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Warum eine angstgesteuerte und menschenrechtswidrige Antiterrorpolitik kurzsichtig ist: Lehren aus der US-amerikanischen Erfahrung

Nach den Angriffen vom 11. September 2001 führten die USA eine ganze Reihe angstgeleiteter Antiterrormaßnahmen ein. So wurde ein Netz geheimer CIA-Verhörzentren aufgebaut, in denen Offiziere und extern Beauftragte durch „erweiterte Verhörtechniken“ wie Schläge, rektales „Füttern“, anhaltenden Schlafentzug und Reizüberflutung Verdächtige zur Preisgabe von Informationen zwangen.1 Auch in offiziellen Gefangenenlagern wie Guantánamo Bay kam es zu Misshandlungen. Dort halten die USA weiterhin eine kleine Anzahl von Terrorverdächtigen ohne Anklage und Gerichtsverfahren fest. Gegen eine Handvoll weiterer Terrorverdächtiger laufen Strafverfahren vor fragwürdig organisierten Militärkommissionen,2 denen viele verfahrensrechtliche Schutzrechte ziviler Gerichte fehlen. Viele weitere Verdächtige werden einfach mit gezielten Drohnenangriffen getötet; die Tötungen werden mit einer gefährlich weiten und nicht anerkannten Auslegung des Völkerrechts gerechtfertigt. 

Nach der Wahl von Donald Trump, der Folter und Guantánamo ausdrücklich befürwortet und sich für die Tötung Familienangehöriger von Terrorverdächtigen ausgesprochen hat, laufen die USA Gefahr, erneut zu einer ineffektiven Politik zu greifen, die Menschenrechte verletzt. Auch wenn diese angstgesteuerten Maßnahmen denjenigen Politikern Schlagworte liefern, die Härte gegenüber Terroristen demonstrieren wollen, um die Furcht der Menschen vor dem nächsten Attentat zu lindern, höhlen sie jedoch oft genau die Ziele aus, deren Erreichung sie eigentlich unterstützen sollen. So befeuern Folter, zeitlich unbestimmte Inhaftierungen, Gerichtsverfahren vor Militärkommissionen und unrechtmäßige Drohnenangriffe nicht nur die Propaganda der Terroristen, sondern erschweren es den USA auch, Terrornetzwerke zu zerschlagen und geplante Attentate zu vereiteln. Im folgenden Beitrag wird dargestellt, wie sehr diese angeblich „harten Maßnahmen“ Amerikas langfristiger Terrorbekämpfung schaden und warum all jene, die tatsächlich eine harte Linie in puncto Terrorismus verfolgen wollen, gut daran täten, wirkungsvolle politische Strategien mit der Achtung der Menschenrechte zu verbinden. Letzten Endes ist auch eine harte Politik nicht erfolgreich, wenn ihre Maßnahmen nicht greifen. 

Verfehlte Maßnahmen verhindern die erfolgreiche Inhaftierung von Terroristen

Die Anwendung des Kriegsgefangenenrechts, Militärkommissionen und Folter unterlaufen das Ziel, gefährliche Terroristen rechtskräftig zu verurteilen und zu inhaftieren. Eine Internierung nach dem Kriegsgefangenenrecht endet spätestens mit Abschluss der Kampfhandlungen, in manchen Fällen sogar eher. Dies bedeutet, dass Individuen, die nach dem Kriegsgefangenenrecht festgehalten werden, am Ende des Krieges freigelassen werden müssen, ungeachtet dessen, ob sie weiterhin eine Bedrohung darstellen. Gefährliche Täter, die bereits ver­urteilt sind, können jedoch für die Dauer ihrer – oftmals jahr­zehntelangen – Haftstrafe fest­gehalten werden. Der Terrorist Zacarias Mous­saoui zum Beispiel, der an der Verschwörung zum 11. September 2001 beteiligt war, wurde 2006 von einem Bundesgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Auch Sulaiman Abu Ghaith, Al-Kaida-Sprecher und Schwiegersohn von Osama bin Laden, wurde 2014 von einem Bundesgericht für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Inhaftierung nach dem Kriegsvölkerrecht mag wegen des Begriffs „Krieg“ hart klingen. In Wirklichkeit stellt sie jedoch keine wirksame Maßnahme dar, um gefährliche Terroristen auch langfristig hinter Schloss und Riegel zu halten. Schließlich müssen Kriegsgefangene nach dem Ende eines Konflikts innerhalb einer angemessenen Zeit wieder freigelassen werden. Für Täter, die eine lang­fristige Bedrohung darstellen, ist eine solche vorübergehende Inhaftierung deshalb keine wirksame Lösung. 

Ebenso wenig haben sich Ad-hoc-Militärkommissionen als Garant für bindende Verurtei­lungen erwiesen. Die Handvoll Fälle, die gegenwärtig vor Militärkommissionen im Straflager Guantánamo verhandelt werden, ziehen sich schon seit Jahren hin, ohne dass dadurch wirklich Gerechtigkeit geübt wird. Das Verfahren gegen die Angeklagten der Terroranschläge vom 11. September 2001 befindet sich seit 2012 im Anhörungsstadium; die eigentliche Hauptverhandlung wird wohl nicht in den nächsten Jahren zu erwarten sein. Von den bisher acht durch Militärkommissionen beschlossenen Verurteilungen wurden drei wieder vollständig und eine weitere teilweise aufgehoben. Jahrelang auf Urteile zu warten, die anschließend gleich wieder revidiert werden, hat nichts mit einer harten Linie zu tun, sondern ist töricht und kontraproduktiv. 

Das größte Problem besteht vermutlich jedoch darin, dass Misshandlung und Folter von Gefangenen der Terrorismusbekämpfung erheblich schaden: Beweise, die möglicherweise revisionsfeste und gerechte Urteile hätten stützen können, können nicht verwendet werden. Behörden müssen gegebenenfalls auf eine Strafverfolgung verzichten, Beweise unter Umständen ausgeschlossen und Urteile aufgehoben werden. Beispielsweise konnte der Al-Kaida-Agent Mohammed al-Qahtani, mutmaßlich der „20. Entführer“ bei den Anschlägen vom 11. September 2001, strafrechtlich nicht belangt werden, weil er in Guantánamo gefoltert worden war. Al-Qahtani ist einer der Gefangenen, die die US-Regierung auf unbestimmte Zeit in Gefangenschaft halten will, ohne jemals Anklage zu erheben – denn die Beweise gegen sie wurden durch Folter erlangt. Zudem haben sich mehrere Regierungen geweigert, Terrorverdächtige an die USA auszuliefern, da sie zuvor unter amerikanischer Beteiligung gefoltert worden waren. 

Verlorene Informationen, verschwendete Ressourcen

Erfahrene Vernehmungsspezialisten und Geheimdienstler betonen immer wieder, dass ein wirksames Verhör auf bewährten, wissenschaftlich gesicherten Methoden beruht, die weder Folter noch Misshandlung vorsehen.3 Erwiesenermaßen erinnern sich Befragte unter Folter an bestimmte Informationen weniger deutlich. Der Neurowissenschaftler Professor Shane O’Mara fand heraus, dass Folter und Misshandlung direkt auf für das Gedächtnis zuständige Teile des Gehirns wirken und dessen Leistung einschränken. Somit wird eine präzise Erinnerungsleistung verhindert. Es dürfte nicht überraschen, dass Gefolterte im Verhör falsche oder ungenaue Angaben machen, um ein Ende der Folter zu erreichen. Tatsächlich hat der Einsatz von Folter in diversen Fällen dazu geführt, dass Vernehmungsbeamte wichtige Informationen nicht erhalten konnten. Vielmehr gerieten sie auf eine falsche Fährte, wodurch kostbare Zeit und Ressourcen verschwendet und Menschenleben aufs Spiel gesetzt wurden. 

Als die CIA beispielsweise Khalid Sheikh Mohammed (der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001, auch KSM abgekürzt) im März 2003 folterte, gab dieser an, Agenten nach Montana geschickt zu haben, um dort Afroamerikaner für Angriffe in den USA zu rekrutieren. Drei Monate später, im Juni 2003, gab er zu, sich diesen Plan nur ausgedacht zu haben, um der Forderung seiner Folterer nach Informationen nachzukommen und so die Folter zu stoppen. Aus CIA-Mitteilungen geht hervor, dass Analytiker die Echtheit der Informationen bis Mai 2003 nicht einmal infrage stellten und erst im Juni zu der Schlussfolgerung gelangten, die Angaben seien erfunden (vermutlich, nachdem KSM dies bereits zugegeben hatte). Die Folter, aufgrund derer es zu diesen falschen Informationen kam, zog sich über mehrere Vernehmungstage hin. Zudem verstrich durch die Überprüfung der durch den Beschuldigten gemachten Angaben bis zu deren Widerruf wichtige Zeit – eine Ressourcenverwendung, die besser in andere Maßnahmen hätte fließen sollen.

Drohnenangriffe gehen ebenfalls mit einem Verlust an Informationen einher. Geheimdienstler und Sicherheitsexperten aus den verschiedensten politischen Lagern betonen einvernehmlich, die Gefangennahme eines mutmaßlichen Terroristen stelle die beste Möglichkeit zur Gewinnung erforderlicher Informationen dar. Sie werde jedoch nicht genutzt, wenn der Verdächtige bei einem Drohnenangriff ums Leben komme. Micah Zenko vom Council on Foreign Relations schreibt dazu: „Wir werden nie wissen, welche Informationen sie besaßen, ob wir mit ihrer Hilfe die Taktik, Technik und Vorgehensweise von Terrororganisationen besser verstanden hätten oder einen geheimen Plan hätten enthüllen können.“ 2015 erklärte General Joseph Votel, der damalige Kommandeur des U.S. Special Operations Command: „Wir erhalten viel mehr [Informationen], wenn wir jemanden gefangen nehmen oder Material sicherstellen, als wenn wir jemanden töten.“ Auch Daniel Byman von der Brookings Institution teilt diese Bedenken:  „Die Gefangennahme von Terroristen bietet sowohl taktische als auch diplomatische Vorteile. Tote reden nicht, und ein toter Terrorist nimmt seine Geheimnisse mit ins Grab.“

Propaganda und Rekrutierung

Anstatt die Terrorbedrohung zu verringern, haben sich das Straflager in Guantánamo, der Einsatz von Folter und die Drohnenangriffe ins­gesamt als Segen für die Propaganda- und Rekrutierungsaktivitäten der Terrororganisationen erwiesen.4 Seit seiner Eröffnung wird Guantánamo in der Al-Kaida-Propaganda dazu genutzt, die eigene Zielgruppe gegen die USA aufzubringen: Die Vereinigten Staaten seien ein heuchlerisches und gewalttätiges Land, das Krieg gegen den Islam führe. Die politisch sanktionierte Missachtung der Menschenrechte durch die USA liefert Al-Kaida die Bühne dafür, sich selbst als Underdog zu inszenieren, der einem imperialen Goliath gegenübersteht. Gleichzeitig wird eine Begründung für einen „defensiven Dschihad“ ins Feld geführt – nämlich die Pflicht aller Muslime, ihren Glauben und die muslimische Gemeinschaft gegen Angriffe zu verteidigen. Auch die nach dem 11. September 2001 durch die US-Regierung ergriffenen Maßnahmen werden propagandistisch aufbereitet, um den Ruf der USA als Garant der Menschenrechte und religiösen Toleranz zu untergraben. In einem Konflikt, in dem die Stimmungslage der lokalen Bevölkerung geografisch weit entfernter Länder eine derart große Rolle spielt, stellt solche Meinungsmache ein ernstzunehmendes Problem dar. Das US-amerikanische Meinungsforschungsinstitut Gallup hat Menschen im Nahen Osten und Nordafrika zu diesem Thema befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Schließung des Lagers in Guantánamo das Ansehen der USA bei diesen Menschen deutlich verbessern würde.

Ebenso haben die an Gefangenen begangenen Misshandlungen und Folterungen zu einem wahren Rekrutierungsboom bei den Terrororga­ni­sationen geführt: Das US-Außenministerium wies 2006 in einem Telegramm darauf hin, die mit Abstand stärkste Motivation der zur Kampfausbildung in den Irak ausgereisten Re­kruten bestehe darin, für die Misshandlung von Gefangenen in Guantánamo, Abu Ghraib und andernorts Vergeltung zu üben. Die Open So­cie­ty Foundations stellten in einer jüngeren Studie fest, dass Folter und Misshandlungen auch in Afghanistan zu Missständen und Unzufriedenheit führen – die gleichzeitig den Taliban und anderen aufständischen Gruppen im Land zu steigenden Anhängerzahlen verhelfen.

Gleichermaßen bringen Drohnenangriffe die Öffentlichkeit im Jemen, in Pakistan und in weiteren Ländern gegen die USA auf, tragen zur Radikalisierung der Bevölkerung vor Ort bei und erhöhen die Zustimmung für Gruppen wie Al-Kaida. General Stanley McChrystal merkt dazu an: „An Drohnenangriffen erschreckt mich, wie negativ sie rund um den Globus wahrgenommen werden. Die Wut, die sie provozieren …, ist weitaus größer, als der Durchschnitts­amerikaner es sich vorstellt.“ Aktuell nutzt der Islamische Staat das US-Drohnenprogramm, um seine Rekrutierungsbemühungen effektiver zu gestalten. Robert Grenier, ehemaliger Leiter des Antiterrorzentrums der CIA, formuliert es folgendermaßen: „Wir haben uns inzwischen in eine Situation manövriert, in der wir uns mehr neue Feinde schaffen, als wir bestehende Feinde vom Gefechtsfeld entfernen können.“ Die Beobachtungen investigativer Journalisten und unabhängiger Organisationen stützen diese These. So dokumentiert ein kürzlich veröffentlichter Bericht, wie schädlich sich das durch US-Streitkräfte und ihre Verbündeten verursachte Leid von Zivilisten auf die US-amerikanischen Ziele bei der Terrorismusbekämpfung auswirkt. Dabei wurde festgestellt, dass zivile Opfer zum Wachstum und zur Stärkung aufständischer und terroristischer Gruppen beitragen, die Legitimität der US-Terrorismusbekämpfung infrage stellen, Beziehungen mit strategischen Partnern belasten und die Zivilbevölkerung gegen die USA aufbringen. 

Geringere Kooperationsbereitschaft der Alliierten, fehlende Zusammenarbeit in Konfliktregionen

Ein wirksamer Kampf gegen den Terror bedarf der Kooperationsbereitschaft sowohl der Alliierten als auch der Bevölkerung vor Ort in den Ländern, in denen Terroristen aktiv sind. Die Missachtung der Menschenrechte durch die USA hat die Bereitschaft dieser entscheidenden Verbündeten zur Kooperation und zum Austausch von Informationen jedoch deutlich zurückgehen lassen. Beispielsweise verweigern Partnerländer die Auslieferung von Terrorverdächtigen an die USA, da sie befürchten, sie könnten gefoltert und/oder im Rahmen des juristisch fragwürdigen Militärkommissionssystems in Guantánamo strafrechtlich belangt werden. Weil das System der Militärkommissionen so mangelhaft ist (insbesondere im Vergleich zu den kompetenten und erfahrenen US-Bundesgerichten),5 verweigern einige Länder die Überstellung von Verdächtigen, die möglicherweise in Guantánamo vor Gericht gestellt würden, und auch die Weitergabe von Beweisen, die in solchen Verfahren verwendet werden könnten. In den vergangenen Jahren forderten Großbritannien, die Niederlande und der Irak Garantien dafür, dass ausgelieferte Terrorverdächtige nicht vor Militärkommissionen gestellt würden. Mit Deutschland, Schweden und Indien wiederum bestehen zwar Auslieferungsverträge, Verfahren vor außerordentlichen Gerichten (etwa den Militärkommissionen) sind jedoch ausgeschlossen. Im Juli 2017 lieferte Spanien den Terrorverdächtigen Ali Charaf Damache an die USA für ein Verfahren vor einem US-Bundesgericht aus, das trotz der erklärten Präferenz der Trump-Regierung für Militärkommissionen genau dort verhandelt werden soll. Experten mutmaßen, dass die Wahl des Orts für das Verfahren gegen Damache vermutlich auf den Widerstand Spaniens gegen Guantánamo zurückzuführen ist. Die von einigen Regierungen formulierten Bedenken hinsichtlich des Programms zur gezielten Tötung von Verdächtigen (targeted killing program) haben zu ähnlichen Konsequenzen geführt. Die deutsche Regierung stellt aufgrund ihrer Vorbehalte gegen Drohnenangriffe der US-Regierung keine Daten zu radikalisierten Einzelpersonen mehr zur Verfügung.

Auch die Kooperationsbereitschaft der Menschen vor Ort ist von entscheidender Bedeutung für die Legitimität, die Informationsgewinnung in der lokalen Bevölkerung, die Ermittlung und Abwehr von Bedrohungen für die Soldaten und schließlich für die Bekämpfung von Aufständen. Wie die Erfahrungen der USA im Irak und in Afghanistan gezeigt haben, untergräbt die Missachtung der Menschenrechte die Bemühungen um die Unterstützung, das Vertrauen und die Kooperation der einheimischen Bevölkerung und zieht gleichzeitig mehr Feindseligkeit sowie einen geringeren Informationsaustausch nach sich. 

Ein gefährlicher Präzedenzfall für andere Länder

Härte gegenüber dem Terrorismus zu zeigen bedeutet auch, die langfristigen Folgen einer Maßnahme zu durchdenken – einschließlich des Präzedenzfalls, der damit für andere Länder geschaffen wird, und einschließlich der Wirkung, die dieser Präzedenzfall langfristig auf die nationale und globale Sicherheit haben kann. Innerhalb der kommenden zehn Jahre werden sich sämtliche Länder bewaffnete Drohnen beschaffen können. Die von den USA und Europa heute verwendeten Maßnahmen, Praktiken und rechtlichen Begründungen werden schon morgen von anderen Staaten auf der ganzen Welt eingesetzt werden. Wie der frühere CIA-Chef John Brennan 2012 als Antiterrorberater des Präsidenten sagte, „schaffen wir gerade Präzedenzfälle, denen andere Nationen folgen werden, und nicht alle davon werden Nationen sein, die die gleichen Interessen wie wir haben oder für die der Schutz von Menschenleben, insbesondere von unschuldigen Zivilisten, die gleiche, hohe Bedeutung hat wie für uns“. Der ehemalige Rechtsberater der Bush-Regierung, John Bellinger, teilt diese Auffassung und merkte 2016 an: „Wenn die USA die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Gewaltanwendung missachten oder umgehen, ermutigen sie damit andere Länder …, das Gleiche zu tun, und das macht es den USA schwer, sie in diesem Fall dann zu kritisieren.“

Zudem erschweren die Misshandlung Gefangener und die dauerhafte Internierung von Verdächtigen ohne Gerichtsverfahren zunehmend den Schutz der eigenen Landsleute vor vergleichbarer Behandlung durch andere Staaten. Der frühere US-Außenminister Colin Powell erfuhr die Widersprüchlichkeit dieses Ansatzes am eigenen Leib, als er sich im Namen der USA für die Menschenrechte starkmachte: „Als ich überall auf der Welt über Menschenrechte sprach und darüber, dass man Menschen nicht auf unbegrenzte Zeit inhaftieren oder foltern lassen dürfe, um an Informationen zu kommen“, so Powell, „erntete ich stets Widerspruch: ‚Aber sehen Sie doch, was Sie in Guantánamo gemacht haben.‘“

***

 

Auch wenn die Angst vor Terrorismus anerkannt und angegangen werden sollte, besteht dennoch die Gefahr, ihr komplett zu erliegen. Wenn Regierungen aus Angst heraus handeln, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie kurzsichtige, kontraproduktive Maßnahmen einführen, welche gegen gesetzliche Verpflichtungen und Werte verstoßen. Diese Maßnahmen spielen dem Feind in die Hände, denn sie behindern die Terrorismusbekämpfung. Präsident Trump hat geschworen, viele der hier besprochenen Maßnahmen fortzusetzen, und hat darüber hinaus etliche eigene Maßnahmen ergriffen, darunter das De-facto-Einreiseverbot für Menschen aus einer Reihe vorwiegend muslimischer Länder. Angstbasierte Maßnahmen bringen Gesellschaften gegen uns auf, deren Unterstützung für den Sieg gegen den Terror zwingend erforderlich ist. Nur durch ihre Integration können Widerstandsfähigkeit und wirksame – nicht angstgeleitete – Antworten auf Terrorangriffe entstehen. Anstatt weiter Wasser auf die Mühlen der Terroristen zu gießen, sollten betroffene Staaten aus den Erfahrungen der USA lernen – und nicht zuletzt auch die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump.

1 Human Rights First: „Just the Facts: U.S. Senate Select Committee on Intelligence Torture Report“. www.humanrightsfirst.org/senate-report-cia-torture (Stand: 30. August 2017).
2 Human Rights First (2016): „Fact Sheet: Some Key Facts on Military Commissions v. Federal Courts“. www.humanrightsfirst.org/resource/some-key-facts-military-­commissions-v-federal-courts (Stand: 30. August 2017).
3 Human Rights First (2014): „Statement of National Security, Intelligence, and Interrogation Professionals“. www.humanrightsfirst.org/resource/statement-national-security-­intelligence-and-interrogation-professionals (Stand: 30. August 2017).
4 Human Rights First: „Guantanamo Bay: A Terrorist Propa­ganda Tool“. www.humanrightsfirst.org/guantanamo-­bay-terrorist-propaganda-tool (Stand: 30. August 2017).
5 Human Rights First (2017): „Fact Sheet: Trying Terrorist Suspects in Federal Court“. www.humanrightsfirst.org/resource/trying-terrorist-suspects-federal-court (Stand: 30. August 2017).

Zusammenfassung

Rita Siemion

Rita Siemion arbeitet als internationale Rechtsberaterin bei Human Rights First. Sie ist Expertin für die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Antiterroroperationen im In- und Ausland gelten, wie etwa humanitäres Völkerrecht, internationale Menschenrechtsnormen und staatliche Hoheitsrechte. Frau Siemion ist Außerordentliche Professorin am Washington College of Law der American University, Washington, D. C. Vor dieser Tätigkeit arbeitete sie als leitende Beraterin bei der Non-Profit-­Organisation „The Constitution Project“ im Bereich Nationale Sicherheit. Zuvor bearbeitete sie mehrere Jahre Zivil- und Menschenrechtsfälle in einer Anwaltskanzlei. Rita Siemion erwarb den Master of Laws (LL.M.) im ­Fach Nationales Sicherheitsrecht mit Spezialisierung auf Internationale Menschenrechtsnormen am Law Center der Georgetown University, Washington/D. C. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der School of Law der George Washington University, Washington, D. C., wo sie auch als Außer­ordentliche Professorin für juristische Forschung und Fachsprache tätig war.

SiemionR@humanrightsfirst.org

Adam Jacobson

Adam Jacobson forscht für die Non-Profit-Organisation Human Rights First zu Themen der nationalen Sicherheit. Zuvor war er Assistent des Vizepräsidenten von Human Rights First und koordinierte die Partnerschaft der Organisation mit pensionierten Generälen und Admiralen, die sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in der US-Antiterrorpolitik einsetzen. Im Auftrag von Human Rights First reiste er nach Tunesien und Guantanamo Bay auf Kuba. Vor dieser Tätigkeit leitete Jacobson die Abteilung „Generations Against Genocide“ am Simon Wiesenthal Center. Zudem koordinierte er die Interessenvertretung des Wiesenthal Centers bei den Vereinten Nationen. Jacobson schloss sein Studium der Politikwissenschaft 2006 mit dem Bachelor of Arts an der University of Mary Washington in Fredericksburg/Virginia ab und hat an der New York University den Grad eines Master of Science im Fach Internationale Beziehungen mit Schwerpunkt Internationale Sicherheit erworben.

JacobsonA@humanrightsfirst.org


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