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Cybersicherheit und Cyberverteidigung – stärkerer Schutz durch ressortübergreifende Zusammenarbeit

Von Andreas Könen

Angesichts der zunehmenden Bedrohungsszenarien, die ihren Ausgangspunkt im Cyberspace haben, wird es für Staaten immer wichtiger, in der gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur den Cyberspace miteinzubeziehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat daher 2016 eine Cybersicherheitsstrategie entworfen, die heutigen und zukünftigen Bedrohungen Rechnung tragen soll. Darin werden auch militärische Aspekte der Cyberverteidigung benannt, denn die Verteidigungsfähigkeiten der Bundeswehr im Cyberraum seien ein „wesentlicher Teil der Cyber-Sicherheitsarchitektur“. Daher, so der Autor, sei mit der Aufstellung des Kommandos Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr (KdoCIR) 2017 eine herausragende Maßnahme der deutschen Cybersicherheitsstrategie umgesetzt worden.

Die Bundeswehr ist zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzbereitschaft auf das Funktionieren ziviler kritischer Infrastruktur angewiesen, weshalb es gelte, bereits im Friedensfall wirksame Mechanismen zum Schutz dieser zu entwickeln. Der Beitrag Könens erörtert kurz die gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen zum Schutz dieser Infrastruktur, bevor er auf die Notwendigkeit der engen Kooperation verschiedener Ressorts eingeht. Die Gefährdungslage im Cyberraum sei schlichtweg nur gemeinsam zu bewältigen. Bei zunehmender Komplexität der Sicherheitslage müssten technische Bewertung von Cyberaktivitäten sowie außenpolitische und militärische Lage im ­Zusammenhang betrachtet werden, um zu einer umfassenden Einschätzung der Gefahrenlage kommen zu können.

Für den äußersten Fall, dies stellt Könen heraus, sollte die technische Möglichkeit vorgehalten werden, Angreifersysteme zu isolieren oder ganz abzuschalten. Dies sei notwendige Bedingung für eine aktive Cyberabwehr. Wichtig hierfür wäre es, Schwellenkriterien festzulegen und Entscheidungsprozesse zu etablieren. Die dazu notwendige Diskussion habe jedoch gerade erst begonnen.

Originalartikel