Moralische Verletzungen und die Möglichkeit, sich selbst zu verzeihen
Wenn man selbst schwere moralische Verbrechen begangen oder jedenfalls nicht verhindert hat oder wenn man solche Verbrechen, insbesondere von Vorgesetzten oder struktureller Natur, miterlebt hat, kann das Vertrauen in die eigene Moral oder die menschliche Moral als solche erschüttert werden. Solche moralischen Verletzungen sind dadurch gekennzeichnet, dass das moralische Selbstbild und die moralische Akteurschaft der Betroffenen verletzt werden. Diese halten sich selbst in krankhaftem Ausmaß für moralisch minderwertig und werden von Schuldgefühlen geplagt oder ihre moralischen Werte erodieren und sie sind moralisch desorientiert. Sie nehmen sich nicht mehr als vollwertige moralische Akteure wahr. Der Weg aus dieser Krankheit kann darin liegen, sich selbst zu verzeihen. Doch können Betroffene sich fragen, ob sich selbst zu verzeihen nicht der ethisch angebrachten Übernahme von Verantwortung und Schuld für eigene Taten widerspricht. Sind nicht gnadenlose Selbstvorwürfe die ethisch adäquate Reaktion auf schwerstes Unrecht, das man begangen hat? Wir müssen also die Bedingungen eines ethisch gerechtfertigten Sich-selbst-Verzeihens analysieren. Ich argumentiere, dass eine ethische Rechtfertigung einerseits voraussetzt, dass man die Grundachtung vor dem eigenen Menschsein als zur Moralität (aber auch zum moralischen Fehlgehen) befähigtes Wesen zurückerlangt. Diese Achtung gebührt jedem Menschen, unabhängig von dessen Handlungen. Daher ist die Wiederherstellung stets ethisch gerechtfertigt und geboten. Daran anknüpfend müssen Täterinnen aber auch aktiv und integer Verantwortung übernehmen, Reue zeigen, sich gegebenenfalls um Wiedergutmachung und vor allem um charakterliche Besserung bemühen. Dann sind sie auch ethisch darin gerechtfertigt, sich die früheren moralischen Fehler selbst zu verzeihen.
Originalartikel