubt, ob und wie sich Deutschland in dieser Hinsicht deutlicher zu positionieren gedenkt. Zumal nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Priorisierung von Klimaschutz11 hier entschiedenere Aussagen auf nationaler Ebene angebracht wären, deren möglicher Effekt im Kontext der bestehenden sicherheitspolitischen Partnerschaften zu sehen wäre, hinter denen man sich aber nicht, wie es manchmal doch den Anschein hat, verstecken dürfte. Wer in Deutschland von Klimagerechtigkeit für künftige Generationen, gar im globalen Kontext, reden will, wird dann auch die Rolle der Bundeswehr deutlicher in den Blick nehmen und Konsequenzen ziehen müssen. Im Hinblick auf die fünf angesprochenen Szenarien ist evident, dass die Bundeswehr nur im Bündniskontext, sei es dem transatlantischen oder dem europäischen, handlungsfähig ist oder sein wird. Aber es müsste doch gefragt werden, wie es um die tatsächliche Bereitschaft steht, auf einer solch elementaren Ebene wie der Hilfe in den unvermeidbaren zukünftigen Katastrophenfällen (Überschwemmungen, Hungersnöte, Flüchtlingswellen …) sinnvoll zu agieren. Zwar sind etwa mit dem THW durchaus zivile Hilfsorganisationen vorhanden, die aber, was die Ausstattung mit Großgeräten und die Zahl des Personals angeht, an ihre Grenzen stoßen werden. Bedenklich stimmt, dass schon der Anstoß, die Bundeswehr mit mehr Sanitätspersonal auszustatten, auf dem Feld der Politik Erstaunen auslöste.12 Vielleicht ist ja auch hier ein Umdenken möglich.

Drei sicherheitspolitische Handlungsoptionen

Weiten wir noch einmal den Horizont und betrachten die mit dem Klimawandel gestellten Herausforderungen als internationale Aufgabe. Aus den Überlegungen der vorhergehenden Abschnitte ergeben sich drei sicherheitspolitische Alternativen. Jede von ihnen bietet eine Grundlage für zukunftsweisende Handlungsmaximen politischer Akteure wie auch militärischer Führung in Zeiten einer imminenten Bedrohung durch den Klimawandel.

Erstens kann es darum gehen, die auch durch den Schutz von Menschenrechten grundgelegten internationalen Verpflichtungen gegenüber Klimaflüchtlingen und Klimaopfern nachzuschärfen und die Verantwortung im Zuge eines Ausbaus der R2P anzunehmen. Wenn auch die Verpflichtung der Staaten auf eine Schutzverantwortung zugunsten von zerbrechenden Staaten umstritten bleibt, leuchtet eine Verpflichtung zum Schutz der Bevölkerung im Klimaszenario unmittelbar ein. Angesichts der zunehmenden Klimakatastrophen, die besonders vulnerable Staaten an ihren empfindlichsten Stellen zusätzlich belasten, wird die Dringlichkeit von Interventionen zugunsten der Aufrechterhaltung von Grundfunktionen der Ordnung und der Versorgung zunehmen. Immer mehr Staaten werden in die missliche Lage geraten, sich selbst nicht mehr helfen zu können, zugleich aber als autonome Staaten auf ihre Souveränität pochen. Eine Strategie der internationalen Verantwortung zum Schutz von Bevölkerungen in bedrohten Staaten müsste sich sowohl auf die Resilienz als auch auf die Katastrophennachsorge beziehen. Es ist sogar denkbar, dass R2P Vorsorgepflichten beinhaltet, sofern Klimakatastrophen und die Folgen von Zerstörung und Flucht unmittelbar absehbar sind. Fraglich ist aber sowohl die Rechtfertigungsgrundlage, wie auch das Beispiel des Amazonas-Schutzes belegt, als auch die pragmatische Seite. Welche Nation wird es leisten können, die Klimageschädigten der Welt vor einer solchen globalen Katastrophe zu schützen?

Zweitens kann es Ziel der Sicherheitspolitik der Zukunft sein, den nationalen Selbstschutz durch eine Stärkung der Allianzen zu erhöhen. Auch in einer immer enger zusammenwachsenden globalen Welt ist bis heute die Sicherheitsfrage eng gekoppelt an nationale Sicherheitsinteressen. Staaten sind primär ihren Bürgern und Bürgerinnen verpflichtet, wenn es um Fragen des Schutzes elementarer Lebensinteressen geht. Auch in einer globalen Welt, die durch internationale Bündnisse strukturiert ist, ist die Logik des nationalen Selbstschutzes tragendes Motiv der Interaktion. Angesichts des Klimawandels, aber auch anderer internationalen Bedrohungsszenarien wird jedoch abermals deutlich, dass kein Staat – und sei er noch so gut in Sicherheitsbelangen aufgestellt – in der Lage ist, sich selbst zu schützen. Klimahandeln muss zwangsläufig kooperatives Handeln sein. Dies gilt insbesondere mit Rücksicht auf das geteilte und auch durch internationale Abkommen zementierte Ziel der zeitnahen und effektiven Reduktion von Treibhausgasen. Es wird vielleicht die Zukunftsfrage schlechthin sein, ob es die Staatenwelt schafft, durch Bündnisse sowohl eine stabile internationale Sicherheitslage zur Gefahrenabwehr gegenüber dem Klimawandel zu erreichen als auch die nationalen Selbstinteressen zu stärken.

Drittens muss daran erinnert werden, dass das Klimageschehen ein extrem dynamisches Ereignis ist, dessen Entwicklung auch angesichts der aus ihm resultierenden Verwerfungen in der Sicherheitslage sehr hohe Risiken birgt. Angesichts dieser Dynamik und potenziell extrem gefährlicher Entwicklungen sind Staaten und ist das Militär gefordert, das Klimageschehen auch als einen Katalysator zu sehen und zu verstehen. Es geht um die Erkenntnis, dass multifaktorielle Bedrohungsszenarien neue Fähigkeiten des Antizipierens und der institutionellen Antwort herausfordern. Lineare Risikoeinschätzungen müssen durch systemische Analysen und flexible institutionelle Möglichkeiten ersetzt werden. Dabei müssen kluge und zielorientierte Bündnisse auch über die Grenzen hinweg geschmiedet werden. Mindestens muss es gelingen, eine abwartende Haltung, die allenfalls Brandbekämpfung kann, wenn das Feuer schon Raum greift, durch Antizipation und auch durch verantwortliches Handeln aller institutionellen Ebenen zu ersetzen. Und dafür ist die Zeit schon heute sehr knapp.

1 Für eine Zusammenschau zentraler Beiträge der Diskussion vgl. Gardiner, Stephen M., Caney, Simon, and Jamieson, Dale et al. (Hg.) (2010): Climate Ethics. Essential Readings. Oxford and New York; Kallhoff, Angela (2015): Klimagerechtigkeit und Klimaethik. Berlin und Boston. Wegweisend ist auch: Shue, Henry (2014): Climate Justice. Vulnerability and Protection. Oxford.

2 Vgl. Singer, Peter (2002): One World: The Ethics of Globalization. New Haven. 

3 Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) veröffentlicht regelmäßig Sachstandsberichte über den Klimawandel und die zu erwartenden Klimaschäden. Vgl. https://www.ipcc.ch/reports/ (Stand aller Internet-Links: 3.6.2021).

4 Vgl. Moellendorf, Darrell (2016): „Taking UNFCCC Norms Seriously.“ In Heyward, Clare und Roser, Dominic (Hg.): Climate Justice in a Non-Ideal World. Oxford, S. 104–121.

5 Vgl. Page, Edward (2007): Climate Change, Justice and Future Generations. Cheltenham.

6 Vgl. Kallhoff, Angela (2021): Climate Justice and Collective Action. London and New York.

7 Vgl. Hathaway, Oona A. und Shapiro, Scott J. (2017): The Internationalists: How a Radical Plan to Outlaw War Remade the World. New York.

8 Vgl. zum Prinzip der R2P: Bellamy, Alex J. (2009): Responsibility to Protect. The Global Effort to End Mass Atrocities. Cambridge.

9 Vgl. https://www.berlinstrategy.org/blog/2019/8/29/brauchen-wir-eine-umwelt-schutzverantwortung und https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/waldbraende-brasilien-jair-bolsonaro-emmanuel-macron-bedingungen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

10 Vgl. Klare, Michael T. (2019): All Hell Breaking Loose. The Pentagon’s Perspective on Climate Change. New York.

11 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

12 https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bioterror-sanitaetsdienst-warnt-vor-gefahren-jenseits-von-corona-17301706.html

Zusammenfassung

Angela Kallhoff

Angela Kallhoff ist Universitätsprofessorin für Ethik mit besonderer Berücksichtigung von Angewandter Ethik an der Universität Wien. Sie leitet dort Forschungsprojekte zur Naturethik, sie war Leiterin der Forschungsplattform Nano-Norms-Nature und ist Co-Direktorin der „Vienna Doctoral School in Philosophy“. Sie forscht zu Themen der politischen Ethik, Natur- und Klimaethik sowie den Grundlagen der Ethik. Zu ihren Buchpublikationen zählen „Climate Justice and Collective Action“ (2021), „Politische Philosophie des Bürgers“ (2013), „Why Democracy Needs Public Goods“ (2011) und „Ethischer Naturalismus nach Aristoteles“ (2010). 

angela.kallhoff@univie.ac.at

Dr. Thomas Schulte-Umberg

Dr. Thomas Schulte-Umberg ist zurzeit Universitätsassistent (Post-Doc) am Institut für Historische Theologie, Katholisch-Theologische Fakultät, Universität Wien. Er studierte Geschichte und Katholische Theologie an der Universität Münster, arbeitete an verschiedenen Universitäten und Forschungseinrichtungen im deutschen Raum und war Visiting Scholar an der University of Notre Dame (South Bend, Indiana) sowie Post-Doc-Fellow des German Historical Institute in Washington (D.C.). Sein Hauptarbeitsgebiet ist das Verhältnis von Religion und Krieg im 20./21. Jahrhundert, derzeit insbesondere während des Erstens Weltkrieg im Raum der Habsburgermonarchie.

thomas.schulte-umberg@univie.ac.at


Download als PDF

Alle Artikel dieser Ausgabe

Raus aus dem Treibhaus – Gemeinsam und global lässt sich das Sicherheitsrisiko des Klimawandels noch verhindern
Michael Czogalla
Der Klimawandel als Risikoverstärker – Über die Zusammenhänge von Klimaveränderungen und Konflikten
Michael Brzoska
Wenn Du Frieden willst, schütze das Klima!
Andreas Lienkamp
Klimagerechtigkeit und Klimakonflikte als sicherheitspolitische Herausforderung des 21. Jahrhunderts
Angela Kallhoff, Thomas Schulte-Umberg
Warum wir eine grüne und ganzheitlichere internationale Sicherheits- und Verteidigungspolitik brauchen
François Bausch
Mehr Aufgaben, mehr Ressourcen, mehr Inklusion – Anforderungen an die Humanitäre Hilfe in Zeiten steigender Klimarisiken
Oliver Müller

Specials

Richard Nugee Christophe Hodder