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Innere Führung – Normative Grundlage der Persönlichkeitsbildung in der Bundeswehr

Von Angelika Dörfler-Dierken & Markus Thurau

Die Neuerscheinung einer Vorschrift zur ethischen Bildung in der Bundeswehr bietet Anlass zu untersuchen, wie die Persönlichkeitsbildung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bislang aufgestellt war. Ausgangspunkt ist hierbei die Innere Führung als reformerisches Konzept der bundesdeutschen Streitkräfte, durch welches das Militär an die Werte und Normen des Grundgesetzes gebunden wird. Diese Werte und Normen werden bislang in Form von historischer und politischer Bildung und des Lebenskundlichen Unterrichts in den Streitkräften vermittelt. Das Ethos des Grundgesetzes wird so zum Ethos des Soldaten. Gerade das Grundrecht der Gewissensfreiheit gebietet, im Kontext des soldatischen Dienstes der Gewissensbildung einen hohen Stellenwert einzuräumen, denn es reicht häufig nicht aus, die Normen des humanitären Völkerrechts und des Soldatenrechts zu kennen. Die Bindung des Gehorsams an die „höchste und letzte Instanz“ ist der Dreh- und Angelpunkt der Inneren Führung von jeher. Insofern gehört auch ethische Bildung , die einen gewissensgeleiteten Gehorsam ermöglichen soll, zum Kernbestand der Inneren Führung. Mit dem Format des Lebenskundlichen Unterrichtes besitzt die Bundeswehr eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme, die aufgrund ihrer Losgelöstheit von der militärischen Hierarchie der Truppe ein „Fenster ins Zivile“ bietet und „in besonderer Weise zur Charakterbildung und Persönlichkeitsentwicklung der Soldatinnen und Soldaten“ beiträgt. Eine frei sich bildende Persönlichkeit, unter anderem Teil des Idealbilds des „Staatsbürgers in Uniform“, benötigt zu ihrer Entwicklung einen Raum fernab von beurteilenden Vorgesetzten und karriererelevanten Prüfungen, wie er durch den LKU gewährleistet wird. Daher sollte ethische Bildung nicht ohne den Lebenskundlichen Unterricht gedacht werden

Originalartikel