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Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit der Europäischen Union – Meilenstein auf dem Weg zur Militärmacht oder Neustart der Friedensmacht EU?

Von Bernhard Rinke

Obwohl die EU auf dem Feld der Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den letzten zwanzig Jahren deutlich an Profil gewonnen hat, lässt sich ein Missverhältnis zwischen ihrem Anspruch als „global security provider“ und den dafür erforderlichen militärischen Fähigkeiten konstatieren. Bernhard Rinke erläutert zunächst, warum das bereits im Vertrag von Lissabon (2009) vorgesehene Instrument der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ, auch PESCO) erst Ende 2017 aktiviert wurde. Aus friedensethischer Sicht ist dabei weniger die absehbare Verbesserung militärischer Fähigkeiten interessant als vielmehr die Frage nach dem Leitbild, dem sie sich unterordnen. Hier stehen sich zwei konträre Optionen gegenüber: die klassische Weltmacht, die aufgrund ihrer militärischen Stärke Bedrohungen abwenden und ihre eigenen Interessen vertreten kann, sowie das Konzept der „Friedensmacht“, die primär auf zivile, kooperative und regel­basierte Konfliktbearbeitung inklusive Prävention setzt.

Welcher dieser normativen Vorstellungen die EU sich verpflichtet sieht und ob die jüngsten Entwicklungen im Bereich der militärischen Zusammenarbeit einen etwaigen Richtungswechsel widerspiegeln, lässt sich dem Autor zufolge nicht eindeutig bestimmen. Die Globale Strategie von 2016 definiert die EU nicht als reine Zivilmacht, sondern legt den Schwerpunkt auf einen integrierten Ansatz zur Konfliktbearbeitung, der allerdings „bessere Instrumente im Bereich Sicherheit und Verteidigung“ erfordere. Jedoch wird PESCO von Politikern durchaus als wesentlicher Schritt zu einer „Sicherheits- und Verteidigungsunion“ aufgefasst. Dass damit langfristig ein Wandel zur klassischen Weltmachtrolle eingeleitet wird, ist laut Rinke nicht völlig auszuschließen. Immerhin jedoch sei hier die oft beklagte „Not“ der EU – der langwierige zwischenstaatliche Abstimmungs- und Entscheidungs­prozess – eher ihre Tugend, indem dieser als eine Art „Schutz­mechanismus vor militärischer Machtpolitik klassischer Art“ diene.

Originalartikel