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Ferngesteuerte Luftfahrzeuge – maßgeschneiderter und besserer Schutz für unsere Soldaten im Einsatz

Bereits heute werden nach Expertenmeinung ferngesteuerte Luftfahrzeuge von annährend 90 Staaten militärisch genutzt. Ein Drittel davon verfügt bereits über die Möglichkeit zum bewaffneten Einsatz. Bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeuge sind daher nichts völlig Neues, sie sind mittlerweile weit verbreitete Realität. Und der Trend setzt sich fort, weil ihre Vorteile für viele Staaten, auch in Europa, offenkundig sind. Die Frage, wie sich Deutschland zu dieser Entwicklung positioniert, ist nicht nur eine militärische. Sie hat auch eine sicherheits- und industriepolitische Dimension und wird mit ethisch-moralischen Fragen häufig eng verknüpft. Die Entscheidung über ihre Entwicklung und Beschaffung soll daher nicht nur nach Aufwand und Nutzen, sondern erst nach sorgfältiger Abwägung von Legalität und Legitimität getroffen werden. Konsequenterweise haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag einer Entscheidung die Prüfung der damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen vorangestellt. Solch eine umfassende Prüfung erscheint angesichts der anhaltenden Debatte zumindest in Teilen der deutschen Gesellschaft über bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeuge politisch geboten. Denn Bundesregierung und Bundestag müssen in dieser zukunftsweisenden Fragestellung nicht nur die für die Bundeswehr und den Technologiestandort Deutschland sachlich richtigen Antworten finden, sondern diese auch gesellschaftlich vertreten und erläutern. Dabei gibt es gute Gründe, sich möglichst zeitnah damit auseinander zu setzen. Denn einerseits wächst der technologische Vorsprung in anderen Ländern rasant an. Andererseits hat der Einsatz unbewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge der Bundeswehr im Einsatz in Afghanistan zur Aufklärung und Überwachung zweierlei sehr deutlich gemacht: erstens, das damit gewonnene viel klarere Lagebild hat das Risiko für unsere Soldaten im Einsatz erheblich vermindert und damit ihre Sicherheit und die unbeteiligter Zivilbevölkerung deutlich verbessert. Und zweitens, stellt die fehlende Bewaffnung ein gravierendes Manko dar, da aus der Luft bei Bedarf nur mit zeitlichen Verzögerungen und geminderter Präzision geholfen werden kann. Gleiche Erfahrung haben unsere Verbündeten in Frankreich, Großbritannien, Italien und den Niederlanden gemacht und entsprechende Entscheidungen für die Ausrüstung ihrer Streitkräfte bereits getroffen. In Polen und Spanien stehen vergleichbare Entscheidungen bevor. Eine ähnliche, zuweilen emotional aufgeladene Debatte über ethisch-moralische Fragen und mögliche negative Folgen dieser Technologie wurde und wird in keinem dieser Länder geführt. In Deutschland droht dagegen der Verlust bereits gewonnener Erfahrung und Kompetenz im Betrieb und Einsatz ferngesteuerter Luftfahrzeuge, da die für die Bundeswehr von Israel geleasten unbemannten Luftfahrzeuge nur in Afghanistan einsetzbar sind, der dortige ISAF Einsatz sich jedoch dem Ende zuneigt und die technologische Entwicklung aufgrund fehlender Beauftragung zugleich stagniert. Seit gut zwei Jahren hat die Luftwaffe daher auf bestehende und sich entwickelnde Fähigkeitslücken hingewiesen und für die Beschaffung bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge und in politischen, kirchlichen, friedenethischen und anderen gesellschaftlichen Foren argumentiert. Für den Frühsommer zeichnet sich nun eine Befassung des Bundestages, beziehungsweise eine Expertenanhörung im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages ab. Die Zeit erscheint daher geeignet, ein Zwischenfazit zu ziehen, um einen konstruktiven Beitrag zur politischen Entscheidungsfindung aus militärischer Perspektive zu leisten.

Bedauerlicherweise ist die in Deutschland geführte Debatte um bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeuge sehr stark von der rechtlich und ethisch problematischen Einsatzpraxis anderer Staaten - dem sogenannten targeted killing - geprägt, das allerdings auch in diesen äußerst kontrovers diskutiert wird. Für die Bundeswehr geht es jedoch ausschließlich um eine militärische Fähigkeit, damit die vom Deutschen Bundestag auf dem Fundament unserer gesellschaftlichen Werte und grundgesetzlichen Normen erteilten Einsatzaufträge möglichst effektiv und mit dem geringsten verantwortbaren Risiko für unsere Soldaten sowie die unbeteiligte Zivilbevölkerung erfüllt werden können. Die in unserem demokratischen Rechtsstaat geschaffenen starken parlamentarischen Kontrollmechanismen, die im Parlamentsbeteiligungsgesetz verankert sind sowie die verantwortungsvolle Praxis der Exekutive, die Einsatzmandate meist auf eine breite parlamentarische Mehrheit stützt, haben sich in den vergangenen Jahren bei allen bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr hervorragend bewährt. Sie stellen auch bei bewaffneten ferngesteuerten Luftfahrzeugen, wie bei allen anderen Waffensystemen, verlässlich sicher, dass diese nur legal und legitim zur Anwendung kommen können.
Ich sehe keinen sachlich gerechtfertigten Grund, daran zu zweifeln. Die in Deutschland geführte Debatte kann daher deutlich getrennt von der Einsatzpraxis anderer Staaten geführt werden. Sie kann sich aus meiner Sicht vielmehr vor allem auf folgende vier zentrale Fragen konzentrieren:

 

  1. Gibt es eine militärische Notwendigkeit, über ferngesteuerte Luftfahrzeuge für Aufklärungszwecke hinaus, auch solche mit Bewaffnungsoption für militärische Einsätze zu verfügen?
  2. Ist ein Einsatz bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge völkerrechtlich und verfassungsmäßig zulässig?
  3. Kann über die Frage der Legalität hinaus auch eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage nach der Legitimität solcher Waffen gefunden werden?
  4. Gibt es bei der Entwicklung ferngesteuerter Luftfahrzeuge technologische Trends, denen mit rüstungskontrollpolitischen Initiativen vorbeugend entgegengewirkt werden müsste?

Gibt es eine militärische Notwendigkeit, über ferngesteuerte Luftfahrzeuge für Aufklärungszwecke hinaus, auch solche mit Bewaffnungsoption für militärische Einsätze zu verfügen?

Heutige und künftige Krisen und Konflikte werden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eine asymmetrische Kriegsführung gekennzeichnet sein. Generell wird ein Gegner versuchen, unseren Stärken auszuweichen und unsere Schwächen zu treffen. Dieses Muster erleben wir nicht nur in Afghanistan, es war auch in anderen Konflikten, in Libyen und Mali, unter teilweise anderen Vorzeichen, erkennbar. Auch der Konflikt in der Ukraine mit seinen unkonventionellen Formen der militärischen Gewaltausübung durch örtliche Milizen und verdeckte Operationen von Spezialkräften kann als asymmetrische Strategie gedeutet werden. Solche Formen der Kriegsführung, die sich schon als strategischer Ansatz asymmetrisch ausrichten, erschweren, ja unterlaufen teils bewusst die Anforderungen des Humanitären Völkerrechts nach Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit. Um diesen Forderungen dennoch gerecht werden zu können, müssen auf strategischer, operativer und vor allem taktischer Ebene – zunächst einmal unabhängig von den genutzten Mitteln – die richtigen Informationen zur richtigen Zeit gewonnen werden, um überhaupt entscheiden und handeln zu können. Wenn diese Informationen fehlen, kann es unter dem durch die Lageentwicklung manchmal nicht beeinflussbaren, steigenden Handlungsdruck zwar zu subjektiv richtigen Entscheidungen kommen, diese können sich jedoch nachträglich und objektiv betrachtet als falsch oder unverhältnismäßig herausstellen. Die Bombardierung von zwei Tanklastzügen in Kunduz 2009 könnte hier als Beispiel dienen. Auch wenn ein Gegner ganz bewusst seine eigene fehlende Identifizierbarkeit, beispielsweise durch Verschmelzung mit der zivilen Bevölkerung, als Waffe nutzt, muss man zunächst ganz allgemein in der Lage sein, Räume kontinuierlich und lückenlos zu überwachen. Nur so lassen sich Bewegungs- und Verhaltensmuster erkennen, aus denen man mit auf Identität und Absicht des Gegners schließen kann. Kontinuierliche Aufklärung und Überwachung ist oft nur aus der Luft möglich, mit bemannten Luftfahrzeugen oder Satelliten jedoch nicht leistbar. Diese können nur Momentaufnahmen machen, stationäre Objekte oder Infrastruktur aufklären, nicht jedoch bewegliche Objekte oder Verhaltensmuster eines verdeckt kämpfenden Gegners. Und je weitläufiger und abgelegener ein Konfliktgebiet ist, desto schwieriger wird es, mit anderen Mitteln, zu denen auch die Aufklärung und Überwachung am Boden gehören, das erforderliche Lagebild zu gewinnen. Ferngesteuerte Luftfahrzeuge können dies dagegen: Erstens können sie über die menschliche Belastungsgrenze hinaus in der Luft bleiben. Sie werden nie müde und sind deshalb quasi immer da, auch um beispielsweise eine Patrouille ständig und über lange Zeit zu begleiten. Moderne ferngesteuerte Luftfahrzeuge können mittlerweile bis zu 40 Stunden in der Luft bleiben und dadurch selbst nach längeren Anflugstrecken immer noch lange genug im Operationsgebiet verweilen. Zweitens sind ferngesteuerte Luftfahrzeuge außergewöhnlich flexibel. Da sie sich ständig im Operationsgebiet befinden, können sie bei Bedarf und je nach Priorität innerhalb von Minuten ihre Aufklärungsziele wechseln und diese erneut lange beobachten. Und drittens sind die dabei diskret und unauffällig. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es darum geht, einen verdeckt kämpfenden Gegner von unbeteiligter Zivilbevölkerung zu unterscheiden. Würde man die Aufklärungsflugzeuge hören oder sehen, würde der Gegner die Beobachtung wahrnehmen und sein Verhalten darauf einstellen. Eine Unterscheidung wäre dann kaum mehr möglich. Die Luftwaffe setzt bekanntlich seit 2010 das ferngesteuerte Luftfahrzeug HERON 1 erfolgreich in Afghanistan zur Überwachung und Aufklärung ein. Kaum eine Patrouille verlässt heute das Feldlager, ohne dass HERON-Informationen in der Vorbereitung hinzugezogen werden und ohne dass sie durch einen HERON begleitet wird. Die Anwesenheit der ferngesteuerten Luftfahrzeuge hat die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz erheblich erhöht. Aufklärungssysteme können feindliche Kämpfer während eines Überfalls auf unsere Soldaten aber leider nur beobachten, wirksam eingreifen und helfen können sie dagegen nicht. Während eines Besuchs in Afghanistan konnte ich mitverfolgen, wie eine deutsche Patrouille trotz guter Vorbereitung in einen Hinterhalt geriet. Durch das bessere, von HERON mit erzeugte Lagebild konnte sich die Patrouille erfolgreich verteidigen. Die Aufständischen gaben nach einem kurzen Gefecht ihren Angriff auf, brachten die Waffen in ein Versteck und verschwanden wieder. Hätten die Angreifer jedoch besser vorbereitet, aggressiver und entschlossener agiert, wäre eine erfolgreiche Verteidigung ohne bewaffnete Unterstützung aus der Luft nicht möglich gewesen. Der HERON, der bereits vor Ort war und dann hätte helfen müssen, wäre jedoch nicht bewaffnet gewesen. Ein Kampfflugzeug unserer Verbündeten hätte erst herbeigerufen werden müssen. Wertvolle Zeit wäre verstrichen, in der im Gefecht am Boden unsere Soldaten höchster Gefahr ausgesetzt gewesen wären. Und nach Eintreffen des Kampfflugzeugs hätte der Pilot vom Boden aus erst in die Lage eingewiesen und sein Ziel finden müssen. Dies wäre eine mögliche zusätzliche Fehlerquelle gewesen, da Verwechslungen mit eigenen Kräften oder unbeteiligter Zivilbevölkerung in dem dann herrschenden Kampfstress nicht ausgeschlossen gewesen wären. Ein bewaffnetes ferngesteuertes Luftfahrzeug hätte dagegen sofort eingreifen und helfen können, ohne zusätzlichen Koordinierungsaufwand und auf der Grundlage eines ohnehin vorhandenen Lagebildes, präzise, verhältnismäßig und ohne Risiko von Verwechslungen. Bei der Forderung nach bewaffneten ferngesteuerten Luftfahrzeugen geht es mir primär darum, einem Angriff auf unsere Soldatinnen und Soldaten in einem bewaffneten Konflikt möglichst wirkungsvoll, aber nur gerade so wirksam wie nötig, entgegenzutreten und so den politisch gegebenen Auftrag unter Einhaltung der Einsatzregeln mit Augenmaß erfüllen zu können. Mein Fazit mit Blick auf die militärische Notwendigkeit ist daher so eindeutig wie einfach: Bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeuge sind ebenso taktisch-operativ geboten, wie es ein Gebot der Sorge für die im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten ist, ferngesteuerte Luftfahrzeuge im Bedarfsfall zu bewaffnen.

Ist ein Einsatz bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge völkerrechtlich und verfassungsmäßig zulässig?

Aus Sicht der Luftwaffe ist ein Einsatz bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge in dem der Bundeswehr vorgegebenen völkerrechtlichen und verfassungsmäßigen Rahmen nicht nur denkbar. Er unterliegt vielmehr den gleichen Vorgaben, Einschränkungen und Richtlinien, wie der Einsatz der Bundeswehr insgesamt. Überspitzt formuliert: Er ist nur in genau diesem Rahmen möglich! Mit Blick auf den verfassungsmäßigen Rahmen kann man feststellen, dass es zum ersten Mal in der deutschen Geschichte unser Volk, unsere Gesellschaft ist, die durch ein Mandat ihrer Vertreter im Bundestag, nach reiflicher Abwägung, die Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr trifft. Auch über die Art der Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen solcher Einsätze entscheidet der Deutsche Bundestag. Denn er legt die Grenzen und Voraussetzungen des Waffeneinsatzes für deutsche Soldaten unter Berücksichtigung des Völkerrechts in den Einsatzregeln, den so genannten Rules of Engagement, verbindlich fest. Einsätze insgesamt und damit auch Einsätze von bewaffneten ferngesteuerten Luftfahrzeugen folgen daher nicht nur diesen für den Einsatz insgesamt geltenden Mandatsvorgaben und Einsatzregeln. Sie sind zudem – wie alle Einsätze auch – der Kontrolle durch die relevanten Verfassungsorgane unterworfen: Die Fraktionen des Bundestages können umfassende Informationen verlangen. Dieses Recht nutzten die Fraktionen und Abgeordneten ausgiebig – von der Qualität der Verpflegung bis zu den strategischen Fragen des Afghanistaneinsatzes als solchem, nahezu alles, was die Bundeswehr betrifft, war und ist Gegenstand von Anfragen. Mit dem Wehrbeauftragten verfügt der Bundestag zudem über ein zusätzliches Unterstützungsorgan, das sich zugleich für die Belange der Soldaten mit großem Engagement einsetzt. Der Verteidigungsausschuss, ohnehin ständig befasst, kann sich zudem als Untersuchungsausschuss einsetzen – allein zweimal hat er dies in der letzten Legislaturperiode getan. Der Haushaltsausschuss kontrolliert Umfang und Ausstattung – und hat in der Vergangenheit beispielsweise Mittel für anderweitige Beschaffungen, als von der Bundeswehr beantragt, zugewiesen. Auf diese Institutionen können sowohl die Bürger als auch die Soldatinnen und Soldaten vertrauen. Die offensichtlich durch die Schablone der problematischen Einsatzpraxis anderer Staaten geäußerte Vorstellung, die Bundeswehr oder die Luftwaffe sei durch die Einführung ferngesteuerter bewaffneter Luftfahrzeuge auf dem Weg hin zu illegalen Tötungen, lässt meines Erachtens unseren gesellschaftlichen, unseren politischen, unseren gesetzlichen Rahmen völlig, ja fast sträflich, außer Acht. Wie sieht es mit völkerrechtlichen Fragestellungen aus? Im Gegensatz zu Chemiewaffen oder Streumunition, die verboten sind, weil sie unterschiedliche humanitäre Kriterien des Völkerrechts nicht erfüllen können, gibt es kein generelles völkerrechtliches Verbot, ferngesteuerte Luftfahrzeuge herzustellen, zu kaufen oder einzusetzen. Da sich ferngesteuerte Luftfahrzeuge von bemannten Kampfflugzeugen nicht wesentlich unterscheiden, ist davon auszugehen, dass Initiativen für ein Verbot keine Aussicht auf Erfolg haben werden. Aber natürlich muss der bewaffnete Einsatz ferngesteuerter Luftfahrzeuge, wie der aller anderer Waffen, im Rahmen der Gebote des Völkerrechts erfolgen. Diese verbieten u.a. einen unverhältnismäßigen und unterschiedslosen Einsatz militärischer Gewalt. Bereits der Verdacht eines Verstoßes dagegen hat in Deutschland staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Folge. Bis zum heutigen Tage führte kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Waffengebrauch im Einsatz zu einer Anklageerhebung gegen einen Soldaten. Dies macht deutlich, dass sich unsere Soldatinnen und Soldaten berufsbedingt bewusst sind, was der Einsatz militärischer Gewalt bedeuten kann und, vor allem, welche Grenzen ihnen für den konkreten Einsatz jeweils gesetzt wurden. Der Schutz Unbeteiligter ist im Übrigen völkerrechtliche Maxime jedes durch den Bundestag mandatierten Waffeneinsatzes. Je präziser, je gezielter und je skalierbarer gewirkt werden kann, desto besser kommen die Streitkräfte diesem Gebot auch nach. Ferngesteuerte bewaffnete Luftfahrzeuge bieten durch ihre Systemeigenschaften, kombiniert mit völkerrechtlich und rechtlich stimmigen Einsatzregeln, daher einen höheren Schutz Unbeteiligter in einem bewaffneten Konflikt. Man kann also mit einiger Berechtigung, wenn auch etwas zugespitzt, formulieren: Gerade wegen des Schutzes Unbeteiligter, der Notwendigkeit die Unterscheidbarkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel möglichst umfassend zu garantieren, kommt man an bewaffneten ferngesteuerten Luftfahrzeugen faktisch kaum vorbei.

Kann über die Frage der Legalität hinaus auch eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage nach der Legitimität solcher Waffen gefunden werden?

Mit Blick auf ethisch-moralische Fragestellungen wird oft angeführt, die Hemmschwelle des Tötens werde durch den Einsatz ferngesteuerter bewaffneter Luftfahrzeuge sinken. Der Tod werde abstrahiert, das Töten auf Distanz sei unnötig grausam. Wegen des Primats der Politik halte ich die Sorge, die Schwelle der Gewaltanwendung könne sinken, für unbegründet. Denn Einsätze militärischer Gewalt erfolgen nach einer Gesamtabwägung aller relevanten Faktoren und wegen der potenziell gravierenden Folgen niemals leichtfertig und stets als letztes Mittel. Ich kann gerade mit dem Blick auf bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeuge zudem nicht erkennen, dass diese zu einer Erosion der abschreckenden militärstrategischen Elemente führen und so zu einer sinkenden Hemmschwelle beitrügen. Vielmehr ergänzt eine schnelle, präzise und skalierbar einsetzbare Waffe das heute bereits verfügbare Spektrum an militärischen Möglichkeiten sinnvoll und stärkt so gerade die präventiven Elemente der Gesamtstrategie. Der Wunsch, Distanz zwischen die eigenen Soldaten und den Gegner zu bringen und trotzdem effektiv zu kämpfen, ist nicht neu. Seit der Erfindung von Pfeil und Bogen wird versucht, die eigenen Soldaten vor der Waffenwirkung des Gegners zu schützen. Dieses war und ist ein nachvollziehbares und legitimes Bemühen, das die Kriegsführung sicherlich geprägt hat und weiterhin prägen wird. Ich könnte aber auch keinen moralischen Mehrwert darin finden, den eigenen Soldaten, die für Freiheit, Werte und Rechte unserer Bürger und anderer Menschen weltweit ihr Leben riskieren einen technischen Vorteil bewusst vorzuenthalten, nur um dadurch vermeintliche „Ritterlichkeit“ auf dem Gefechtsfeld zu erzwingen. Solche Gedanken, die im ethischen Gewande daherkommen, lassen eher eine am sportlichen Wettkampf orientierte Grundhaltung und Forderung vermuten, dass diese auch einem militärischen Einsatz zugrunde gelegt werden müsste. Dies erscheint mir mit Blick auf die gravierenden Folgen eines Kampfes – Verwundung und Tod – als allgemeine ethische Anforderung unangemessen und mit Blick auf den Gegner ohnehin unrealistisch. Soldaten nehmen Risiken in Kauf, um sich, ihre Kameraden oder Unschuldige zu schützen und den vom Bundestag mandatierten Auftrag zu erfüllen. Dabei bleiben sie immer auch Staatsbürger unseres Landes. Ihr eigener Anspruch, beispielsweise auf körperliche Unversehrtheit, darf schon aus diesem Grunde nicht über das notwendige Maß hinaus geschmälert werden. Sie müssen kein höheres Risiko in Kauf nehmen, um den Gegner zu schützen. Entsprechende Forderung an unsere Soldatinnen und Soldaten halte ich für äußerst unmoralisch und in höchstem Maße zynisch. Moralisch geboten halte ich dagegen die Forderung, unsere Soldaten bestmöglich auszustatten, und zwar so gut, wie es sich unsere hochentwickelte Gesellschaft rechtlich und finanziell leisten kann. Prämisse muss sein, die eigenen Soldaten einem möglichst geringen Risiko auszusetzen und sie bei ihrem gefährlichen Einsatz bestmöglich zu unterstützen und zu schützen. Unklar bleibt für mich auch, warum gerade mit der Bewaffnung ferngesteuerter Luftfahrzeuge eine neue ethische Dimension oder Waffenkategorie entstehen sollte? Bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeuge sind nichts anderes als bemannte Kampfflugzeuge, mit dem Unterschied, dass der oder die Piloten nicht im Flugzeug selbst sitzen, sondern in einem Kontrollcontainer am Boden. In beiden Fällen sind es Menschen, die handeln und in beiden Fällen unterliegt dieses Handeln identischen rechtlichen und moralischen Maßstäben und Regeln.

Im Falle bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge ist die menschliche Entscheidungsfindung sogar noch stärker ausgeprägt als in bemannten Kampfflugzeugen, da hier nicht nur ein einzelner Pilot im Cockpit innerhalb wenigen Sekunden entscheidet, sondern ein Team von zwei bis drei Operateuren gemeinsam und nach sorgsamer Abwägung. Damit unterliegt der Einsatz ferngesteuerter Luftfahrzeuge ethisch keinem anderen Prinzip als der Einsatz militärischer Gewalt generell. Die vorgegebenen Einsatzregeln können objektiv sogar noch zuverlässiger eingehalten werden.

Gibt es bei der Entwicklung ferngesteuerter Luftfahrzeuge technologische Trends, denen mit rüstungskontrollpolitischen Initiativen vorbeugend entgegengewirkt werden müsste?

Kritiker bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge befürchten im Zusammenhang mit deren Entwicklung und Beschaffung den Einstieg in die Entwicklung automatisierter Waffensysteme, die irgendwann in der Zukunft ohne menschliches Zutun autonom Krieg führen könnten. Sie lehnen deren Entwicklung und Beschaffung als „Betreten einer abschüssigen Bahn“ daher von vornherein ab. Ich teile diese Sorge durchaus, jedoch nur mit Blick auf die ferne Zukunft, wenn es darum gehen sollte, bemannte Kampfflugzeuge Schritt für Schritt durch eine künftige Generation ferngesteuerter Kampfflugzeuge zu ersetzen. In einigen Kampfsituationen, insbesondere beim direkten Kampf gegen andere Kampfflugzeuge sind aufgrund der damit verbundenen Dynamik jedoch oft zeitverzugslose Entscheidungen zu treffen und unmittelbare Handlungen erforderlich, wie sie idealerweise der Pilot im Cockpit treffen kann. Dem gegenüber stehen die physikalischen Grenzen, die sich aus den Laufzeiten von Sensordaten und Steuerungsimpulsen zwischen ferngesteuertem Kampfflugzeug und Piloten am Boden, insbesondere über Satelliten, ergeben. In einigen Ländern wird daher bereits an technischen Lösungen gearbeitet, die anfallenden Sensordaten in fernerer Zukunft (2025+) direkt verarbeiten zu können und der Software an Bord die Entscheidung über Zielauswahl und Waffeneinsatz zu überlassen. Diesen Trend halte ich für äußerst problematisch, da er die rechtliche und moralische Dimension eines Waffeneinsatzes vom Soldaten und seiner Möglichkeit, diese unmittelbar im Gefecht abwägen zu können, in weit entfernte Entwicklungsabteilungen von Softwareherstellern verlagert. Der Mensch muss im Krieg, wenn es um die ultimative Entscheidung über Leben und Tod geht, immer die letzte Entscheidung unmittelbar treffen können und darf dies nicht einer Computersoftware überlassen, selbst wenn es technisch machbar wäre. Um solch einer problematischen Entwicklung frühzeitig und langfristig entgegenzuwirken, plädiere ich für entsprechende rüstungskontrollpolitische Initiativen und die Entwicklung eines internationalen Code of Conduct, mit dem Ziel, darauf zu verzichten. Bei der heute und in absehbarer Zeit verfügbaren Technologie, über deren mögliche Beschaffung derzeit debattiert wird, ist diese Automatisierung noch ausgeschlossen. Die unmittelbare Entscheidung über einen Waffeneinsatz wird, was die in den nächsten 10-15 Jahren verfügbaren ferngesteuerten Luftfahrzeuge betrifft, in jedem Fall noch durch Soldaten getroffen, die in der Einhaltung der politisch gebilligten Einsatzregeln gründlich ausgebildet sind, die völkerrechtlich bindenden Grundsätze militärischer Gewaltanwendung kennen und bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.

Zusammenfassend möchte ich feststellen: Durch ferngesteuerte Luftfahrzeuge können die besonders in asymmetrischen Konflikten wichtigen Informationen besonders effektiv und effizient gewonnen werden. Ein gutes, verdichtetes Lagebild als Grundlage noch besserer Entscheidungen und eine der Lage angemessene, rasch und einfach verfügbare skalierbare Waffenwirkung minimiert bzw. verhindert das Risiko für die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten. Bewaffnete unbemannte Flugzeuge reduzieren den Zeit- und Koordinierungsaufwand erheblich, um eigenen und verbündeten Kräften helfen zu können. Das gebietet die Fürsorge und Vorsorge. Darüber hinaus sind sie wegen des verminderten Risikos von Schäden und für Unbeteiligte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Unterscheidbarkeit geradezu geboten. Bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeuge unterscheiden sich in völkerrechtlicher und moralischer Sicht nicht von anderen, bereits vorhandenen Waffensystemen. Ethische Fragen werden erst relevant, wenn der Mensch, sei er Soldat oder politischer Entscheidungsträger, bewaffnete ferngesteuerte Luftfahrzeugen einsetzt. Da der Einsatz bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge an dieselben völkerrechtlichen, rechtlichen und ethischen Grundsätze gebunden ist wie der Einsatz militärischer Gewalt generell, gibt es in unserem demokratischen Rechtsstaat keinen Grund, Missbrauch zu befürchten oder aus Sorge davor, auf diese Waffen von vornherein zu verzichten. Zum Abschluss noch das Meinungsbild unserer Bevölkerung, das für sich selbst spricht: Im April 2013 führte das Institut Forsa eine repräsentative Umfrage zu bewaffneten ferngesteuerten Luftfahrzeugen durch. 27% der Deutschen wollten den Einsatz solcher Systeme generell nicht. Allerdings konnten sich 59% den Einsatz unter bestimmten Bedingungen, etwa zur Abwendung von Gefahr, vorstellen und 12% sprachen sich generell für ihren Einsatz aus.

Zusammenfassung

Generalleutnant Karl Müllner

Generalleutnant Karl Müllner trat 1976 als Unteroffizieranwärter in die Bundeswehr ein. Wechsel in die Offizierslaufbahn und ab 1981/82 Ausbildung, ab 1983 Dienst als Jagdflugzeugführer, Flug- und Waffenlehrer sowie Einsatzoffizier, 1990 Staffelkapitän im Jagdgeschwader 74 "Mölders". Nach Stabsverwendung und Generalstabslehrgang ab 1996 Kommandeur Fliegende Gruppe im Jagdgeschwader 73 "Steinhoff" in Laage. Ab 1998 Referent für Grundlagen der Militärpolitik und bilaterale Beziehungen im BMVg. 2000 Kommodore des Jagdgeschwaders 74. "Mölders" Ab 2002 Abteilungsleiter A3 im LwFüKdo. 2003 Referatsleiter für Grundlagen der Militärpolitik im BMVg. 2005 Beförderung zum stellv. Stabsabteilungsleiter Militärpolitik. Ab 2007 Kommandeur der 2. LwDiv in Birkenfeld, ab 2009 Stabsabteilungsleiter Militärpolitik im BMVg. Seit 2012 ist Müllner Inspekteur der Luftwaffe.

InspLundStvInspL@bundeswehr.org


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