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Das Folterverbot als Testfall rechtsstaatlicher Sicherheitspolitik. Von Heiner Bielefeldt

Kurz gefasst von Cornelius Sturm

Immer wieder geraten Menschenrechte in Konflikt mit sicherheitspolitischen Interessen. Insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus scheint es oft notwendig, einzelne Rechte einzuschränken oder sogar vorübergehend außer Kraft zu setzen. Zulässig sind solche Einschränkungen jedoch nur, wenn sie bestimmten Kriterien genügen. Heiner Bielefeldt weist zudem darauf hin, dass einige Rechtsnormen keine Ausnahmen zulassen. Dazu gehören das Verbot der Sklaverei und das Verbot der Folter.

Folter definiert Bielefeldt als die Anwendung von Zwangsmitteln mit dem Ziel, den Willen eines Menschen außer Kraft zu setzen. Der Gefolterte ist gezwungen, seine Erniedrigung bei vollem Bewusstsein zu erleben. Er wird nicht mehr als Person, sondern als Sache behandelt. Würde und Rechte werden ihm vollständig aberkannt.

Die Achtung der menschlichen Würde aber bildet das Fundament jeder Zivilisation und damit auch jeder politischen Ordnung. Gerade der freiheitliche Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er auch bei der Abwehr terroristischer Bedrohungen die Grundrechte seiner Bürger hochhält und verteidigt. Sobald ein Staat Ausnahmen vom Folterverbot zulässt, untergräbt er seine eigenen Grundlagen.

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