Rechtsfragen des Einsatzes bewaffneter Drohnen aus völkerrechtlicher Perspektive
Die international geführte Diskussion über die Problematik des Einsatzes bewaffneter Drohnen löst in Deutschland häufig Unbehagen aus. Deutlich wird dies an den Reaktionen auf Vorschläge der deutschen Streitkräfte, die die Anschaffung von Drohnen in Erwägung ziehen. Militärisch betrachtet spricht einiges dafür. Ebenso werden aus völkerrechtlicher, politikwissenschaftlicher und sozialethischer Perspektive Bedenken laut.
Prof. Dr. Stefan Oeter verdeutlicht in seinem Essay, dass das Humanitäre Völkerrecht den Einsatz bewaffneter Drohnen nicht an sich verbietet. Kritische Einwände machen sich jedoch an sozialethischen Prinzipien fest. Diese sind es, die dem Humanitären Völkerrecht und dessen Regeln zu Mitteln und Methoden der Kriegsführung zugrunde liegen.
Mit Skepsis betrachtet der Autor bewaffnete Drohnen als Waffenplattform und nicht als Kampfmittel im technischen Sinne. Die generelle Bewertung von bewaffneten Drohnen im Humanitären Völkerrecht steht für ihn im Spannungsfeld von asymmetrischen Konflikten, gezielten Tötungen sowie „Kollateralopfern“ und ist je nach Einzelfall umstritten.
Ins Spiel kommen nicht zuletzt Grundmuster der ethischen Rechtfertigung des Tötens im Krieg. Hinsichtlich des Einsatzes von Kampfdrohnen erscheint Oeter dies fragwürdig. Ein weiteres Problem erkennt er in der ethischen Desensibilisierung des handelnden Akteurs bzw. des Entscheiders.
Originalartikel