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Menschlichkeit im Krieg? Die Bedeutung von „Meaningful Human Control“ für die Regulierung von autonomen Waffensystemen

Von Susanne Beck & Schirin Barlag

Zunehmend wird darüber diskutiert, dass die in der Entwicklung befindlichen autonomen Waffensysteme reguliert werden müssen. Dieser Beitrag zeigt zunächst Gründe auf, wieso eine solche Regulierung notwendig ist: die (mangelnde) Einhaltung des Humanitären Völkerrechts sowie die Frage nach individueller strafrechtlicher Verantwortung. Auf Letzterem liegt der Fokus dieses Beitrags. Es wird der Frage nachgegangen, wie eine faire individuelle strafrechtliche Verantwortung gewährleistet werden kann, wenn stetig autonomere Waffensysteme eingesetzt werden. Aufgrund der zunehmenden Divergenzen zu konventionellen Waffen(systemen) ist eine Neuausrichtung bzw. Rückbesinnung des Strafrechtsverständnisses von individueller Verantwortung notwendig. Zugrunde gelegt wird hierbei das Verständnis, auf dem zwei ausgewählte Gesetzestexte des Humanitären Völkerrechts – das Völkerstrafgesetzbuch und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – beruhen. Es wird aufgezeigt, dass den Gesetzen das Erfordernis von effektiver (menschlicher) Kontrolle immanent ist. Ein favorisierter Regulierungsansatz – Meaningful Human Control (zu Deutsch: „bedeutsame menschliche Kontrolle“) – will diese menschliche Kontrolle gewährleisten. Somit wird festgestellt, dass Meaningful Human Control eine Folge des Versuchs ist, das Konzept von individueller Verantwortung zu erhalten und an neue Gegebenheiten anzupassen. Schlussendlich betrachten wir deshalb einige erste Anforderungen, um diese Kontrolle zu erhalten.

Originalartikel