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Cybersicherheit und Freiheitsrechte – eine Aufgabe für die Europäische Union

Von Annegret Bendiek

Die Gefahren im Internet erfordern auf Dauer eine weltweite Regulierung. Gleichzeitig kann eine Einschränkung des freien Cyberspace als globales öffentliches Gut zu einer Gefahr für die Grundrechte und damit für die Demokratie werden. 

Dr. Annegret Bendiek weist darauf hin, dass Sicherheit nicht grundsätzlich über Demokratie stehen darf. Wie und im Rahmen welcher Maßnahmen sogenannte „kritische Infrastrukturen“ (Energie, Verkehr, Gesundheit) geschützt werden und auf welche Weise mit privaten Informationen umgegangen wird, sollte künftig im Europäischen Parlament und in nationalen Parlamenten entschieden werden. In puncto Datenschutz und Einklagbarkeit der Nutzung von Daten sollten sich nicht nur EU-Staaten, sondern auch die USA und andere liberale Staaten mit dem Gedanken an überstaatliche Rechtsnormen anfreunden.

Die derzeitige EU-Strategie zur Cybersicherheit zielt darauf ab, Kooperationen zwischen den Mitgliedstaaten und Sicherheitstechnologien in den nächsten Jahren zu fördern. Bendiek betont jedoch, dass eine EU-Strategie auch Exporteure von Informations- und Kommunikationstechnologien stärker in die Pflicht nehmen soll. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente müssen umfassender informiert und an Exportentscheidungen stärker beteiligt werden. 

Wie frei darf das Internet sein und welche Sicherheitsvorkehrungen muss es gegen Kriminalität und Terrorismus geben? Selbstregulierung ist ein mögliches Instrument. Parlamentarische Kontrolle und rechtlich verbindliche Regulierungen in der Cyberpolitik spiegeln sich derzeit jedoch nicht auf internationaler und europäischer Ebene wider. Laut Bendiek sollte eine umfassende EU-Strategie für den Cyberraum auch eine weltweite Regulierung ermöglichen, welche die EU, USA und auch autoritäre Staaten berücksichtigt. 

Manche Staaten setzen immer mehr auf Zensur, Überwachung und Kontrolle des Internets, was u.a. mit Technologie von europäischen und nordamerikanischen Unternehmen ermöglicht wird, so Bendiek. In autoritären Staaten wie Syrien, Libyen, Bahrain oder Iran wurden diese Technologien bereits eingesetzt. Diese Entwicklung steht jedoch weder im strategischen Interesse Europas noch im Einklang mit den Zielen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Auch sind bisherige Kontrollpraktiken wie die des EU-Code of Conduct und der Dual-Use-Verfahren noch unzureichend. Eine Harmonisierung nationaler Rüstungsexportpolitik aller EU-Staaten ist notwendig und sollte daher auf technische Systeme ausgedehnt werden, um so die Grundrechte von Internetnutzern mehr zu schützen.

Originalartikel