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Corona als Sicherheitsrisiko: Zur Rolle des Militärs in der verunsicherten Gesellschaft

Das Verhältnis von Militär und Gesellschaft ist in Deutschland prekär und spannungsreich. Vor diesem Hintergrund ist die in der der Coronakrise von Soldatinnen und Soldaten geleistete Hilfe eine Chance, das Image der Bundeswehr positiv zu beeinflussen. Die Situation ist jedoch auch Anlass, grundlegender über die Rolle des Militärs in der Zivilgesellschaft sowie den sich wandelnden Umgang mit Risiken nachzudenken. Eine Äußerung der Bundesministerin der Verteidigung zu Beginn der Coronapandemie im März 2020 könnte als Leitsatz ein neues Verhältnis von Zivilgesellschaft und Militär anregen: „Wenn Länder und Gemeinden, die Wirtschaft, die Polizeien, das technische Hilfswerk und alle weiteren Institutionen an die Grenzen kommen, steht die Bundeswehr selbstverständlich zur Seite.“1

Die Sehnsucht nach einem Helfer in der Not war groß. Die Krisenerfahrung der Coronapandemie hat das Gemeinwesen wie durch ein Erdbeben erzittern lassen. Eine vermeintliche Sicherheit, wie es sie vor dieser Zäsur gab, ist einer Wahrnehmung von Verunsicherung und Risiko gewichen. Wie ein Gemeinwesen auch unter solchen Extrembedingungen und unter dem Eindruck unvorhersehbarer und unkontrollierbarer Risiken stabilisiert werden kann, ist eine Frage der Resilienz. Annegret Kramp-Karrenbauer hat die Bundeswehr als „unentbehrliche und verlässliche Stütze unseres Gemeinwesens“2 und damit quasi als Back-up-Resilienzressource zu dessen Stabilisierung vorgestellt.

Wie genau dieser Beitrag der Bundeswehr aussehen kann und welche Grenzen ihr Engagement haben sollte, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen. So gewinnbringend es nämlich sein kann, diese konstruktive Rolle der Bundeswehr gegenüber der Zivilgesellschaft als neues Leitbild zu etablieren, so wichtig ist es auch, die Grenzen militärischen Engagements in der Zivilgesellschaft zu eruieren, denn das zivile Gemeinwesen sollte gerade auch in seiner Staatsferne einen unentziehbaren Freiheitsraum genießen. Auch das freiheitlich-demokratische Leitbild der Bundeswehr vom „Staatsbürger in Uniform“ sollte dem Rechnung tragen. Deshalb wird dieser Artikel in einem ersten Schritt den Resilienzbeitrag der Bundeswehr beleuchten und in einem zweiten Schritt das Verhältnis von Freiheit und Risiko in einer freiheitlichen Demokratie. Dabei stellen sich die Fragen, welche Grenzen das Prinzip der Freiheitlichkeit einem Engagement der Bundeswehr setzt und wie ein Gemeinwesen mit dem notwendigen Komplement der Freiheit, dem Risiko und der Kontingenz, verantwortlich umgehen kann.

Militär und Resilienz der Gesellschaft

Der Kollaps von Gesellschaften wurde oft dadurch verursacht, dass die Menschen trotz der Offensichtlichkeit grundlegender Probleme so weiterlebten wie zuvor und sich nicht an die veränderten Bedingungen anpassten.3 Es fehlte diesen Gemeinwesen also an einer gewissen Elastizität, an Resilienz. Zugleich gibt es auch positive Beispiele von Anpassungsfähigkeit: So haben weitaus weniger einschneidende Veränderungen als die Coronapandemie heute unsere Gesellschaft zur Aktivierung adaptiver und regenerativer Fähigkeiten herausgefordert. Jetzt in der Coronapandemie wird jedem Einzelnen abverlangt, sein Verhalten an die Situation anzupassen. Ein unverändertes Weiter-so in der Gesellschaft hätte zu einer Zuspitzung der Situation geführt und einen katastrophalen Ausgang in greifbare Nähe gerückt. Aber auch angesichts anderer rapider Veränderungen in unserer Gesellschaft ist die Frage der Anpassungsfähigkeit und Resilienz virulent geworden.

Resilienz als Eigenschaft von Systemen und Gesellschaften, robust gegenüber unvorhergesehenen Veränderungen zu sein, ist zum Forschungsgegenstand der Gesellschaftswissenschaften geworden. Dazu werden in der Gesellschaftstheorie komplexe Systemabläufe modelliert. In diesen Modellen ist Resilienz ein prozessbezogenes Komplementärkriterium zu inhaltlichen Konzepten, die von einer normativ bestimmten Zieldefinition für die gesellschaftliche Entwicklung ausgehen. Sie denkt Prozesse nicht von wünschenswerten Idealen her, sondern von möglichen Gefährdungen, Risiken und unvorhergesehenen Schwierigkeiten. Das Resilienzkonzept versucht Eigenschaften und Prozesse zu identifizieren, die robuste Anpassung und Entwicklung der Gesellschaft auch unter widrigen Bedingungen ermöglichen.

Dabei wird nach einem Ansatz für Situationen gesucht, in denen sich das Umfeld rasch ändert und diese Änderungen nicht vorhersehbar sind. Resilienz fasst Response-Strategien zusammen, also Basiskompetenzen, um mit Unvorhergesehenem, Störungen und Strukturbrüchen fertig zu werden und angemessen auf Situationen, die von Kontingenz, Zufall und Nichtwissen geprägt sind, zu reagieren. Die Stärkung der Resilienz ist eine Vorbereitung auf Probleme zweiter Ordnung, das heißt auf Probleme, die dadurch eine besondere Schwierigkeit bereiten, dass sie unvorhersehbar und inhaltlich unbekannt sind.4 Resilienz verlangt mehr als Effizienzoptimierung, weil sich Effizienz per definitionem immer auf bekannte Probleme bzw. Rahmenbedingungen bezieht, Resilienz aber auf unbekannte und in ihrer Entwicklung schwer steuerbare. Improvisationsfähigkeit und die Offenheit für Überraschungen werden zu Leittugenden einer kontingenztauglichen Ethik.5 Es geht darum, Wandel kreativ zu gestalten und nicht nur zu erleiden. Resilienz bezieht sich auf einen „nicht klar steuerbare[n], durch Unsicherheit wie erst noch zu gewinnendes Wissen gekennzeichnete[n] Prozess“6.

Daneben lassen sich Potenziale der Problemlösung auch in personalen, sozialen, kulturellen, ökonomischen oder ökologischen Ressourcen finden. Im Mittelpunkt steht also die Frage, wie Menschen Krisen meistern und wie Institutionen oder Systeme so gestaltet werden können, dass sie gegen Störungen weniger anfällig sind. Resilienzkonzepte fragen akteurs-, handlungs- und ressourcenorientiert nach Problemlösungspotenzialen. Dabei geht es gerade nicht um einen vermeintlichen Fortschritts- und Planungsoptimismus, dieser wird vielmehr systematisch relativiert. Die Vorstellung, alle anstehenden Probleme präventiv beseitigen zu können, wird abgelöst vom „Unsicherheitsparadigma“. Resilienz-Strategien rechnen mit dem Unerwarteten, mit den „schwarzen Schwänen“ (Taleb). Deshalb geht man in Resilienzkonzepten davon aus, dass Unsicherheit und Überraschungen keineswegs immer schlecht sind. Wie ein Immunsystem sich erst entwickelt und aktiv wird, wenn es Bakterien abzuwehren gilt, so brauchen auch soziale Systeme und geistige Prozesse stets Herausforderungen, um ihre Potenziale zu entfalten. Resilienz setzt auf die Stärkung der personal-psychischen und gesellschaftlich-sozialen Immunsysteme.7 Sie betrachtet Krisen als „Störungen, die Anreizimpulse in Richtung höherer Komplexität setzen“8. Resilienzforschung interessiert sich für Prozesse der Verarbeitung von Störungen und betrachtet diese Dynamik als das entscheidende Merkmal komplexer lebender oder sozialer Systeme. Deren Identität ist daher nicht statisch definierbar, sondern eher als Reaktions- bzw. Handlungs- und Deutungsfähigkeit oder auch als „Antifragilität“9.

Antifragilität könnte man mit Stabilität oder Starrheit verwechseln, was jedoch gerade nicht gemeint ist. Statt von Stabilität sollte man deshalb besser von Konstanz oder Konsistenz sprechen: Irgendetwas bleibt konstant, anderes muss sich verändern. Manchmal müssen sich Teile und einzelne Eigenschaften des Systems ändern, damit dieses als Ganzes erhalten bleiben kann. Die Resilienz unterscheidet sich also sowohl von Resistenz im Sinne des bloßen Beharrens als auch von einer Transformation, die zu einem Bruch der Identität und zum Übergang in einen völlig anderen Zustand führt. Resilienz zielt auf dynamische Selbsterhaltung eines Akteurs, einer Institution oder eines Systems hinsichtlich ihrer identitätsstiftenden Funktionen und Kerneigenschaften.

Zusammenfassend: Resilienz ist eine Copingstrategie der Gesellschaft, die aus Krisenerfahrungen zu lernen vermag. Nun gilt es, im Einzelfall zu klären, wie das Militär einen Beitrag zu dieser Strategie geleistet hat und leisten kann.

Der Beitrag des Militärs weltweit

Die Coronakrise ist eine Belastungsprobe für die Gesellschaft und führt die Möglichkeit einer Überlastung und des Kollaps gesellschaftlicher Institutionen greifbar vor Augen. In vielen Ländern leistete das Militär wertvolle Hilfe in Form von Logistik, Personal oder Dienstleistungen. Alle diese auf den ersten Blick einfachen Hilfestellungen sind für das Funktionieren und den Bestand unserer Gesellschaft von einer gewichtigen Bedeutung. Gerade unter den Belastungen der Pandemie, die einen außerordentlich hohen Bedarf an Schutzausrüstung und medizinischem Personal hervorruft, sind eine Personalreserve sowie logistische Kapazitäten entscheidend, damit es nicht zu Engpässen kommt oder zu einer Überlastung des unter regulären Bedingungen vorgesehenen Personals und Equipments. Auch in diesem sehr praktischen Sinn können Hilfestellungen des Militärs einen entscheidenden Beitrag zur Resilienz der Gesellschaft darstellen, weil sie eine Überlastung und einen Kollaps verhindern können. Dies haben wir weltweit beobachtet.

In Frankreich stellte das Militär zusätzliches medizinisches Personal zur Verfügung und organisierte Krankentransporte. In der Schweiz übernahm das Militär logistische Aufgaben, aber auch die Pflege von Kranken sowie Krankentransporte. In Italien wurden Lastwagen zum Transport zur Verfügung gestellt, auch medizinisches Material wurde vom Militär hergestellt. In Polen versorgte es Menschen in Quarantäne und bot eine psychologische Beratung durch eine Hotline für Menschen in Quarantäne an. Da die belasteten Sicherungssysteme (Gesundheit, Versorgung etc.) an ihre Leistungsgrenze gelangten, konnte so schließlich deren Überlastung der effektiv verhindert werden.

Die Beiträge des Militärs wurden – mit Ausnahmen – vielfach positiv aufgenommen.10 Sie haben der Bevölkerung vermittelt, dass der Staat auch in der Krise handlungsfähig ist und Resilienzreserven hat, die ihn vor einem Kontrollverlust oder gar anarchischen Zuständen bewahren. Dass die Bundeswehr diese helfende Funktion übernimmt, lässt sie als zuverlässigen, kompetenten Partner der Zivilgesellschaft erscheinen. Allerdings gilt es auch hier, das rechte Maß zu wahren. Während Hilfstätigkeiten und die Kompensation ausgefallenen staatlichen Personals und Beamter (zum Beispiel aufgrund einer Infektion) zweifelsohne begrüßenswerte Maßnahmen sind, kann dies dann fragwürdig werden, wenn das Militär lediglich dazu eingesetzt wird, die Kontrolldichte und die Einflussnahme des Staates zu erhöhen, denn die Zivilgesellschaft einer freiheitlichen Demokratie zeichnet sich durch ein Reservoir der Staatsferne aus. Deshalb sollte es einer Bundeswehr für ihr Selbstverständnis gerade darauf ankommen, nicht den Eindruck zu erwecken, diesen Freiheitsraum beeinträchtigen zu wollen, sondern ihn zu schützen und angesichts von Bedrohungslagen von außen zu erhalten. Es muss also im Wesentlichen um ein Gleichgewicht von Konstanz (durch Resilienz) und Freiheit (unter Hinnahme von Risiken) gehen. Die Freiheit aber verlangt vom Einzelnen und der Gesellschaft auch eine gewisse Risikotoleranz. Die weitverbreitete Aversion gegen jegliches Risiko kann nur überwunden werden, wenn aufgezeigt wird, dass die heute oft anzutreffende „Versicherungsmentalität“ einseitig ist und durch die Erkenntnis ergänzt werden muss, dass Freiheit und Risiko in einem engen Bedingungszusammenhang stehen.

Freiheit und Risiko

Unser Risikoverständnis hat sich gewandelt. Gegen Risiken kann man sich heutzutage versichern. Die Zerstörung des Hauses durch Blitzschlag und Feuer ist kein hinzunehmendes Schicksal mehr, sondern kann durch einen Blitzableiter abgewehrt und durch eine Wohngebäudeversicherung kompensierbar gemacht werden. Vieles, was früher Schicksal war, wird heute in (Handlungs-)Kalküle eingestellt. Die Ausdehnung von Wissen und Einflussmöglichkeiten vergrößert den Radius der Verantwortung und verwandelt hinzunehmendes Schicksal in Risiko, das in den Entscheidungsprozess von Individuen und Gemeinwesen Berücksichtigung findet. Dieser Perspektivenwechsel brachte erhebliche Verschiebungen in der persönlichen Wahrnehmung und gesellschaftstheoretischen Einordnung von Unsicherheit mit sich. Risiko wird nunmehr vielfach als negative Komponente betrachtet, auf die man Einfluss nehmen kann und die es zu minimieren gilt.

Herrmann Lübbe kritisiert diese quasi omnipräsente Risikokommunikation als ein durch den Begriff des Risikos einseitig dominiertes Denkmuster, das die Neigung zu hohen Sicherheitserwartungen und einem sich häufig in Anklagen äußernden Moralismus erzeuge11. Sie treibe Politiker in eine „deklamatorische Verantwortungsüberlastung“12, weil sie gewählt werden, wenn sie eine ihre Handlungskompetenz weit überschreitende Risikobewältigung versprechen.13 Die verständliche Forderung nach einer Minimierung von Risiken ist ein Phänomen, das aufs Engste mit der urmenschlichen Emotion der Angst und dem Verlangen nach Sicherheit verstrickt ist.

Die oft negativen Assoziationen, die der Begriff des Risikos weckt, versperren den Blick darauf, wie eng Risiko und Freiheit zusammenhängen. Wer Freiheit fordert, muss auch mit Risiken leben lernen. Eine Freiheit, die nur solche Handlungsalternativen umfasst, die kein Risiko entfalten, ist entkernt, denn solche Handlungsalternativen sind oft nicht gegeben oder unterscheiden sich in rein banalen Aspekten. Ob Autofahren, Grillen, Feuerwerk oder das Halten von Tieren – viele unserer Handlungen bergen in sich ein (erlaubtes) Risiko für andere. Natürlich könnte man theoretisch das Autofahren oder Feuerwerke verbieten, um bestimmte Risiken auszuschließen, aber das sind Einzelentscheidungen über die gesellschaftliche Frage, welche spezifischen Risiken wir akzeptieren und gesellschaftlich hinnehmen und welche nicht. Die Grundabwägung zwischen Risikominimierung und Freiheit ist aber damit nicht aus der Welt, sondern stellt sich dann anhand anderer Beispiele erneut (zum Beispiel autonomes Fahren). Die Utopie der vermeintlich vollständigen Risikobeseitigung ist ein fataler Irrglaube, auch wenn er dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen entspringt und dieses nährt. Es gibt nämlich Grenzen, die eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft nicht überschreiten sollte. Ein ganz evidenter Fall ist die Zensur, denn selbst die Frage, welche Bücher wir lesen, wurde nicht erst in den nationalsozialistischen und kommunistischen Diktaturen als ein Risiko für die Gesellschaft angesehen, dem mit scharfer Zensur begegnet wurde. Aber auch deutlich im Vorfeld zu diesem offenkundig antidemokratischen Beispiel werden sich Grenzen finden lassen, wo eine freiheitliche Ordnung den Mut zum Risiko verlangt.

Diese Grenzen lassen sich auch anhand der Grundentscheidung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr im Innern ablesen und in Auseinandersetzung mit den Argumenten zur Kritik an Militarismus, und zwar nicht in einem lediglich ästhetischen Sinn, sondern in einem soziologisch-staatstheoretischen Sinn.

Militarisierung der Gesellschaft?

In Art. 87a II GG wird ein Verfassungsvorbehalt für den Einsatz der Streitkräfte als „Mittel der vollziehenden Gewalt in einem Eingriffszusammenhang“14 formuliert.15 Davon wird nicht jede Verwendung militärischer Ressourcen erfasst, aber jede Verwendung, bei der das Droh- und Einschüchterungspotenzial der Streitkräfte sich entfaltet. Eine vom Grundgesetz ausdrücklich vorgesehene Einsatzmöglichkeit findet sich in Art. 35 II 2, III GG. Dort werden hohe Anforderungen an die Amtshilfe durch die Bundeswehr gestellt: zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“. Es muss sich mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts um „Ereignisse von katastrophischen Dimensionen“16 handeln. Damit hat der Verfassungsgeber die Hürden für den Einsatz der Streitkräfte im Inland hoch gesetzt. Im Hintergrund solcher Regelungen lässt sich zu Recht ein gewisser Vorbehalt gegenüber der Macht militärischer Einrichtungen vermuten. In der Begründung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Grundgesetzes um obenstehende Regelungen wird nämlich deutlich darauf hingewiesen, dass „die Freiheit und das Wohl“ der Bürger gerade durch die Gewaltenteilung und durch weitere Dezentralisierung und Aufspaltung von Macht geschützt werden sollen.17  Es lässt sich also grundsätzlich ein Vorbehalt gegenüber einer überstarken zentralen Staatsmacht im Inneren feststellen, die den Freiheitsraum einer Zivilgesellschaft deutlich verkürzen könnte. Gerade vor dem Hintergrund der Geschichte des Nationalsozialismus hat dieser Freiheitsraum in Deutschland eine besondere Bedeutung.

In eine ähnliche Richtung lässt sich auch jene Kritik verstehen, die unter der Überschrift „Militarisierung der Gesellschaft“ firmiert. Ein rein historischer Verweis auf den preußischen Militarismus, den manche Autoren als Wurzel der Fragilität der Weimarer Republik begreifen, fasst diesen Argumentationsstrang zu kurz. Vielmehr soll es gerade darum gehen, dass eine Zivilgesellschaft nicht in den staatlichen Hierarchiebau vollständig eingegliedert werden soll und nicht jeder Bereich der Gesellschaft dem Zugriff dieser Hierarchie und ihrer Befehl-Gehorsam-Struktur unterstellt sein soll.

Dieser Bedenken eingedenk, lässt sich als Grenze des militärischen Engagements formulieren, dass die Bundeswehr vornehmlich Hilfstätigkeiten übernehmen sollte, ihr Engagement allerdings kein Plus an staatlicher Macht bedeuten soll, sondern allein ein Ausgleich staatlicher Schwächung durch die gegenwärtige Krise. Hält man sich innerhalb dieser Grenzen, ist ein Engagement des Militärs von Respekt gegenüber dem Refugium der Zivilgesellschaft getragen und die Bundeswehr ein starker Partner angesichts überwältigender Krisen.

Aber allein von der Bundeswehr diese Zurückhaltung zu fordern, die auch nach den Vorgaben des Grundgesetzes strikt einzuhalten ist, reicht nicht aus, sondern auch andere politische Akteure und die Zivilgesellschaft sollten nicht über das gebotene Maß, Hilfe von der Bundeswehr einfordern. Die Zivilgesellschaft muss sich stattdessen aktiv mit den Fragen von Risiko und Kontingenz auseinandersetzen und Strategien entwickeln, wie Risiken und Kontingenz individuell bewältigt werden können, ohne reflexartig Sicherheit auf Kosten der Freiheit zu fordern.

Kontingenzbewältigung als individuelle Herausforderung

Einen wichtigen Beitrag kann dazu auch Religion und religiöse Ethik leisten. Nach Niklas Luhmann ist nämlich die zentrale Aufgabe der Religion „Kontingenzbewältigung“, das heißt Wachhalten des Bewusstseins von nicht auflösbaren Unsicherheiten und Paradoxien. Dies scheint gerade im Blick auf aktuelle Risikofragen im Kontext der Coronapandemie sowie ökologischer und politischer Destabilisierungen fundamental zu sein. Religion kann ein Beitrag zum individuellen Coping sein.

Der Einzelne muss aber auch genau wie die Gesellschaft eine Risikomündigkeit entwickeln, wie Wolfgang Kersting den verantwortlichen Umgang mit Unsicherheit nennt:

„Das Denken in Wahrscheinlichkeiten, das Abwägen mehrerer Möglichkeiten gehört zur kognitiven Infrastruktur der Moderne, denn die Moderne ist die Epoche der nur relativen, der gewissheitsfreien Rationalität. […] Daher müssen wir in technischer wie in moralischer Hinsicht risikomündig werden und ein Management der Ungewissheiten entwickeln.“18

Risikomündigkeit ist die Fähigkeit, auch in Situationen, die durch hohe Komplexität und Unsicherheit geprägt sind, begründete und verantwortliche Entscheidungen zu treffen. In einer freiheitlichen Gesellschaft ist Risiko ein ständiger Begleiter. Aber die Unsicherheit rührt auch aus einer immer komplexer werdenden Gesellschaft und Diskurslandschaft. Die Unsicherheit speist sich dabei aus zum Teil ungewissen Handlungsfolgen, aus unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben der Betroffenen, über die selten ein Konsens zu finden ist, sowie aus dem Handlungsdruck, der dadurch entsteht, dass auch Passivität hohe Gefahren bergen könnte.

Aufgrund der überbordenden Unsicherheiten in komplexen Systemen, die in Coronazeiten gesteigert sichtbar wird, würde ein Vorrang der Risikominimierung – konsequent angewendet – jedoch zu einer völligen Lähmung der Handlungsfähigkeit führen. Strikte Risikovermeidung mündet in den resignativen Verlust von Innovation und könnte sich insofern am Ende als eine Strategie erweisen, die Handlungspotenziale blockiert und so mehr Risiken erzeugt als vermeidet. „Risikomündigkeit“ zielt nicht auf die absolute Minimierung jeglichen Risikos, sondern auf die Vermeidung einer kritischen Schwelle von Risiken und auf die Erhöhung der flexiblen Problemlösungspotenziale.

Über diese Schwellen muss ein gesellschaftlicher Kompromiss gefunden werden, den jedes rationale Individuum auch potenziell mittragen kann. „Gerade weil die Risikowahrnehmung aber nicht durch die Grammatik absoluter Rationalität geprägt ist, sondern eingebettet ist in ein plurales, unterschiedliche Wertperspektiven ausbalancierendes Wahrnehmungsverhalten, muss sie in partizipatorische Entscheidungsmodelle der Risikobeherrschung eingebettet bleiben.“19 Insofern viele Situationen komplexer Zusammenhänge besonders kontextsensibel sind, kommt dem Urteil der unmittelbar Handelnden und Betroffenen gegenüber dem der externen Experten ein unverzichtbarer Stellenwert zu. Risikomündigkeit setzt gerade im Kontext der Coronakrise demokratische Verfahren voraus, die unter repräsentativer Beteiligung der Betroffenen sowie der verschiedenen Sachkompetenzen unaufhörlich die entscheidungsrelevanten Grenzen des Wissens reflektieren.

Die individuelle und gesellschaftliche Risikomündigkeit ist damit komplementär zu den Resilienzressourcen, die unsere Gesellschaft auch aus dem Engagement der Bundeswehr zieht. Der Weg, den Deutschland bisher beschritten hat, deutet in die richtige Richtung, den gerechten Ausgleich von Freiheit, Risiko, Sicherheit und Stabilität. Eine perfekte Mischung lässt sich nicht als Rezeptur für alle Zeiten und alle Gemeinwesen gleichermaßen formulieren, sondern sie ist ein Diskussionsgegenstand, der in einer pluralen Gesellschaft ständig demokratisch neu verhandelt werden muss.

Dass auch Risiken auftreten können, die im gesellschaftlichen Diskurs nicht bedacht worden sind, hat die Coronapandemie vor Augen geführt. Umso beruhigender ist, dass die Bundeswehr einen tatkräftigen, zugleich subsidiär-zurückhaltenden Beitrag zur Resilienz unseres Gemeinwesens leistet. Dies ermöglicht es, dass die demokratischen Prozesse, die unter hohem Problemdruck und angesichts von unvorhersehbaren Ereignissen notwendigerweise bisweilen nur unvollständige Lösungen präsentieren können, nicht durch Krisen kollabieren und beseitigt werden, sondern resilient sind, damit unsere Gesellschaft auch so schwerwiegende Krisen freiheitlich meistern kann.

1 Kramp-Karrenbauer, Annegret (2020): Statement, Pressekonferenz vom 19. März 2020.

2 Kramp-Karrenbauer, Annegret (2020): Statement, Pressekonferenz vom 19. März 2020.

3 Vgl. Diamond, Jared (2005): Kollaps: Warum Gesellschaften überleben oder untergehen. 4. Auflage. Frankfurt a. M.

4 Vogt, Markus/Schneider, Martin (2017): „Selbsterhaltung, Kontrolle, Lernen. Zu den normativen Dimensionen von Resilienz“. In: Karidi, Maria u. a. (Hg.): Resilienz. Interdisziplinäre Perspektiven zu Wandel und Transformation, Wiesbaden, S. 103̶123.

5 Vgl. dazu Vogt, Markus (2014): „Handeln unter der unsicheren Bedingung“. In: Neuner, Peter (Hg.): Zufall als Quelle von Unsicherheit. Freiburg i. Br./München, S. 229̶232.

6 Endreß, Martin/Rampp, Benjamin (2015): Resilienz als Perspektive auf gesellschaftliche Prozesse. Auf dem Weg zu einer soziologischen Theorie. In: Endreß, Martin und Maurer, Andrea (Hg.): Resilienz im Sozialen. Wiesbaden, S. 33̶55.

7 Vgl. dazu Sloterdijk, Peter (2009): Du mußt dein Leben ändern. Über Anthropotechnik. Frankfurt a. M., S. 709̶714.

8 Horx, Matthias (2011): Das Megatrendprinzip. Wie die Welt von morgen entsteht. München, S. 306.

9 Taleb, Nassim (2013): Antifragilität. Anleitung für eine Welt, die wir nicht verstehen. 3. Auflage. München.

10 Beispielsweise: Möhle, Holger (2020): „Einsatz ohne Beispiel, Kommentar zur Bundeswehr als Helfer in der Viruskrise“. In: Westfalenblatt (20.3.20), www.westfalen-blatt.de/Ueberregional/Meinung/4173846-Kommentar-zur-Bundeswehr-als-Helfer-in-der-Viruskrise-Einsatz-ohne-Beispiel (zuletzt abgerufen: 29.10.2020). In der Tendenz kritischer, aber den Einsatz gegen Antimilitarismus klar verteidigend: Müller-Neuhof, Jost: „Da kann die Verteidigungsministerin dem Linksdrall mal einen einschenken“. In: Der Tagesspiegel (02.10.20), www.tagesspiegel.de/politik/widerstand-gegen-bundeswehr-im-corona-einsatz-da-kann-die-verteidigungsministerin-dem-linksdrall-mal-einen-einschenken/26235826.html (zuletzt abgerufen: 29.10.2020).

11 Lübbe, Hermann (1994): „Moralismus oder fingierte Handlungssubjektivität in komplexen historischen Prozessen“. In: Lübbe, Weyma (Hg.): Kausalität und Zurechnung. Über Verantwortung in komplexen kulturellen Prozessen. Berlin/New York, S. 289̶301, hier S. 297. Er definiert Moralismus dabei als Versuch der Lösung drängender Zivilisationsprobleme über Appelle an das Kollektiv nicht organisierter beteiligter Individuen; vgl. ebd. S. 298.

12 Vgl. Lübbe, Hermann (1994): „Moralismus oder fingierte Handlungssubjektivität in komplexen historischen Prozessen“. In: Lübbe, Weyma (Hg.): Kausalität und Zurechnung. Über Verantwortung in komplexen kulturellen Prozessen. Berlin/New York, S. 293–297.

13 So analysiert Ulrich Beck die „Risikogesellschaft“ und ihre Globalisierung als „Weltrisikogesellschaft“ im Blick auf grundlegende Defizite von politischer Steuerbarkeit und der Illusion versprochener, aber nicht einlösbarer Verantwortung; vgl. Beck, Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt a. M.; Beck, Ulrich (2007): Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit. Frankfurt a. M.

14 BVerfG NVwZ 2012, 1239 (1244).

15 Im Einzelnen ist die Definition des Einsatzes umstritten: Zum Meinungsstand vgl. Epping, Volker (2020): „Art. 87a GG“. In: Epping, Volker und Hillgruber, Christian (Hg.): Beck’scher Online-Kommentar zum Grundgesetz. 44. Edition, Rn. 18.

16 BVerfGE 115, 118 (143).

17 Deutscher Bundestag (1967): Drucksache V/1879, S. 6.

18 Kersting, Wolfgang (2005): Kritik der Gleichheit. Über die Grenzen der Gerechtigkeit und der Moral. Weilerswist, S. 317; zur Risikomündigkeit den ganzen Abschnitt S. 317–320.

19 Kersting, Wolfgang (2005): Kritik der Gleichheit. Über die Grenzen der Gerechtigkeit und der Moral. Weilerswist, S. 318.

Zusammenfassung

Prof. Dr. Markus Vogt

Prof. Dr. Markus Vogt (geb. 1962) ist Ordinarius für Christliche Sozialethik an der katholisch-theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er studierte katholische Theologie und Philosophie in München, Jerusalem und Luzern. 2007 übernahm er den Lehrstuhl für Christliche Sozialethik an der LMU. Markus Vogt ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Theologie und Frieden sowie des Zentrums für ethische Bildung in den Streitkräften. Seit 2019 ist er Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste.

m.vogt@kaththeol.uni-muenchen.de

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Mag. theol. Rolf Husmann

Mag. theol. Rolf Husmann B.A. studierte Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaft unter anderem in Münster, Uppsala (Schweden), Rom, München und Padua. Derzeit schließt er sein Jura-Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität ab und arbeitet als Mitarbeiter am Lehrstuhl für Christliche Sozialethik.


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Das Coronavirus und die globale solidarische Wohltätigkeitsethik
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