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Die Beweispflicht in der Debatte um autonome Waffen – Warum die Verbotsbefürworter sie (noch) nicht erfüllt haben

Von Maciek Zając

Die weitgehend festgefahrene Debatte über die ethische Zulässigkeit autonomer Waffensysteme (AWS) könnte von einer differenzierten Beweislastverteilung profitieren. Denn die Diskussion ist nicht rein philosophischer Natur, sondern hat eine juristische und sicherheitspolitische Komponente und zielt auf die Vermeidung der schädlichsten Folgen einer ansonsten ungebremsten Entwicklung.

Dabei müssen die Gegner eines Verbots von AWS eindeutig nachweisen, dass diese mit dem Humanitären Völkerrecht (HVR) vereinbar sind. Dafür sind umfangreiche Tests an spezifischen Modellen nötig, um ihre Eignung unter realistischen Gefechtssituationen zu überprüfen – hier liegt zugleich eines der wichtigsten zukünftigen Aufgabenfelder für die AWS-Ethik. Die von Verbotsbefürwortern ins Feld geführte Unvereinbarkeit mit dem HVR a priori ist in diesem Zusammenhang jedoch leicht zu widerlegen.

Das staatliche Recht, Sicherheit und den Schutz von Menschenrechten durch Wehrfähigkeit zu gewährleisten, hat einen hohen ethischen Wert. Andere Argumente gegen den Einsatz von AWS, die nicht auf dem HVR basieren, müssen daher eine erhebliche Beweispflicht erfüllen, da sie Regierungen zum Verzicht auf eine zumindest potenziell transformative Militärtechnologie auffordern. Diesen Anforderungen hält die genannte Gruppe von Einwänden nicht stand. Dazu zählen nicht nur kulturell oder gar individuell unterschiedliche Normen und Vorstellungen in puncto Waffengebrauch, sondern auch konsequentialistische (sicherheitspolitische) Bedenken einerseits sowie sogenannte deontologische Argumente andererseits. Während Erstere immerhin wesentliche Regulierungsbedarfe aufzeigen, beruhen Letztere auf eher zweifelhaften Prämissen. Im Sinne der Entwicklung menschheitsorientierter Lösungen wären enger und konkreter gefasste Kritikpunkte vonseiten der Verbotsbefürworter daher hilfreich.

Originalartikel