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Militärärzte und Sanitäter im Konflikt mit dem Kriegsvölkerrecht

Von Cord von Einem

Ein Militärarzt greift zur Waffe, um seine Kameraden zu verteidigen – ist das rechtens? Laut Oberstleutnant d. R. Cord von Einem wird ein Konflikt im Selbstverständnis der eigenen Rolle von Militärärzten und Sanitätern immer deutlicher. Bereits in ihrer Ausbildung kämpfen sie mit juristischen Unklarheiten und ethischen Bedenken. Diese kommen beispielsweise auf, wenn das medizinische Personal in einen Konflikt eingesetzt wird, in dem eine Konfliktpartei irregulär kämpft und das Humanitäre Völkerrecht ignoriert. Das führt von Einem am Beispiel Afghanistan weiter aus, denn dort galten aufständischen Kämpfer nicht als Kombattanten nach dem Völkerrecht. Mit Blick auf das Recht machen diese Ausnahmesituationen es für das medizinische Personal schwer, Selbstverteidigung von irregulären Angriffen oder Kampfsituationen zu unterscheiden. Doch auch das medizinische Personal, so von Einem, fordert nun auch vermehrt schwerere Waffen einsetzen zu dürfen, z.B. um den Zugang zu Verwundeten zu erzwingen. 

Wenn in der Ausbildung völkerrechtliche Unklarheiten entstehen, kann das für das sanitätsdienstliche Personal im Einsatz schwere Folgen haben. Dazu gehören strafrechtliche Verfolgung oder der Verlust des Schutzes durch das Kriegsvölkerrecht, wenn sie aktiv kämpferisch eingreifen.

Zwar gebe es das Recht auf Selbstverteidigung, diese Thematik würde aber in der Ausbildung nicht in ausreichender Tiefe behandelt. Auch durch die Grenzen der Anwendbarkeit des Kriegsvölkerrechts in Konflikten der neueren Zeit entstehen juristische Unklarheiten.

Von Einem fordert daher eine klare und verbesserte Wissensvermittlung in der Ausbildung, um das Selbstverständnis und Rechtsbewusstsein von Militärmedizinern zu festigen. 

Originalartikel