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Menschenwürde und „autonome“ Robotik: Worin besteht das Problem?

Von Bernhard Koch

Wer gegenwärtig für den Ausschluss bestimmter Handlungsweisen oder verfügbarer Instrumente argumentieren möchte, bedient sich gern des Arguments, dass diese Handlungsweise oder sogar die Werkzeuge dafür die Menschenwürde verletzten. So kann nämlich ein kategorischer Imperativ erzeugt werden, dessen Geltung nicht von Bedingungen abhängig ist, die sich zum Beispiel bei veränderter Technologie selbst ändern würden. Dementsprechend hat das Menschenwürdeargument auch in der Debatte über die Zulässigkeit sogenannter „autonomer Waffensysteme“ große Bedeutung erlangt. Aber die Schwierigkeiten beginnen bereits damit, dass Menschenwürde keine empirische Eigenschaft des Menschen ist, sondern den Menschen als „noumenales Wesen“ (Immanuel Kant) betrifft. Unser empirisches Handeln erreicht stets nur den phänomenalen, also faktischen Menschen. Der Mensch der „intellektuellen Anschauung“ (homo noumenon) wird so anscheinend gar nicht tangiert. Möglicherweise lässt sich jedoch über die Pflicht zur Anerkennung eine Brücke bauen.

Originalartikel