Das einzige Menschenrecht und die Hoffnung auf Europa nach Hannah Arendt. Von Dr. René Torkler
Kurz gefasst von Cornelius Sturm
Menschenrechte sind wenig wert, wenn sie nicht von einem Staat geschützt werden. Die Philosophin Hannah Arendt forderte daher ein „Recht, Rechte zu haben“, also einen Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft. Staaten müssten notfalls dazu gezwungen werden, die Grundrechte der in ihnen lebenden Menschen zu schützen. Für Dr. René Torkler bietet Arendts Idee wichtige Anregungen zum Umgang mit der gegenwärtigen Flüchtlingskrise in Europa.
Das von Arendt geforderte Staatsbürgerschaftsrecht geht über die anderen Menschenrechte hinaus, weil es nicht allein von einem einzigen Staat garantiert werden kann. Bereits 1940 schlug Arendt deshalb vor, eine europäische Staatengemeinschaft mit eigenem Parlament zu gründen. Die rechtliche Absicherung menschlicher Grundrechte müsste demnach zu den wichtigsten Aufgaben der heutigen EU gehören.
Arendts Denken wurde geprägt durch ihre eigene Flucht vor dem Naziregime und die Erfahrung, in anderen Ländern unerwünscht zu sein. Torkler macht auf Parallelen zur aktuellen Situation aufmerksam, in der Geflüchtete als potenzielle Terroristen unter Generalverdacht gestellt würden. Am Umgang mit Flüchtlingen zeigt sich Arendt und Torkler zufolge die Zivilisiertheit einer Gesellschaft.