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Warum uns die Militarisierung des Cyberspace beunruhigen sollte

Von Dinah PoKempner

Die Angst vor einem drohenden „Cyberkrieg“ hat den Cyberraum verändert. Zunehmend wird die Verantwortung für Sicherheit im Netz an militärische Stellen delegiert, Geheimdienste gewinnen an Bedeutung und die Frage wird diskutiert, inwieweit das Kriegsvölkerrecht auch auf den Cyberraum anwendbar ist. 

Anders als politische Rhetorik von „Cyberattacken“ und „Cyberkrieg“ suggeriert, sind böswillige Handlungen im Cyberraum mehrheitlich gar keine „Angriffe“ im Sinn des Kriegsvölkerrechts. Meistens handelt es sich dabei um Cyberkriminalität, die den allgemeinen Rechtsnormen der zivilen Strafgerichtsbarkeit unterliegt. 

Dinah PoKempner warnt davor, im Zusammenhang mit Cyberdelikten den Begriff der Gefährdung der „nationalen Sicherheit“ als Trumpf gegen die Menschenrechte auszuspielen. Nicht jede denkbare Bedrohung der Interessen eines Staates oder seiner aktuellen Regierung hat Auswirkungen auf die nationale Sicherheit. Selbst wenn die nationale Sicherheit offenkundig bedroht ist, müssen sämtliche Maßnahmen, mit denen Rechte eingeschränkt werden, öffentlich, rechtlich und gerichtlich überprüft werden. Wenn demokratische Kontrolle fehlt, drohen schwerwiegende Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte.

PoKempner fordert eine klare Trennung der militärischen und zivilen Ausrichtung der Cyberpolitik auf nationaler Ebene. In Friedenszeiten muss ein demokratisch kontrollierter Rechtsrahmen staatliche Eingriffe regeln. Internationales Handeln ist gefragt, um Lieferbeschränkungen für gefährliche Überwachungssysteme durchzusetzen und somit digitale Rüstungskontrolle zu erreichen. Ebenso sollte es im Cyberspace ein internationales Ziel sein, zivile und militärische Infrastruktur klarer zu separieren. Zivile Infrastruktur muss als solche erkennbar sein, um zu verhindern, dass sie im Fall eines bewaffneten Konflikts zu einem völkerrechtlich legitimen Angriffsziel wird. 

Originalartikel